Grosse Säule 3a

Die grosse Säule 3a bezeichnet die gebundene Selbstvorsorge für Erwerbstätige, die keiner Pensionskasse beziehungsweise keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen sind.

In die grosse Säule 3a können bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einbezahlt und grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dabei gilt ein jährlich festgelegter Höchstbetrag.

Die grosse Säule 3a ist insbesondere für selbstständig Erwerbstätige relevant, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Sie kann jedoch auch für andere Erwerbstätige ohne Anschluss an die berufliche Vorsorge zur Anwendung kommen.

Sie ist von der kleinen Säule 3a zu unterscheiden. Diese gilt für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse beziehungsweise einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen sind und für die ein tieferer jährlicher Höchstbetrag gilt.

Der jeweils geltende Höchstbetrag kann sich im Zeitverlauf ändern. Die aktuellen Beträge und deren historische Entwicklung finden Sie im Beitrag Maximalbetrag der Säule 3a.

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