Der Begriff «kleine Säule 3a» bezieht sich auf den Maximalbetrag, den Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende mit Pensionskasse jährlich einzahlen können.
Der Begriff «kleine Säule 3a» bezieht sich auf den Maximalbetrag, den Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende mit Pensionskasse jährlich einzahlen können.