Einkauf in die Pensionskasse: das müssen Sie wissen
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann Ihre Vorsorgeleistung verbessern. Noch dazu sparen Sie im Einkaufsjahr Einkommenssteuern. Erfahren Sie hier mehr zu den Voraussetzungen, den Vorteilen und dem optimalen Vorgehen bei einem PK-Einkauf.
Hat sich Ihr Erwerbseinkommen seit Alter 25 im Durchschnitt erhöht? Wenn Sie diese Frage mit «Ja» beantworten können und Sie das 50. Altersjahr erreicht haben, sollten Sie über einen Pensionskasseneinkauf nachdenken.
Die Voraussetzung für den Pensionskasseneinkauf ist eine Beitragslücke
Die Voraussetzung für freiwillige Einkäufe ist eine bestehende Beitragslücke. Diese entsteht, wenn zwischen dem maximal möglichen Vorsorgeguthaben und dem effektiven Vorsorgeguthaben eine Differenz besteht. Die Beitragslücke entspricht dem Einkaufspotenzial. Sie finden diesen Betrag (meist als «maximaler Einkaufsbetrag» bezeichnet) in der Regel auf Ihrem Pensionskassenausweis.
Achtung: Die Pensionskasse kann bei der Berechnung Ihres Einkaufspotenzials nicht wissen, ob Sie noch Guthaben in einem Freizügigkeitsgefäss haben. Dies würde das Einkaufspotenzial verkleinern.
Welche Faktoren führen zu einer Beitragslücke?
Lücken treten in der 2. Säule in folgenden Situationen auf:
- Lohnerhöhung: Bei einer Lohnerhöhung und einem höheren versicherten Lohn in der Pensionskasse entspricht das Einkaufspotenzial der Differenz zwischen dem Altersguthaben, das auf der Grundlage der in allen vorangegangenen Jahren tatsächlich gezahlten Beiträge angespart wurde, und dem Vorsorgekapital, das angesammelt worden wäre, wenn Sie in allen vorangegangenen Arbeitsjahren bereits diesen neuen versicherten Lohn gehabt hätten. Bei der Berechnung wird in der Regel noch eine Verzinsung mitberücksichtigt.
- Scheidung: Bei einer Scheidung werden die während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft angesammelten Guthaben zusammengezählt und zu gleichen Teilen aufgeteilt. In diesem Fall haben Sie eine Scheidungslücke.
- Arbeitsunterbruch: Wenn Sie vorübergehend nicht im Arbeitsleben sind, weil Sie ein Studium machen, eine Weltreise unternehmen oder den Job verloren haben, fehlen Ihnen Beiträge.
Der Vorteil eines Pensionskasseneinkaufs: Sie bezahlen im Einkaufsjahr weniger Einkommenssteuern
Einkäufe können in der Steuererklärung abgezogen werden und reduzieren damit das steuerbare Einkommen. Ausserdem ist das einbezahlte Vorsorgekapital während der Beitragsdauer befreit von der Einkommenssteuer auf den Erträgen (Zinserträge, Dividenden), und von der Vermögens- und Verrechnungssteuer. Zwar muss man beim Bezug eine einmalige Einkommenssteuer zu einem reduzierten Tarif (in der Praxis wird es Kapitalleistungssteuer genannt) bezahlen, die Steuerersparnis beim Einkauf ist jedoch in der Regel höher als die Steuer, die man bezahlt, wenn man das Kapital wieder bezieht.
Achtung: Wurden bereits Mittel aus der 2. Säule für den Erwerb von Wohneigentum (WEF) bezogen, kann der zusätzlich einbezahlte Betrag in der Regel nur dann in der Steuererklärung zum Abzug gebracht werden, wenn der frühere Vorbezug wieder einbezahlt wurde. Eine Ausnahme bildet einzig die Scheidungslücke, welche auch bei einem offenen Vorbezug (WEF) als Einkauf in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Das optimale Vorgehen bei den Pensionskasseneinzahlungen
Je nach Steuerprogression ist es ratsam, die Einzahlungen in die Pensionskasse auf mehrere Jahre gestaffelt zu verteilen. So können Sie über mehrere Jahre von reduzierten Einkommenssteuern profitieren.
Je kürzer das Geld in der Pensionskasse gebunden bleibt, desto höher ist die steuerbereinigte Jahresrendite. Deshalb wird ein Pensionskasseneinkauf in der Regel ab Alter 50+ empfohlen.
Um was geht es bei der Sperrfrist nach einem Pensionskasseneinkauf?
Art. 79b Abs. 3 BVG sieht vor, dass nach Einkäufen in die Pensionskasse während den folgenden drei Jahren kein Geld in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden darf. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass die 2. Säule für Steuerumgehungen missbraucht wird und hat deshalb Vorkehrung getroffen: die sogenannte Sperrfrist.
Die Sperrfrist gilt sowohl für den Vorbezug (WEF, Selbstständigkeit, Auswanderung) als auch für den Kapitalbezug zum Zeitpunkt der Pensionierung. Als Alternative zum WEF-Vorbezug und bei Erfüllung der kalkulatorischen Tragbarkeitsberechnung kann das Vorsorgeguthaben verpfändet werden.
Die Sperrfrist gilt nicht, wenn im Zeitpunkt der Pensionierung anstelle einer Kapitalabfindung die Rente bezogen wird.
Was passiert bei einer Verletzung der Sperrfrist?
Die Sperrfrist von drei Jahren beginnt am Tag des Einkaufs und endet drei Jahre später. Wird die Sperrfrist nicht eingehalten, wird ein vereinfachtes Nachsteuerverfahren in die Wege geleitet. Dabei wird die Steuerrechnung für die Steuerperiode, in welcher der Einkauf geltend gemacht wurde, so angepasst, wie wenn der Einkauf nie getätigt worden wäre. Entsprechend werden zusätzliche Einkommenssteuern fällig – auf allen Stufen.