Anlegerschutz

In der Schweiz dienen Anlegerschutzmassnahmen dem Ziel, das Vertrauen der Anleger:innen in die Finanzmärkte zu stärken und einen sicheren Rahmen für Investitionen zu schaffen. Sie sorgen dafür, dass Privatpersonen und institutionelle Anleger fair, transparent und angemessen informiert werden und vor betrügerischen, irreführenden oder unethischen Geschäftspraktiken geschützt sind.

Ein zentrales Instrument des Anlegerschutzes ist die Einlagensicherung. Diese garantiert, dass Kundengelder bei einer Bank bis zu einem Betrag von 100’000 Franken pro Person geschützt sind – selbst im Falle einer Bankinsolvenz. Die Sicherung wird durch die Organisation esisuisse gewährleistet, die im Auftrag des Bundes operiert. Damit wird sichergestellt, dass Anleger:innen auch im schlimmsten Fall nicht ihr gesamtes Vermögen verlieren.

Darüber hinaus schreibt das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) vor, dass Finanzinstitute ihre Kunden in verständlicher Sprache informieren und deren Risikoprofil sowie Anlageziele berücksichtigen müssen. Produkte und Dienstleistungen müssen entsprechend ihrer Eignung empfohlen werden, wobei Transparenz über Risiken, Kosten und Interessenkonflikte gewährleistet sein muss.

Auch die FINMA spielt eine entscheidende Rolle. Sie überwacht Banken, Versicherungen und Vermögensverwalter und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Standards. Bei Missständen kann die FINMA eingreifen und Lizenzen entziehen.

Diese Schutzmassnahmen sollen insbesondere Kleinanleger:innen vor Nachteilen bewahren und ein stabiles, glaubwürdiges Finanzsystem sichern. Wer sich informiert und auf seriöse Anbieter setzt, profitiert in der Schweiz von einem gut regulierten und relativ sicheren Anlageumfeld.

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