Anlegerschutz bezeichnet gesetzliche, regulatorische und institutionelle Massnahmen, die Anlegerinnen und Anleger bei der Nutzung von Finanzdienstleistungen und beim Erwerb von Finanzinstrumenten schützen sollen.
Ziel des Anlegerschutzes ist insbesondere, Transparenz zu schaffen, Informationsasymmetrien zu reduzieren und einen fairen Umgang mit Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise Informations- und Dokumentationspflichten sowie Vorgaben für Anbieter von Finanzdienstleistungen.
In der Schweiz enthält insbesondere das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Vorschriften zum Schutz von Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern. Je nach Art der Finanzdienstleistung gehören dazu unter anderem Informationspflichten sowie Vorgaben zur Angemessenheits- und Eignungsprüfung.
Auch die FINMA trägt zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte bei. Sie beaufsichtigt die ihr gesetzlich unterstellten Finanzmarktteilnehmer und setzt das Aufsichtsrecht durch.
Vom Anlegerschutz zu unterscheiden ist die Einlagensicherung. Sie schützt unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben bei Banken bis zu den gesetzlich vorgesehenen Grenzen. Sie schützt jedoch nicht vor Kursverlusten bei Aktien, Fonds oder anderen Wertschriften.
Anlegerschutz bedeutet deshalb nicht, dass eine Anlage vor Verlusten geschützt ist. Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und andere Anlagerisiken bleiben grundsätzlich bestehen.