Die High Water Mark bezeichnet den bisherigen Höchststand eines Anlagewerts, der für die Berechnung einer erfolgsabhängigen Performance Fee relevant ist. Sie soll verhindern, dass für die blosse Erholung früherer Verluste erneut eine Performance Fee anfällt.
Ein Beispiel: Steigt der Wert einer Anlage von 100 auf 120 Franken und fällt anschliessend auf 105 Franken, liegt die High Water Mark weiterhin bei 120 Franken. Steigt der Wert danach wieder auf 115 Franken, wird bei einer entsprechenden High-Water-Mark-Regel grundsätzlich noch keine neue Performance Fee fällig. Erst wenn der bisherige Höchststand von 120 Franken überschritten wird, kann auf dem darüber hinausgehenden Wertzuwachs wieder eine erfolgsabhängige Gebühr anfallen.
Die High Water Mark ist insbesondere bei Fonds und Vermögensverwaltungsmandaten mit erfolgsabhängigen Gebühren relevant. Die konkrete Berechnung kann sich je nach Produkt oder Vertrag unterscheiden.
Von der High Water Mark zu unterscheiden ist die Hurdle Rate. Während die High Water Mark einen früheren Höchststand berücksichtigt, definiert die Hurdle Rate eine Mindestrendite beziehungsweise Schwelle, die für die Berechnung einer Performance Fee relevant ist.
Für Anlegerinnen und Anleger ist deshalb entscheidend, wie Performance Fee, High Water Mark und Hurdle Rate konkret ausgestaltet und miteinander kombiniert werden.