Geldwäscherei

Als Geldwäscherei bezeichnet man alle Handlungen, mit denen versucht wird, die Herkunft illegal erworbener Vermögenswerte zu verschleiern, um diese als rechtmässig («sauber») erscheinen zu lassen. Das Ziel besteht darin, Erträge aus Straftaten – beispielsweise aus Drogenhandel, Korruption, Betrug, Menschenhandel oder Steuerdelikten – in den regulären Finanzkreislauf einzuschleusen, ohne dass die kriminelle Herkunft erkennbar ist.

Die Geldwäsche erfolgt meist in drei Schritten:

  • Platzierung (Placement): Das «schmutzige» Geld wird ins Finanzsystem eingeschleust – beispielsweise durch Bareinzahlungen, Wechselstuben, Spielbanken, Immobilienkäufe oder durch Unterteilung in kleinere Beträge («Smurfing»).

  • Verschleierung (Layering): Durch zahlreiche Transaktionen (zum Beispiel Überweisungen über Offshore-Konten, Wertpapierkäufe oder Krypto-Trading) wird die Spur des Geldes verwischt, um dessen Herkunft unkenntlich zu machen.

  • Integration: Das «gewaschene» Geld wird wieder in die legale Wirtschaft eingeschleust, beispielsweise durch Investitionen in Unternehmen, Immobilien oder Luxusgüter. Es erscheint nun als rechtmässig erworben.

In der Schweiz ist Geldwäscherei im Strafgesetzbuch (Art. 305bis StGB) geregelt. Sie ist strafbar, wenn jemand Vermögenswerte, die aus einem Verbrechen stammen, versteckt, ihre Herkunft verschleiert oder deren Auffindung vereitelt.

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Geldwäschereigesetze und untersteht der Aufsicht der FINMA (Finanzmarktaufsicht). Finanzintermediäre – beispielsweise Banken, Vermögensverwalter und Versicherer – sind nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden.

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