Maximalbetrag Säule 3a
Hier finden Sie die Säule 3a-Maximalbeträge für 2025 und 2024 sowie auch für die vergangenen Jahre seit 2001.
Für Angestellte, die in eine Pensionskasse einzahlen, gelten andere Maximalbeträge als für Selbständige, die keiner PK angeschlossen sind. Im Jahr 2025 dürfen Sie folgende Maximalbeträge in die Säule 3a einzahlen:
Maximalbetrag Säule 3a 2025
Angestellte: |
Maximal CHF 7'258.– |
Selbständigerwerbende: |
20% des jährlichen Nettoerwerbseinkommens, jedoch |
Maximalbetrag Säule 3a 2024
Angestellte: |
Maximal CHF 7'056.– |
Selbständigerwerbende: |
20% des jährlichen Nettoerwerbseinkommens, jedoch |
Für Selbstständigerwerbende gilt: Wenn Sie nicht in eine Pensionkasse einzahlen, können Sie in die sogenannte «grosse dritte Säule» einzahlen: Sie dürfen dabei bis zu 20 Prozent Ihres effektiven Nettoerwerbseinkommens (Nettolohn II auf Ihrem persönlichen Lohnausweis) jährlich auf Ihr Säule-3a-Konto überweisen, maximal aber den aktuell geltenden Maximalbetrag (siehe oben).
Beispiele Maximalbetrag Säule 3a im Jahr 2025
Nettoerwerbseinkommen |
Maximalbetrag mit PK (CHF 7'258) |
Maximalbetrag ohne PK (CHF 36'288 bzw. max. 20%) |
CHF 25'000 |
CHF 7'258 |
CHF 5'000 |
CHF 50'000 |
CHF 7'258 |
CHF 10'000 |
CHF 100'000 |
CHF 7'258 |
CHF 20'000 |
CHF 200'000 |
CHF 7'258 |
CHF 36'288 |
Historische Entwicklung der Maximalbeträge Säule 3a seit 2001
Die maximale Einzahlung Säule 3a wird jeweils vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt:
Angestellte |
Selbstständige |
|
Maximalbetrag 2025 |
CHF 7'258 |
CHF 36'288 |
Maximalbetrag 2024 |
CHF 7'056 |
CHF 35'280 |
Maximalbetrag 2022 |
CHF 6'883 |
CHF 34'416 |
Maximalbetrag 2020 |
CHF 6'826 |
CHF 34'128 |
Maximalbetrag 2018 |
CHF 6'768 |
CHF 33'840 |
Maximalbetrag 2016 |
CHF 6'768 |
CHF 33'840 |
Maximalbetrag 2014 |
CHF 6'739 |
CHF 33'696 |
Maximalbetrag 2012 |
CHF 6'682 |
CHF 33'408 |
Maximalbetrag 2010 |
CHF 6'566 |
CHF 32'832 |
Maximalbetrag 2008 |
CHF 6'365 |
CHF 31'824 |
Maximalbetrag 2006 |
CHF 6'192 |
CHF 30'960 |
Maximalbetrag 2004 |
CHF 6'077 |
CHF 30'384 |
Maximalbetrag 2002 |
CHF 5'933 |
CHF 29'664 |
Quelle: Taxinfo, Kanton Bern
Wer darf das Maximum in die dritte Säule einzahlen?
In die Säule 3a dürfen alle, die ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, einen bestimmten Maximalbetrag einzahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung abgezogen werden, was das steuerbare Einkommen reduziert. Das senkt letztlich die Steuerrechnung. Auch Selbständigerwerbende dürfen in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Dazu zählen Personengesellschafter als Inhaber einer Einzelfirma, einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft.
Bis wann muss der Säule-3a-Maximalbetrag einbezahlt sein?
Damit der Steuerabzug zulässig ist, muss die jährliche Einzahlung bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem 3a-Konto angekommen, also verbucht, sein. Nicht zu vergessen sind die Festtage, an denen keine Transaktionen getätigt werden. Die meisten Finanzinstitute informieren Sie rechtzeitig darüber, bis zu welchem Stichtag Sie die Überweisung veranlassen müssen. Verspielen Sie sich nichts und nehmen Sie die Überweisung rechtzeitig vor.
Soll ich schon Anfang Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen?
Viele Personen warten bis Ende Jahr mit der Einzahlung der Säule 3a, weil sie bis dahin wissen, wie viel Geld ihnen dieses Jahr für die private Vorsorge übrig bleibt. Wenn Sie allerdings schon zu Beginn des Jahres wissen, dass sie den Maximalbetrag einzahlen möchten, lohnt es sich, dies schon zum Jahresanfang zu veranlassen. Damit profitieren Sie ein Jahr länger vom Zinseszinseffekt und haben mehr Rendite.
Warum es sich lohnt, den 3a-Maximalbetrag einzuzahlen
Mit der dritten Säule kann jede:r die Vorsorge selbst in die Hand nehmen. Das ist nötig, denn die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule reichen im Alter nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, in Eigenverantwortung zu sparen. Innerhalb der dritten Säule ist die Säule 3a eine sehr interessante Sparform, weil man selber entscheiden kann, wie viel man spart. Zudem kann man frei entscheiden, ob und wie man das Vermögen investiert, zum Beispiel in Aktienfonds, um den Wert zu vermehren.
Wie viel Steuern kann man sparen, wenn man regelmässig den Maximalbetrag einzahlt?
Es lohnt sich, den vollen Säule 3a Maximalbetrag zur Seite zu legen. Die Einzahlungen in dritte Säule reduziert nämlich das steuerbare Einkommen, dadurch spart man Steuern. Wie viel das ist, ist von Situation zu Situation unterschiedlich. Hier ein Beispiel:
So eröffnen Sie ein Säule-3a-Wertschriftenkonto
Die Eröffnung eines digitalen Säule-3a-Kontos ist heute wirklich kinderleicht – ebenso das Einzahlen. Entscheiden Sie sich für einen digitalen Anbieter, eröffnen Sie dort mit ein paar Klicks ein Konto und zahlen Sie den Betrag Ihrer Wahl (bis zum erlaubten jährlichen Maximum) ein. Auch wenn Sie nicht das Maximum einzahlen können oder wollen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Sparen anzufangen. Lieber wenig einzahlen, als gar nichts. Es gibt also kaum noch Ausreden! Je früher Sie mit anfangen, desto besser.
Wie kommt der Maximalbetrag für die Säule 3a eigentlich zu stande?
Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Maximalbeträge der Säule 3a fest. Der Maximalbetrag hängt von der aktuellen AHV-Rente ab, die üblicherweise alle zwei Jahre angepasst wird. Darum wartet die Schweiz jeweils im Oktober gespannt darauf, bis der Bundesrat die neuen AHV-Renten kommuniziert. Für alle, die es genau wissen wollen: Der Maximalbetrag für Angestellte entspricht 8 Prozent der dreifachen maximalen AHV-Jahresrente (Jahr 2025: 3 x 30'240 x 8% = 7'258).
Personen ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende ohne Pensionskasse) können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 40 Prozent der dreifachen maximalen AHV-Jahresrente abziehen (Jahr 2025: 90'720 x 40% = 36'288).
Säule 3a Hub und Newsletter für noch mehr Infos
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