Zollanschlussvertrag

Mit dem Zollanschlussvertrag vom 26. Mai 1924 trat das Fürstentum Liechtenstein in eine enge wirtschaftliche Verbindung mit der Schweiz. Der Vertrag regelte nicht nur die Übernahme des schweizerischen Zollrechts, sondern schuf auch die Grundlage für eine tiefgreifende wirtschaftliche Integration. In diesem Zusammenhang wurde – mit ausdrücklicher Duldung der Schweiz – beschlossen, die Schweizer Währung in Liechtenstein einzuführen.

Diese Entscheidung war von grosser wirtschaftlicher und politischer Bedeutung. Die Einführung des Schweizer Frankens als offizielles Zahlungsmittel stärkte die Stabilität des liechtensteinischen Finanzsystems und erleichterte den Handel mit der Schweiz, dem wichtigsten Wirtschaftspartner Liechtensteins. Gleichzeitig bedeutete dies einen Verzicht auf eine eigene Währungshoheit.

Die Massnahme war Teil einer umfassenderen Strategie, mit der Liechtenstein nach dem Ersten Weltkrieg seine wirtschaftliche Unabhängigkeit von Österreich aufgab und sich zunehmend an die Schweiz anlehnte. Der Zollanschlussvertrag gilt daher bis heute als Meilenstein in der Entwicklung der engen bilateralen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz und markiert den Beginn einer erfolgreichen Währungs- und Wirtschaftsgemeinschaft.

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