Retrozessionen, umgangssprachlich auch Retros oder Kickbacks genannt, sind Vergütungen, die Finanzdienstleister von Dritten erhalten können. Sie können beispielsweise im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Vertrieb von Finanzprodukten bezahlt werden.
Ein Beispiel: Eine Bank oder ein Vermögensverwalter setzt einen bestimmten Fonds in einem Kundenportfolio ein und erhält dafür vom Produktanbieter eine Vergütung. Dadurch kann ein Interessenkonflikt entstehen, wenn die Auswahl eines Finanzprodukts nicht ausschliesslich aufgrund seiner Eignung für die Kundin oder den Kunden erfolgt.
Retrozessionen sind deshalb insbesondere bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung relevant. Kundinnen und Kunden sollten erkennen können, welche Vergütungen ein Finanzdienstleister von Dritten erhält und wie mit solchen Zahlungen umgegangen wird.
In der Schweiz bestehen rechtliche Anforderungen im Umgang mit Retrozessionen. Ob Retrozessionen an Kundinnen und Kunden herausgegeben werden müssen oder wirksam darauf verzichtet werden kann, hängt unter anderem vom konkreten Vertragsverhältnis und der entsprechenden Information beziehungsweise Vereinbarung ab.
Retrozessionen sollten bei der Beurteilung der Kosten und möglicher Interessenkonflikte einer Finanzdienstleistung berücksichtigt werden. Neben den direkt ausgewiesenen Gebühren können Vergütungen von Dritten einen Einfluss auf die Anreize eines Finanzdienstleisters haben.
Descartes nimmt als unabhängiger Vermögensverwalter keine Retrozessionen an.