UCITS V

UCITS V («Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities») sind Bestimmungen der Europäischen Union für Anlagefonds und Verwaltungsgesellschaften, die in der EU Geschäfte tätigen. Hauptziele der Direktive sind der Anlegerschutz, die Definition von erlaubten Instrumenten sowie die Steigerung der Markteffizienz.

Zurück zum Glossar

Kostenlose Beratung buchen