Eine Quellensteuer wird direkt dort erhoben, wo ein Einkommen oder Ertrag entsteht. Die steuerpflichtige Person erhält den entsprechenden Betrag also bereits nach Abzug der Steuer.
In der Schweiz betrifft dies beispielsweise bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zieht die geschuldete Quellensteuer direkt vom Lohn ab und überweist sie an die Steuerbehörde.
Für die Vorsorge ist die Quellensteuer ebenfalls relevant. Bei quellensteuerpflichtigen Personen stellt sich etwa die Frage, ob Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich geltend gemacht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies im Rahmen einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung möglich. Die Details erklären wir im Blog Säule 3a-Abzug bei Quellenbesteuerung.
Eine weitere Form der Quellenbesteuerung betrifft Kapitalerträge. Bei ausländischen Aktien können beispielsweise Steuern auf Dividenden bereits im Herkunftsland des Unternehmens abgezogen werden. Je nach Land, Doppelbesteuerungsabkommen und Anlagevehikel kann ein Teil davon zurückgefordert oder angerechnet werden.
Gerade bei Vorsorgelösungen wird die Rückforderung ausländischer Quellensteuern deshalb teilweise als wichtiges Auswahlkriterium dargestellt. Wie gross der tatsächliche Effekt auf die langfristige Rendite sein kann und welche Faktoren ebenfalls berücksichtigt werden sollten, erklären wir im Blog Wie wichtig ist die Rückforderung der Quellensteuer auf ausländische Dividenden in der Vorsorge?.
Nicht zu verwechseln ist die Quellensteuer im allgemeinen Sinn mit der Schweizer Verrechnungssteuer. Auch diese wird direkt an der Quelle erhoben, erfüllt aber eine spezifische Funktion im Schweizer Steuersystem.
Bei der Quellensteuer kommt das Geld also gar nicht erst vollständig auf dem Konto an. Steuerlich bequem ist das durchaus. Finanziell fühlt es sich etwas weniger grosszügig an.