Einkauf in die Pensionskasse: das müssen Sie wissen

 

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann gleich zwei Dinge bewirken. Sie verbessern Ihre Altersvorsorge und können den Einkaufsbetrag grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Das klingt nach einem einfachen Steuersparmodell. Ganz so einfach ist es nicht.

Ob sich ein PK-Einkauf tatsächlich lohnt, hängt unter anderem von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihrem Alter, der Qualität Ihrer Pensionskasse, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer geplanten Bezugsform bei der Pensionierung ab.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt. Wer nach einem freiwilligen Einkauf Kapital aus der Pensionskasse beziehen möchte, muss die dreijährige Sperrfrist beachten.

Ein hoher Steuerabzug allein macht einen PK-Einkauf deshalb noch nicht zu einer guten Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze

Ein freiwilliger Einkauf ist grundsätzlich nur möglich, wenn in Ihrer Pensionskasse Einkaufspotenzial besteht.

Den zulässigen Einkaufsbetrag finden Sie häufig auf Ihrem Vorsorgeausweis oder erhalten ihn direkt von Ihrer Pensionskasse.

Freiwillige Einkäufe können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wie gross die tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Bei grösserem Einkaufspotenzial kann es steuerlich sinnvoll sein, die Einkäufe über mehrere Jahre zu verteilen.

Wer bereits Vorsorgekapital für Wohneigentum vorbezogen hat, muss diesen Vorbezug grundsätzlich zuerst zurückzahlen, bevor weitere freiwillige Einkäufe steuerlich abzugsfähig sind. Für Wiedereinkäufe nach einer Scheidung gelten besondere Regeln.

Nach einem Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren grundsätzlich nicht in Kapitalform bezogen werden.

Vor einem grösseren Einkauf sollten Sie nicht nur die Steuern betrachten. Verzinsung, Deckungsgrad, Leistungen und Reglement Ihrer Pensionskasse sind ebenfalls relevant.

Was ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?

Während Ihres Erwerbslebens bauen Sie über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge Vorsorgevermögen in der zweiten Säule auf.

Dieses Altersguthaben entspricht nicht immer dem Betrag, der gemäss aktuellem Vorsorgeplan theoretisch möglich wäre.

Genau hier entsteht das sogenannte Einkaufspotenzial.

Mit einem freiwilligen Einkauf können Sie einen Teil dieser Lücke schliessen. Das zusätzliche Geld fliesst in Ihre Pensionskasse und kann Ihre späteren Vorsorgeleistungen erhöhen.

Wie sich der Einkauf konkret auf Ihre Leistungen auswirkt, hängt von Ihrer Pensionskasse und deren Reglement ab.

Wann entsteht eine Lücke in der Pensionskasse?

Einkaufspotenzial kann aus verschiedenen Gründen entstehen.

Ein typischer Fall ist eine Lohnerhöhung. Steigt der versicherte Lohn im Laufe der Karriere, kann das vorhandene Altersguthaben tiefer sein als das Guthaben, das Sie erreicht hätten, wenn Sie bereits in früheren Jahren auf diesem höheren Niveau versichert gewesen wären.

Auch ein Arbeitsunterbruch kann eine Lücke verursachen. Dazu gehören beispielsweise ein längerer Auslandaufenthalt, eine Weiterbildung, Arbeitslosigkeit oder andere Phasen ohne entsprechende Beiträge an die Pensionskasse.

Weitere Gründe können ein später Eintritt in die berufliche Vorsorge, ein Wechsel des Vorsorgeplans oder eine Scheidung sein.

Ob tatsächlich Einkaufspotenzial besteht und wie hoch es ist, bestimmt letztlich die Pensionskasse anhand ihrer reglementarischen Vorgaben und Ihrer persönlichen Vorsorgesituation.

Wo sehe ich mein Einkaufspotenzial?

Auf vielen Vorsorgeausweisen finden Sie eine Position wie «maximal möglicher Einkauf», «Einkaufspotenzial» oder eine ähnlich bezeichnete Angabe.

Fehlt sie, können Sie den aktuellen Betrag direkt bei Ihrer Pensionskasse anfragen.

Dabei ist ein Punkt wichtig.

