Anlagefonds und ETFs sind Sondervermögen und von einem Konkurs der Fondsleitung oder der Depotbank nicht betroffen. Das Fondsvermögen wird im Falle eines Konkurses zugunsten der Anleger:innen rechtlich abgesondert.
Anlagefonds und ETFs sind Sondervermögen und von einem Konkurs der Fondsleitung oder der Depotbank nicht betroffen. Das Fondsvermögen wird im Falle eines Konkurses zugunsten der Anleger:innen rechtlich abgesondert.