Eine Sammelstiftung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der sich mehrere voneinander unabhängige Arbeitgeber für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeitenden anschliessen können. Statt eine eigene Pensionskasse zu führen, nutzen die angeschlossenen Unternehmen die Infrastruktur einer gemeinsamen Stiftung.
Innerhalb der Sammelstiftung werden die einzelnen Unternehmen in der Regel über eigene Vorsorgewerke geführt. Der jeweilige Vorsorgeplan legt unter anderem fest, welche Beiträge Arbeitgeber und Mitarbeitende leisten und welche Leistungen versichert sind.
Sammelstiftungen sind besonders für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Eine eigene Pensionskasse aufzubauen und zu führen ist schliesslich keine Aufgabe, die man neben der Lohnbuchhaltung noch schnell am Freitagnachmittag erledigt.
Je nach Modell übernimmt die Sammelstiftung unterschiedliche Risiken selbst oder überträgt sie an eine Versicherung. Bei einer teilautonomen Pensionskasse wird das Vorsorgevermögen eigenständig angelegt, während Risiken wie Tod und Invalidität typischerweise bei einer Versicherung rückgedeckt werden. Eine autonome Pensionskasse trägt diese Risiken dagegen selbst.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer funktioniert die Vorsorge grundsätzlich wie bei anderen Pensionskassen. Arbeitgeber und Mitarbeitende zahlen Beiträge ein und bauen damit Vorsorgevermögen für die Pensionierung auf. Wie die zweite Säule im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag Was ist die berufliche Vorsorge in der Schweiz?.
Wer eine Sammelstiftung verlässt und nicht direkt einer neuen Pensionskasse angeschlossen wird, muss sein Vorsorgeguthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Mehr dazu finden Sie unter Freizügigkeitskonto.