Ihre Pensionskasse kennt nicht zwingend alle Vorsorgevermögen, die Sie ausserhalb der aktuellen Kasse besitzen. Dazu können insbesondere Freizügigkeitsguthaben gehören.

Bei einem Stellenwechsel müssen solche Guthaben grundsätzlich in die neue Pensionskasse eingebracht werden. Eine interessante Ausnahme kann entstehen, wenn nach dem Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen ein Überschuss verbleibt. Wie dieser Sonderfall funktioniert, erklären wir im Blog «Neue Stelle: Muss das ganze Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse?».

Überweisen Sie deshalb nicht einfach den auf dem Vorsorgeausweis genannten Maximalbetrag, wenn Ihre Vorsorgesituation komplexer ist. Lassen Sie den zulässigen Einkaufsbetrag von der Pensionskasse bestätigen.

Wie spart ein PK-Einkauf Steuern?

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Ein vereinfachtes Beispiel.

Sie verfügen über ein steuerbares Einkommen von 150'000 Franken und kaufen sich mit 20'000 Franken freiwillig in Ihre Pensionskasse ein.

Sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, reduziert der Einkauf das steuerbare Einkommen grundsätzlich um 20'000 Franken.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie 20'000 Franken Steuern sparen.

Entscheidend ist Ihr Grenzsteuersatz.

Dieser zeigt vereinfacht gesagt, wie stark der zusätzliche beziehungsweise wegfallende Teil Ihres Einkommens besteuert wird.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent würde ein vollständig abzugsfähiger Einkauf von 20'000 Franken rechnerisch einer Steuerersparnis von ungefähr 5'000 Franken entsprechen.

Bei einem Grenzsteuersatz von 15 Prozent wären es dagegen ungefähr 3'000 Franken.

Das Beispiel dient nur zur Illustration. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem von Einkommen, Wohnort, Zivilstand, Konfession, weiteren Einkünften und Abzügen ab.

Genau deshalb kann derselbe PK-Einkauf für zwei Personen steuerlich unterschiedlich attraktiv sein.

Wann lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Besonders interessant kann ein PK-Einkauf sein, wenn mehrere Faktoren zusammenkommen.

Sie verfügen über ein hohes steuerbares Einkommen und entsprechend einen hohen Grenzsteuersatz. Gleichzeitig besteht erhebliches Einkaufspotenzial. Sie benötigen das eingezahlte Kapital nicht für andere finanzielle Ziele und Ihre Pensionskasse weist eine solide finanzielle Situation auf.

Auch der Zeitpunkt der Pensionierung spielt eine Rolle.

Je kürzer das Kapital bis zur Pensionierung in der Pensionskasse verbleibt, desto stärker kann die unmittelbare Steuerersparnis im Verhältnis zur Bindungsdauer ins Gewicht fallen.

Daraus entstand die verbreitete Faustregel, PK-Einkäufe seien vor allem ab etwa 50 interessant.

Als allgemeine Regel ist das allerdings zu grob.

Ein 45-jähriger Arbeitnehmer mit hohem Grenzsteuersatz und einer attraktiven Pensionskasse kann gute Gründe für einen Einkauf haben. Eine 58-jährige Arbeitnehmerin mit geplanter Kapitalauszahlung in zwei Jahren kann dagegen einen sehr guten Grund haben, gerade keinen Einkauf mehr zu tätigen.

Nicht das Alter entscheidet.

Die Gesamtsituation entscheidet.

Sollte man einen grossen PK-Einkauf auf mehrere Jahre verteilen?

Häufig kann das steuerlich sinnvoll sein.

Angenommen, Sie verfügen über ein Einkaufspotenzial von 100'000 Franken.

Sie könnten den gesamten Betrag in einem Jahr einzahlen. Alternativ könnten Sie beispielsweise über mehrere Jahre gestaffelte Einkäufe tätigen.

Warum kann die zweite Variante interessanter sein?

Wegen der Steuerprogression.

Ein grosser Abzug reduziert zwar das steuerbare Einkommen stark. Ein Teil dieses Abzugs kann aber Einkommensbereiche betreffen, die bereits einem tieferen Grenzsteuersatz unterliegen.

Wer Einkäufe über mehrere Steuerperioden verteilt, kann dagegen unter Umständen während mehrerer Jahre Einkommen in höher besteuerten Bereichen reduzieren.

