Wall Crossing

Unter «Wall-Crossing» versteht man die Weitergabe von Vorab- oder Insiderinformationen über ein börsennotiertes Unternehmen an Investor:innen. Die Anleger:innen werden zur Vertraulichkeit verpflichtet, damit kein Handel auf einem uninformierten Markt stattfindet.

Siehe auch Chinese Walls.

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