Kleine Säule 3a

Der Begriff «kleine Säule 3a» bezeichnet den jährlichen Maximalbetrag, den Arbeitnehmende mit Pensionskassenanschluss sowie Selbständigerwerbende mit freiwilliger beruflicher Vorsorge in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen dürfen. Diese Höchstgrenze wird jährlich vom Bund, genauer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), festgelegt und richtet sich nach der Lohnentwicklung. Die Begrenzung ist gesetzlich geregelt und dient dazu, eine steuerlich ausgewogene Vorsorgesystematik zwischen erster, zweiter und dritter Säule sicherzustellen.

Im Unterschied zur «grosse Säule 3a» – die Personen ohne Pensionskasse offensteht – fällt die «kleine» Säule 3a deutlich tiefer aus. Daher hat sich der Begriff «kleine Säule 3a» als gebräuchliche Unterscheidung etabliert.

Trotz des tieferen Maximalbetrags bietet auch die kleine Säule 3a wesentliche Vorteile: Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was direkt zu einer Steuerersparnis führt. Zudem können Sparerinnen und Sparer zwischen konservativen Banklösungen und renditeorientierten Wertschriftenlösungen wählen. Die kleine Säule 3a bleibt damit ein zentraler Baustein der individuellen Altersvorsorge in der Schweiz.

Zurück zum Glossar