Welche Staffelung optimal ist, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort, dem verfügbaren Einkaufspotenzial und der Anzahl Jahre bis zur Pensionierung ab.

Eine pauschale Regel wie «immer 20'000 Franken pro Jahr» wäre deshalb wenig seriös.

Was hat die Säule 3a mit dem PK-Einkauf zu tun?

Bevor Sie grössere freiwillige PK-Einkäufe tätigen, lohnt sich ein Vergleich mit der Säule 3a.

Auch Einzahlungen in die Säule 3a können das steuerbare Einkommen reduzieren. Gleichzeitig haben Sie bei einer Wertschriftenlösung typischerweise mehr Einfluss darauf, wie das Kapital investiert wird.

Bei der Pensionskasse entscheidet die Vorsorgeeinrichtung über die Anlagestrategie.

Für Erwerbstätige mit Pensionskasse beträgt der ordentliche Säule-3a-Maximalbetrag 2027 7'373 Franken. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal 36'864 Franken.

Deshalb kann es insbesondere bei einem langen Anlagehorizont sinnvoll sein, zunächst den ordentlichen Säule-3a-Spielraum auszuschöpfen und anschliessend einen zusätzlichen PK-Einkauf zu prüfen.

Das ist keine universelle Regel.

Bei hohem Grenzsteuersatz, grossem Einkaufspotenzial und einer näher rückenden Pensionierung kann ein PK-Einkauf sehr attraktiv sein.

Die Frage lautet deshalb selten einfach «Säule 3a oder Pensionskasse?».

Meist geht es darum, beide Instrumente sinnvoll zu kombinieren.

Warum Sie vor einem Einkauf Ihre Pensionskasse prüfen sollten

Beim freiwilligen Einkauf kaufen Sie sich nicht in eine abstrakte «zweite Säule» ein.

Sie überweisen zusätzliches Vermögen an Ihre konkrete Pensionskasse.

Deshalb sollte deren Situation Teil Ihrer Entscheidung sein.

Schauen Sie insbesondere auf den Deckungsgrad, die Verzinsung der Altersguthaben in den vergangenen Jahren, die Leistungen im obligatorischen und überobligatorischen Bereich, den Umwandlungssatz und die reglementarischen Bestimmungen.

Auch die Frage, wie freiwillige Einkäufe im Todesfall behandelt werden, kann relevant sein.

Ein hoher Steuerabzug ist kein Ersatz für diese Prüfung.

Das gilt insbesondere bei grossen Einkaufsbeträgen.

Was bedeutet der Deckungsgrad?

Der Deckungsgrad zeigt vereinfacht, in welchem Verhältnis das vorhandene Vorsorgevermögen zu den Verpflichtungen der Pensionskasse steht.

Ein Deckungsgrad von unter 100 Prozent bedeutet eine Unterdeckung.

Das heisst nicht automatisch, dass ein freiwilliger Einkauf falsch wäre. Die finanzielle Situation der Pensionskasse sollte bei der Entscheidung aber berücksichtigt werden.

Bei einer Unterdeckung lohnt sich ein genauer Blick auf die Ursachen, die geplanten Sanierungsmassnahmen und die Situation der Vorsorgeeinrichtung.

Je grösser der geplante Einkauf, desto weniger sinnvoll ist es, die Pensionskasse selbst aus der Analyse auszuklammern.

Was gilt nach einem Vorbezug für Wohneigentum?

Haben Sie bereits Geld aus der Pensionskasse für selbstgenutztes Wohneigentum vorbezogen, gelten besondere Regeln.

Grundsätzlich müssen solche WEF-Vorbezüge zuerst zurückbezahlt werden, bevor freiwillige Einkäufe wieder steuerlich abzugsfähig vorgenommen werden können.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Wiedereinkäufe nach einer Scheidung oder gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft.

Wer Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanziert hat und nun einen freiwilligen Einkauf plant, sollte deshalb zuerst mit der Pensionskasse klären, welcher Betrag tatsächlich eingekauft werden kann und welche steuerlichen Voraussetzungen gelten.

