Eine Zeichnung bezeichnet die verbindliche Bestellung neu ausgegebener Wertpapiere durch Anlegerinnen und Anleger. Gezeichnet werden können beispielsweise Aktien, Anleihen oder Fondsanteile.
Die Zeichnung findet typischerweise im Rahmen einer Emission statt. Anlegerinnen und Anleger geben innerhalb einer bestimmten Zeichnungsfrist an, wie viele Wertpapiere sie zu den festgelegten Bedingungen erwerben möchten. Ein bekanntes Beispiel ist die Zeichnung von Aktien bei einem Börsengang.
Übersteigt die Nachfrage das verfügbare Angebot, spricht man von einer Überzeichnung. In diesem Fall erhalten Anlegerinnen und Anleger möglicherweise weniger Wertpapiere als ursprünglich bestellt. Wie die verfügbaren Titel zugeteilt werden, hängt vom jeweiligen Emissionsverfahren ab.
Die Zeichnung gehört grundsätzlich zum Primärmarkt. Dort werden Wertpapiere erstmals ausgegeben und platziert. Das unterscheidet sie vom späteren Kauf an der Börse, bei dem bereits ausgegebene Wertpapiere zwischen Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern gehandelt werden.
Wer eine Aktie an der Börse kauft, kauft also einen bereits vorhandenen Titel. Wer sie bei einer Neuemission zeichnet, steht früher in der Schlange. Ob das auch der bessere Platz ist, zeigt sich allerdings erst später.