Im Unterschied zur Anlageberatung entscheidet bei einem Vermögensverwaltungsmandat grundsätzlich der Vermögensverwalter über die einzelnen Transaktionen innerhalb des vereinbarten Mandats. Bei der Anlageberatung erhalten Kundinnen und Kunden dagegen Empfehlungen und treffen die Anlageentscheidungen selbst.
Die Vermögensverwaltung umfasst typischerweise die Zusammenstellung und laufende Überwachung des Portfolios, die Umsetzung der Anlagestrategie sowie bei Bedarf ein Rebalancing.
Vermögensverwaltung wird von Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern angeboten. Sie kann sich hinsichtlich Anlagestrategie, Individualisierung, eingesetzten Anlageinstrumenten, Kosten und Mindestanlagevermögen deutlich unterscheiden.