Die wichtigste Regel vor der Pensionierung ist die Dreijahresfrist

Art. 79b Abs. 3 BVG sieht vor, dass Leistungen, die aus freiwilligen Einkäufen resultieren, während der folgenden drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden dürfen.

Für die Steuerplanung ist diese Regel zentral.

Angenommen, Sie tätigen mit 63 einen grossen freiwilligen Einkauf und möchten mit 65 Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen.

Dann liegen Einkauf und Kapitalbezug weniger als drei Jahre auseinander.

Der gewünschte Steuerabzug kann dadurch gefährdet sein.

Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte deshalb niemals nur fragen, wie viel Einkaufspotenzial noch vorhanden ist.

Die wichtigere Frage kann lauten, wann der letzte Einkauf stattfinden darf.

Gerade wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie Ihr Altersguthaben als Rente oder Kapital beziehen möchten, sollte diese Entscheidung Teil der Einkaufsplanung sein. Die Vor- und Nachteile erklären wir ausführlich im Blog «Pensionskasse: Rente oder Kapitalbezug?».

Wann beginnt die Dreijahresfrist?

Die Frist beginnt mit dem jeweiligen Einkauf.

Das ist insbesondere bei gestaffelten Einkäufen wichtig.

Wenn Sie über mehrere Jahre freiwillige Einkäufe tätigen, sollte deshalb jeder Einkauf zusammen mit dem geplanten Zeitpunkt eines Kapitalbezugs betrachtet werden.

Wer beispielsweise jedes Jahr einen Einkauf tätigt, verschiebt damit nicht einfach eine einzige allgemeine Frist. Für die steuerliche Planung müssen die einzelnen Einkäufe und der geplante Kapitalbezug sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

Je näher die Pensionierung rückt, desto wichtiger wird deshalb ein konkreter Zeitplan.

Gilt die Dreijahresfrist auch bei einem Rentenbezug?

Die Sperrfrist zielt auf Kapitalbezüge.

Wenn die Vorsorgeleistung als Rente bezogen wird, stellt sich die Problematik eines Kapitalbezugs innerhalb der Dreijahresfrist nicht in gleicher Weise.

Das kann bei der Planung relevant sein.

Trotzdem sollte die Entscheidung zwischen Rente und Kapital niemals nur aufgrund dieser Steuerregel getroffen werden.

Die beiden Bezugsformen unterscheiden sich grundlegend bei Sicherheit, Flexibilität, Anlagerisiko, Langlebigkeitsrisiko und Nachlassplanung. Mehr dazu finden Sie in unserem Vergleich von Rente und Kapitalbezug aus der Pensionskasse.

Was passiert, wenn die Dreijahresfrist verletzt wird?

Dann kann der Steuerabzug des früheren Einkaufs rückwirkend korrigiert werden.

Die Steuerbehörde kann die betreffende Steuerperiode so behandeln, als wäre der Einkauf steuerlich nicht abzugsfähig gewesen.

Damit können nachträglich zusätzliche Einkommenssteuern entstehen.

Gerade bei grösseren Einkäufen kann es um erhebliche Beträge gehen.

Die Dreijahresfrist gehört deshalb nicht ins Kleingedruckte eines PK-Einkaufs.

Sie gehört an den Anfang der Pensionierungsplanung.

Wann ist ein PK-Einkauf eher nicht sinnvoll?

Steuern sparen allein reicht als Argument nicht.

Ein freiwilliger Einkauf kann beispielsweise weniger attraktiv sein, wenn Sie das Geld in absehbarer Zeit für andere Zwecke benötigen.

Das Kapital ist nach der Einzahlung grundsätzlich in der Vorsorge gebunden.

Auch eine finanziell schwache Pensionskasse sollte genauer geprüft werden, bevor zusätzliches freiwilliges Kapital eingebracht wird.

Ein weiterer kritischer Fall ist ein geplanter Kapitalbezug innerhalb der nächsten drei Jahre.

Und wer einen langen Anlagehorizont besitzt und seine Säule 3a noch nicht ausgeschöpft hat, sollte zumindest vergleichen, ob die zusätzliche Einzahlung dort besser zur persönlichen Situation passt.

Schliesslich sollte ein PK-Einkauf nicht dazu führen, dass Ihre frei verfügbare Liquiditätsreserve praktisch verschwindet.

