Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten und soll den Anlegerschutz verbessern. Das FIDLEG wurde am 15. Juni 2018 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet und trat im Januar 2020 in Kraft.
Siehe auch MiFID.