Ein Sondervermögen ist Vermögen, das rechtlich vom Vermögen der Fondsleitung getrennt gehalten wird. Bei schweizerischen vertraglichen Anlagefonds dient diese Trennung insbesondere dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger.
Das bedeutet: Gerät die Fondsleitung in Konkurs, fällt das Fondsvermögen grundsätzlich nicht in deren Konkursmasse. Die im Fonds gehaltenen Vermögenswerte werden zugunsten der Anlegerinnen und Anleger abgesondert.
Sondervermögen spielt deshalb bei Fonds eine wichtige Rolle. Auch bei vielen ETFs sind die zugrunde liegenden Vermögenswerte entsprechend vom Vermögen des Anbieters getrennt. Die genaue rechtliche Ausgestaltung hängt allerdings von der Fondsstruktur und dem anwendbaren Recht ab.
Sondervermögen schützt jedoch nicht vor Anlageverlusten. Fallen beispielsweise die Aktien oder Anleihen innerhalb eines Fonds im Wert, sinkt auch der Wert des Fondsvermögens. Geschützt wird also vor bestimmten Folgen einer Insolvenz der Fondsleitung – nicht vor fallenden Kursen.
Das ist für mich der entscheidende Descartes-Satz am Schluss: Sondervermögen ≠ Kapitalschutz. Genau diese Unterscheidung sollte eine Anlegerin oder ein Anleger nach dem Glossareintrag verstanden haben.