Ein Steuerabzug hilft wenig, wenn kurz darauf Geld für eine grössere ungeplante Ausgabe fehlt.

PK-Einkauf mit 40, 50 oder 60?

Das Alter allein ist kein Entscheidungskriterium. Trotzdem verändert sich die Ausgangslage im Laufe des Erwerbslebens.

Mit 40

Der Anlagehorizont bis zur Pensionierung ist noch lang. Eine hohe Flexibilität und die individuelle Anlagestrategie der Säule 3a oder des freien Vermögens können entsprechend wichtig sein.

Ein PK-Einkauf kann trotzdem sinnvoll sein, beispielsweise bei einem hohen Grenzsteuersatz oder einer besonderen Vorsorgesituation.

Mit 50

In dieser Lebensphase treffen häufig mehrere Faktoren zusammen.

Das Einkommen ist möglicherweise höher als in früheren Jahren, es besteht grösseres Einkaufspotenzial und die Zeit bis zur Pensionierung wird überschaubarer.

Damit werden PK-Einkäufe häufig interessanter.

Mit 60

Jetzt wird der geplante Bezug entscheidend.

Wer eine Rente beziehen möchte, beurteilt einen Einkauf anders als jemand, der mit 63 oder 65 einen grossen Kapitalbezug plant.

Die Dreijahresfrist kann die möglichen Einkaufsjahre begrenzen.

Auch eine Teilpensionierung kann in dieser Phase relevant werden. Sie ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand und kann bei Kapitalbezügen steuerliche Auswirkungen haben.

Mit 60 lautet die wichtigste Frage deshalb nicht mehr nur «Wie viel kann ich einzahlen?».

Sondern auch «Wann und wie möchte ich mein Geld wieder beziehen?».

Ein Beispiel für einen gestaffelten PK-Einkauf

Nehmen wir eine 52-jährige Person mit einem Einkaufspotenzial von 120'000 Franken.

Statt den gesamten Betrag sofort einzuzahlen, könnte sie prüfen, ob beispielsweise drei Einkäufe von je 40'000 Franken über drei Steuerjahre sinnvoller sind.

Der mögliche Vorteil liegt darin, dass während drei Jahren jeweils ein relevanter Teil des steuerbaren Einkommens reduziert wird.

Ob diese Variante tatsächlich besser ist als ein einmaliger Einkauf, hängt von der Entwicklung des Einkommens, dem Grenzsteuersatz, dem Wohnort und dem geplanten Pensionierungszeitpunkt ab.

Auch hier gilt deshalb.

Staffeln ist häufig sinnvoll. Automatisch optimal ist es nicht.

Kann ich Säule-3a-Geld für einen PK-Einkauf verwenden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Vorsorgekapital aus der Säule 3a für einen Einkauf in die Pensionskasse verwendet werden.

Das kann interessant erscheinen, weil Kapital aus der gebundenen Selbstvorsorge in die zweite Säule verschoben wird. Die Entscheidung sollte aber nicht allein aufgrund einer möglichen Steuerwirkung getroffen werden.

Sie verändern damit auch die Struktur Ihrer Vorsorge. Anlagestrategie, Flexibilität, spätere Bezugsplanung und die Leistungen Ihrer Pensionskasse können sich unterscheiden.

Wie ein solcher Transfer funktioniert und welche Punkte dabei zu beachten sind, erklären wir ausführlich im Blog «Säule 3a vorzeitig beziehen für einen PK-Einkauf».

Wie verändert ein PK-Einkauf meine spätere Pensionierung?

Das hängt davon ab, wie Ihre Pensionskasse den Einkauf behandelt und wie Sie die Altersleistung später beziehen.

Bei einem Rentenbezug kann ein Einkauf die spätere Altersrente erhöhen.

Bei einem Kapitalbezug erhöht er grundsätzlich das vorhandene Vorsorgekapital.

Bei einer Kombination aus Rente und Kapital wirken beide Mechanismen zusammen.

Die konkrete Wirkung lässt sich deshalb nur anhand des Vorsorgeausweises und des Reglements Ihrer Pensionskasse beurteilen.

Vor einem grossen Einkauf lohnt es sich, bei der Pensionskasse eine Berechnung der voraussichtlichen Leistungen vor und nach dem Einkauf anzufordern.

