Im Finanzwesen bezeichnet der Begriff «Zeichnung» die verbindliche Verpflichtung einer Investorin bzw. eines Investors, eine bestimmte Menge neu emittierter Wertpapiere – wie beispielsweise Aktien, Obligationen oder Fondsanteile – zu einem festgelegten Preis zu übernehmen. Dieser Vorgang erfolgt im Rahmen einer Kapitalerhöhung, eines Börsengangs (IPO) oder einer Obligationenemission, bei der das emittierende Unternehmen oder die öffentliche Hand frisches Kapital am Markt aufnimmt.
Die Zeichnung erfolgt in der Regel innerhalb einer festgelegten Zeichnungsfrist, also eines begrenzten Zeitraums, in dem interessierte Anleger:innen ihre Absicht zur Beteiligung erklären können. Dies geschieht häufig über einen Zeichnungsschein oder eine elektronische Ordermaske, mit der die Anlegerin bzw. der Anleger angibt, wie viele Einheiten sie bzw. er zu übernehmen bereit ist. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist entscheidet das emittierende Unternehmen – bei Überzeichnung gegebenenfalls anteilig –, wer wie viele Wertpapiere erhält.
Durch die Zeichnung verpflichtet sich die Anlegerin bzw. der Anleger zur Bezahlung der gezeichneten Wertpapiere am sogenannten Valutatag (Zahlungstag). Die Lieferung der Wertpapiere erfolgt in der Regel kurz darauf. Für Anleger:innen bietet die Zeichnung oft die Möglichkeit, sich bereits vor dem offiziellen Handelsstart an einem Unternehmen oder Projekt zu beteiligen – manchmal zu vorteilhaften Konditionen, etwa bei einem Emissionsdisagio oder Vorzugsrechten.
Zeichnungen sind vor allem im Primärmarkt relevant und gelten als bedeutender Schritt zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen und Staaten.