Verschreiben

Das «Verschreiben» von Optionen bezieht sich auf den Verkauf (auch «Schreiben» genannt) einer Option durch den Verkäufer bzw. die Verkäuferin an den Käufer bzw. die Käuferin. Wenn ein Anleger bzw. eine Anlegerin eine Option verschreibt, verpflichtet er bzw. sie sich, dem Käufer bzw. der Käuferin der Option die zugrunde liegende Aktie (bei einer Call-Option) oder den zugrunde liegenden Vermögenswert (bei einer Put-Option) zu einem festgelegten Preis (dem Ausübungspreis) zu verkaufen bzw. zu kaufen, wenn der Käufer bzw. die Käuferin die Option ausübt.

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