Dann sehen Sie nicht nur den Steuerabzug.

Sie sehen auch, was Sie dafür erhalten.

Der PK-Einkauf sollte zur gesamten Pensionierungsplanung passen

Ein Einkauf ist keine isolierte Steuerentscheidung.

Je näher die Pensionierung rückt, desto stärker hängen PK-Einkäufe, Säule 3a, Kapitalbezüge und die spätere Anlagestrategie zusammen.

Wer beispielsweise einen grossen Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital beziehen möchte, muss nicht nur die Dreijahresfrist berücksichtigen. Danach stellt sich unmittelbar die nächste Frage. Wie soll dieses Vermögen investiert und über die kommenden Jahrzehnte verwendet werden?

Auch mit 65 kann ein Teil des Vermögens noch einen langen Anlagehorizont besitzen. In unserem Blog zur Pensionierungsplanung mit der 4-Prozent-Regel zeigen wir, weshalb Pensionierung nicht automatisch Anlageende bedeutet und wie ein Entnahmeplan gedacht werden kann.

Die Steueroptimierung beim PK-Einkauf ist deshalb nur ein Teil der Rechnung.

Entscheidend ist, was vor und nach dem Einkauf passiert.

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Was sollte ich vor einem PK-Einkauf konkret prüfen?

Beginnen Sie mit Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis und lassen Sie Ihr tatsächliches Einkaufspotenzial bestätigen.

Prüfen Sie danach Ihre frei verfügbaren Mittel. Geld, das Sie für kurzfristige Ausgaben, Wohneigentum oder eine ausreichende Liquiditätsreserve benötigen, sollte nicht allein wegen eines Steuerabzugs langfristig gebunden werden.

Anschliessend lohnt sich ein Blick auf Ihre Steuerbelastung. Je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser kann der unmittelbare Nutzen des Abzugs sein.

Danach kommt die Pensionskasse selbst. Deckungsgrad, Verzinsung, Leistungen und Reglement gehören in die Analyse.

Schliesslich sollten Sie den geplanten Pensionierungszeitpunkt und die gewünschte Bezugsform festhalten.

Wenn Sie Kapital beziehen möchten, gehört die Dreijahresfrist zwingend in den Kalender.

Erst danach stellt sich die Frage nach dem Betrag und einer möglichen Staffelung.

Fazit: Ein PK-Einkauf ist mehr als ein Steuerabzug

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann sehr attraktiv sein.

Sie können damit Ihre Vorsorge verbessern und gleichzeitig Ihr steuerbares Einkommen reduzieren.

Die Entscheidung sollte trotzdem nicht bei der Steuerersparnis enden.

Entscheidend sind Ihr Grenzsteuersatz, das vorhandene Einkaufspotenzial, Ihre Liquidität, die Qualität Ihrer Pensionskasse, der Anlagehorizont und Ihre Pläne für die Pensionierung.

Bei grösserem Einkaufspotenzial kann eine Staffelung über mehrere Jahre steuerlich interessant sein.

Und wer später Kapital beziehen möchte, sollte die Dreijahresfrist bereits vor dem ersten Einkauf in die Planung einbauen.

Die Frage lautet deshalb nicht einfach «Kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen?».

Sondern «Ist dieser Einkauf zu diesem Zeitpunkt und in dieser Pensionskasse für mich sinnvoll?».

Häufige Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse

Wie viel kann ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen?

Die maximale Höhe hängt von Ihrem persönlichen Einkaufspotenzial ab. Dieses wird nach den reglementarischen Vorgaben Ihrer Pensionskasse berechnet und ist häufig auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

Kann ich einen PK-Einkauf vollständig von den Steuern abziehen?

Freiwillige Einkäufe können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sofern die gesetzlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besondere Regeln gelten unter anderem bei früheren WEF-Vorbezügen und bei anschliessenden Kapitalbezügen.

Wie viel Steuern spare ich mit einem PK-Einkauf?

Das hängt insbesondere von Ihrem Grenzsteuersatz, Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Ein Einkauf von 20'000 Franken bedeutet nicht eine Steuerersparnis von 20'000 Franken. Er reduziert grundsätzlich das steuerbare Einkommen um den zulässigen Einkaufsbetrag.

