1e-Pensionsplan

Ein 1e-Pensionsplan ist eine besondere Form der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Er richtet sich an Versicherte mit einem hohen Einkommen, deren Lohn teilweise über dem gesetzlich festgelegten Grenzbetrag liegt. Der Begriff «1e» geht auf Artikel 1e der BVV 2 zurück, der Verordnung über die berufliche Vorsorge.

Im Unterschied zu einer klassischen Pensionskassenlösung können Versicherte bei einem 1e-Pensionsplan ihre Anlagestrategie innerhalb der vom Anbieter vorgegebenen Auswahl selbst bestimmen. Je nach Anbieter stehen unterschiedliche Strategien zur Verfügung – von defensiven bis zu aktienorientierten Lösungen.

Dadurch lässt sich das Vorsorgevermögen stärker auf die persönliche Risikofähigkeit, Risikobereitschaft und den Anlagehorizont abstimmen.

Die zusätzliche Wahlfreiheit bringt jedoch auch mehr Eigenverantwortung mit sich. Anlageverluste werden von den Versicherten selbst getragen, da im 1e-Bereich keine kollektive Umverteilung von Anlageergebnissen stattfindet. Auch Gebühren und die Qualität der angebotenen Anlagelösungen können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Ein 1e-Pensionsplan kann deshalb insbesondere für Versicherte mit hohem Einkommen und ausreichendem Anlagehorizont interessant sein. Entscheidend sind eine passende Anlagestrategie, tiefe Kosten und eine ausreichende Diversifikation.

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