Kleine Säule 3a

Die kleine Säule 3a bezeichnet die gebundene Selbstvorsorge für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angeschlossen sind. Für sie gilt ein jährlich festgelegter Höchstbetrag, der steuerbegünstigt in die Säule 3a einbezahlt werden kann.

Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Höhe des maximal abzugsfähigen Beitrags ist gesetzlich geregelt und hängt mit den Grenzbeträgen der beruflichen Vorsorge zusammen.

Die kleine Säule 3a ist von der grossen Säule 3a zu unterscheiden. Diese gilt für Erwerbstätige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Für sie gelten andere Regeln und ein höherer maximal möglicher Steuerabzug.

Der jeweils aktuelle Höchstbetrag kann sich im Zeitverlauf ändern. Die aktuellen Beträge und deren historische Entwicklung finden Sie im Beitrag Maximalbetrag der Säule 3a.

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