Ab welchem Alter lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Es gibt keine allgemeingültige Altersgrenze. PK-Einkäufe können mit zunehmendem Alter interessanter werden, weil das Einkommen und der Grenzsteuersatz häufig höher sind und die Bindungsdauer bis zur Pensionierung kürzer wird. Entscheidend ist jedoch die individuelle Situation.

Soll ich einen grossen PK-Einkauf auf mehrere Jahre verteilen?

Das kann wegen der Steuerprogression sinnvoll sein. Ob eine Staffelung tatsächlich vorteilhafter ist und über wie viele Jahre sie erfolgen sollte, hängt von Einkommen, Wohnort, Einkaufspotenzial und Pensionierungsplanung ab.

Muss ich zuerst die Säule 3a ausschöpfen?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Für viele Erwerbstätige kann es jedoch sinnvoll sein, zunächst die Säule 3a auszuschöpfen und danach zusätzliche PK-Einkäufe zu prüfen. Die optimale Reihenfolge hängt von der persönlichen Situation ab.

Was passiert bei einem früheren WEF-Vorbezug?

Wurde Vorsorgekapital für Wohneigentum vorbezogen, muss dieser Betrag grundsätzlich zuerst zurückbezahlt werden, bevor weitere freiwillige Einkäufe steuerlich abzugsfähig sind. Für Wiedereinkäufe nach einer Scheidung gelten besondere Regeln.

Wie lange darf ich nach einem PK-Einkauf kein Kapital beziehen?

Nach einem freiwilligen Einkauf gilt für Kapitalbezüge grundsätzlich eine Sperrfrist von drei Jahren. Wer einen Kapitalbezug bei der Pensionierung oder aus einem anderen Grund plant, sollte den Zeitpunkt des Einkaufs entsprechend abstimmen.

Was passiert, wenn ich innerhalb der Dreijahresfrist Kapital beziehe?

Der frühere Steuerabzug kann rückwirkend korrigiert werden. Dadurch können zusätzliche Einkommenssteuern entstehen.

Sollte ich bei einer Pensionskasse in Unterdeckung freiwillig einkaufen?

Eine Unterdeckung bedeutet nicht automatisch, dass ein Einkauf ausgeschlossen oder wirtschaftlich falsch ist. Die finanzielle Situation der Kasse, mögliche Sanierungsmassnahmen, das Reglement und Ihre persönliche Situation sollten vor einem grösseren Einkauf jedoch besonders sorgfältig geprüft werden.

Kann ich mein Säule-3a-Guthaben für einen PK-Einkauf verwenden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a in die Pensionskasse übertragen werden. Wie das funktioniert, erklären wir im Blog «Säule 3a vorzeitig beziehen für einen PK-Einkauf».

Quellen und Methodik

Die gesetzlichen und steuerlichen Aussagen dieses Blogs basieren insbesondere auf den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie den steuerlichen Regeln für freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge.

Art. 79b BVG regelt insbesondere Einschränkungen bei Einkäufen und Kapitalbezügen. Nach einem freiwilligen Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren grundsätzlich nicht in Kapitalform bezogen werden.

Bei einem früheren Vorbezug für Wohneigentum ist zudem zu beachten, dass freiwillige Einkäufe grundsätzlich erst wieder möglich beziehungsweise steuerlich abzugsfähig sind, nachdem der Vorbezug zurückbezahlt wurde. Für Wiedereinkäufe nach Scheidung oder gerichtlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gelten besondere Bestimmungen.

Die tatsächliche Steuerersparnis eines PK-Einkaufs hängt von der individuellen Steuersituation ab. Deshalb verwendet dieser Blog keine allgemeingültige Aussage darüber, wie viele Franken oder Prozent mit einem Einkauf gespart werden können.

Stand der gesetzlichen und steuerlichen Angaben: Oktober 2026.

Disclaimer: Dieser Blog dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuer-, Vorsorge-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Ob und in welcher Höhe ein Einkauf möglich und steuerlich abzugsfähig ist, hängt von der persönlichen Vorsorgesituation, dem Reglement der Pensionskasse sowie den geltenden gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen ab. Vor grösseren Einkäufen und geplanten Kapitalbezügen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.