Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt die jährliche Verzinsung des angesparten Altersguthabens. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz fest.
Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt die jährliche Verzinsung des angesparten Altersguthabens. Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz fest.