Anlagefonds und ETFs sind Sondervermögen und von einem Konkurs der Fondsleitung oder der Depotbank nicht betroffen. Im Falle eines Konkurses werden die Fondsvermögen zugunsten der Anleger:innen rechtlich abgesondert.
Anlagefonds und ETFs sind Sondervermögen und von einem Konkurs der Fondsleitung oder der Depotbank nicht betroffen. Im Falle eines Konkurses werden die Fondsvermögen zugunsten der Anleger:innen rechtlich abgesondert.