Der Begriff «Thesaurierung» hat seinen Ursprung im Griechischen, von «thēsaurós», was «Schatz» oder «Vorrat» bedeutet. Über das Lateinische («thesaurus») fand der Begriff dann Eingang in die Finanzsprache.
Thesaurierung bedeutet also, dass erwirtschaftete Gewinne (Dividenden oder Zinsen) nicht an die Anleger:innen ausgeschüttet, sondern einbehalten (oder vorrätig gehalten) werden. Stattdessen werden die erwirtschafteten Gewinne reinvestiert. Ob ein Fonds oder ETF thesaurierend ist, lässt sich leicht anhand der Produktinformationsblätter (Factsheets) feststellen.
Die Vorteile der Thesaurierung sind:
- Kapitalwachstum: Da thesaurierte Gewinne im Unternehmen bzw. Fonds (oder ETF) verbleiben und reinvestiert werden, steigt der Wert der Fondsanteile. Anlegerinnen und Anleger profitieren somit langfristig von der Wertsteigerung ihrer Investition.
- Zinseszinseffekt: Bei thesaurierenden Fonds werden Erträge wie Zinsen und Dividenden automatisch wieder angelegt, wodurch ein Zinseszinseffekt entsteht. Dies führt zu einer Beschleunigung des Vermögenswachstums im Zeitablauf.
- Effizienz bei der Wiederanlage: Bei thesaurierenden Fonds müssen die Anleger:innen Erträge nicht manuell wieder anlegen. Dies geschieht automatisch, was die Anlage effizienter und bequemer macht.
- Geringere Transaktionskosten: Die Anleger:innen profitieren von geringeren Gebühren, denn es fallen keine Kosten für die Wiederanlage der Gelder an.
Die Thesaurierung bringt in der Schweiz jedoch keine steuerlichen Vorteile. Sowohl die Ausschüttung als auch die Thesaurierung müssen in der Steuererklärung als Einkommen versteuert werden. Nur so erhalten die Anleger:innen die 35-Prozent Verrechnungssteuer der Dividenden und Zinsen zurück.