Grosse Säule 3a

Der Begriff «grosse Säule 3a» bezeichnet den maximalen jährlichen Einzahlungsbetrag, den Selbständigerwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen dürfen. Im Unterschied zur «kleinen Säule 3a», die für Angestellte mit Pensionskasse gilt, fällt der Maximalbetrag bei der grossen Säule 3a deutlich höher aus – nämlich exakt fünfmal so hoch.

Während Erwerbstätige mit Pensionskasse im Jahr 2025 bis zu 7'258 Franken in die Säule 3a einzahlen dürfen, liegt der Maximalbetrag für Selbständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge bei 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch bei 36’288 Franken. Dieser Betrag wird jährlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angepasst. Voraussetzung für die grosse Säule 3a ist, dass kein Anschluss an eine Pensionskasse besteht – etwa bei Einzelunternehmern oder Inhabern kleiner GmbHs ohne BVG-Anschluss.

Die grosse Säule 3a bietet Selbständigerwerbenden die Möglichkeit, eine erhebliche steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig ihre Steuerbelastung zu optimieren. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer direkten Steuerersparnis führt.

Für Selbständigerwerbende lohnt es sich daher besonders, die Optionen der Säule 3a sorgfältig zu prüfen und den vollen Maximalbetrag jährlich auszuschöpfen – sei es über ein Bankkonto oder eine Wertschriftenlösung. Die grosse Säule 3a ist ein zentraler Pfeiler der privaten Vorsorge für alle, die auf eine zweite Säule verzichten müssen oder wollen.

Zurück zum Glossar