FIDLEG

FIDLEG steht für Finanzdienstleistungsgesetz. Das Schweizer Gesetz regelt, wie Finanzdienstleister ihre Kundinnen und Kunden informieren und welche Pflichten sie beim Anbieten von Finanzdienstleistungen erfüllen müssen.

Im Zentrum steht der Anlegerschutz. Anlegerinnen und Anleger sollen verstehen können, worin sie investieren, welche Risiken damit verbunden sind und welche Kosten entstehen. Transparenz ist an den Finanzmärkten schliesslich besonders wertvoll, wenn es um das eigene Geld geht.

Das FIDLEG unterscheidet verschiedene Kundensegmente und legt je nach Finanzdienstleistung unterschiedliche Verhaltenspflichten fest. Dazu gehören Informationspflichten sowie Vorgaben zur Angemessenheitsprüfung und Eignungsprüfung. Bei einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung spielt beispielsweise eine Rolle, welche Kenntnisse, Erfahrungen, Anlageziele und finanziellen Verhältnisse eine Kundin oder ein Kunde mitbringt.

Das Gesetz schafft damit gemeinsame Spielregeln für Finanzdienstleister und stärkt die Rechte der Kundinnen und Kunden. Es verhindert nicht, dass Anlagen Risiken haben. Es soll aber verhindern, dass diese Risiken im Kleingedruckten verschwinden.

Eng mit dem FIDLEG verbunden ist die FINMA, die als unabhängige Finanzmarktaufsicht eine zentrale Rolle im Schweizer Finanzsystem spielt. Descartes verfügt über eine Bewilligung der FINMA für die Tätigkeit als Vermögensverwalter. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag Wir sind FINMA lizenziert.

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