Thesaurierung bezeichnet die Wiederanlage von Erträgen, anstatt diese an die Anlegerinnen und Anleger auszuschütten.
Bei einem thesaurierenden Fonds oder ETF werden Erträge wie Dividenden oder Zinsen innerhalb des Anlageprodukts wieder angelegt. Dadurch bleiben die Erträge investiert und können ihrerseits zur weiteren Wertentwicklung beitragen.
Das Gegenstück zur Thesaurierung ist die Ausschüttung. Bei ausschüttenden Fonds oder ETFs werden die erzielten Erträge regelmässig an die Anlegerinnen und Anleger ausbezahlt.
Ein wesentlicher Vorteil der Thesaurierung ist die automatische Wiederanlage. Anlegerinnen und Anleger müssen erhaltene Ausschüttungen nicht selbst erneut investieren. Gleichzeitig kann durch die laufende Wiederanlage langfristig der Zinseszinseffekt zum Tragen kommen.
Ob ein Fonds oder ETF thesaurierend oder ausschüttend ist, lässt sich in der Regel den Produktinformationen beziehungsweise dem Factsheet entnehmen.
In der Schweiz führt die Thesaurierung grundsätzlich nicht dazu, dass die entsprechenden steuerbaren Erträge unversteuert bleiben. Auch nicht ausgeschüttete, steuerbare Erträge eines thesaurierenden Fonds können einkommenssteuerpflichtig sein. Für die konkrete steuerliche Behandlung sind die Angaben des Fonds und die persönlichen steuerlichen Verhältnisse massgebend.