Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Gebühr («penalty»), die der Kreditgeber erhebt, wenn die Festhypothek vorzeitig zurückbezahlt wird, zum Beispiel durch Verkauf der Liegenschaft oder Umfinanzierung. Sie soll den Kreditgeber für die entgangenen Zinszahlungen entschädigen. Sie entspricht der Differenz zwischen dem vereinbarten Hypothekarzins und dem Wiederanlagezins am Kapitalmarkt.
Trotzdem kann sich ein vorzeitiger Ausstieg lohnen. Dies ist dann der Fall, wenn das Sparpotenzial der neuen Hypothek grösser ist als die Vorfälligkeitsentschädigung. In der Regel ist dies der Fall, wenn die Zinsdifferenz mindestens 1,5 Prozent beträgt und die Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt.