Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn eine Festhypothek vor dem vereinbarten Laufzeitende zurückbezahlt oder aufgelöst wird. Sie entschädigt die Bank für einen möglichen finanziellen Nachteil, der durch den vorzeitigen Ausstieg entsteht.

Eine Festhypothek wird für eine bestimmte Laufzeit und zu einem vereinbarten Zinssatz abgeschlossen. Wird sie beispielsweise wegen eines Immobilienverkaufs, einer vorzeitigen Rückzahlung oder eines Wechsels zu einer anderen Bank vorzeitig beendet, fehlen der bisherigen Bank die ursprünglich vereinbarten Zinszahlungen.

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt unter anderem von der verbleibenden Laufzeit, der Höhe der Hypothek, dem vereinbarten Hypothekarzins und dem aktuellen Zinsniveau ab. Auch die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Bank spielen eine Rolle.

Besonders teuer kann ein vorzeitiger Ausstieg werden, wenn die Marktzinsen seit Abschluss der Festhypothek deutlich gesunken sind. Die Bank kann das vorzeitig zurückbezahlte Kapital dann möglicherweise nur zu einem tieferen Zinssatz wieder anlegen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. Entscheidend ist die Gesamtrechnung. Mögliche Einsparungen durch eine neue Finanzierung müssen den Kosten des Ausstiegs gegenübergestellt werden.

Wer eine Festhypothek abschliesst, sollte deshalb nicht nur auf den Zinssatz achten. Auch die gewünschte Flexibilität während der Laufzeit ist relevant.

Eine Festhypothek schafft Planungssicherheit. Wer diese Planung vorzeitig ändern möchte, erfährt allerdings manchmal, dass auch die Bank ziemlich langfristig geplant hat.

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