Kündigung, Jobverlust, Stellenwechsel oder Auszeit – wohin mit meiner Pensionskasse?
Haben Sie die Stelle verloren oder gekündigt? Das hat Folgen für Ihr Pensionskassenguthaben. Hier erfahren Sie mehr.
Nach einer Kündigung, einem Jobverlust oder bei einem Stellenwechsel gibt es je nach Alter zwei Möglichkeiten: Vorbezug des Pensionskassengeldes oder Auszahlung der Freizügigkeitsleistung.
1. Vorbezug des Pensionskassengeldes
Bei einer Kündigung kurz vor 65 können Sie in Frühpension gehen und die Rente oder das Kapital vorzeitig beziehen. Je nach Pensionskasse ist das frühestens ab dem 58. Lebensjahr möglich. Entscheidend ist dabei das Pensionskassenreglement. Durch die Annahme der AHV-Reform 21 wird ein frühzeitiger Bezug aber ab dem Kalenderjahr 2024 bei allen Pensionskassen ab Alter 63 möglich sein.
Der Vorbezug in Rentenform führt zu einer Kürzung der Rente, da ein geringerer Umwandlungssatz angewandt wird (die Pensionskasse muss länger Rente zahlen). Je früher also der Rentenvorbezug, desto geringer die Rente. In einem anderen Blogpost über die Möglichkeiten zum vorzeitigen PK-Bezug erfahren Sie mehr zur Frühpensionierung.
Sie können bei einem Jobverlust (wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde) aber auch in der Pensionskasse bleiben und die BVG-Versicherung weiterführen, sofern Sie mindestens 58 Jahre alt sind. Sie als versicherte Person bezahlen dabei die Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität. Falls zudem die Altersvorsorge weiter aufgebaut werden soll, bezahlen Sie zusätzlich die entsprechenden Sparbeiträge. Ein wichtiges Detail: Wenn Sie Ihre BVG-Versicherung mehr als zwei Jahre weiterführen, so müssen Sie die Versicherungsleistungen in Rentenform beziehen werden (ein Kapitalbezug ist nicht mehr möglich).
2. Auszahlung der Freizügigkeitsleistung
Haben Sie bereits einen neuen Job, so müssen Sie Ihr Altersguthaben beim Arbeitgeberwechsel in die neue Pensionskasse einbringen. Ist das Gesamtkapital aber höher als das maximal mögliche Guthaben in der neuen Pensionskasse (maximal mögliche Einkaufssumme), können Sie ein Splitting machen und den überschüssigen Teil auf ein Freizügigkeitdepot oder ein Freizügigkeitskonto transferieren.
Wenn Sie den neuen Job nicht unmittelbar antreten, müssen Sie Ihr gesamtes Vorsorgeguthaben auszahlen lassen, und zwar in eine Freizügigkeitsstiftung. Sie können die Stiftung frei wählen, können das Geld dabei auch auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen überweisen, was in jedem Fall Vorteile hat – mehr dazu im Blogpost übers Splitting.
3. Bankkonto vs. Wertschriftendepot – die Entscheidungskriterien
Je nach Alter und Anlagehorizont kommt anstatt einem herkömmlichen Bankkonto auch eine Wertschriftenlösung in Frage (auch Freizügigkeitsdepot genannt). Statt das Geld relativ risiko- und zinslos einfach auf dem Bankkonto liegen zu lassen, können Sie dieses in die Aktienmärkte investieren und von den höheren Renditechancen profitieren. Historisch betrachtet erwirtschaftet man am Aktienmarkt nämlich eine durchschnittliche Rendite von vier bis sechs Prozent. So lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten. Eine solche Wertschriftenlösung macht beispielsweise Sinn, wenn Sie sich selbstständig machen und sich längerfristig keiner Pensionskasse mehr anschliessen.
Ob ein Bankkonto oder ein Wertschriftendepot für Sie in Frage kommt, und wie viel Aktienanteil Sie bei einem Depot wählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Alter
Haben Sie noch viele Jahr vor sich bis zur Pensionierung macht ein Depot mit einer Wertschriftenlösung und ein hoher Aktienanteil Sinn. Bei einem langen Anlagehorizont können Sie denn auch mal temporäre Börseneinbrüche aussitzen.
Mit unserem Freizügigkeitsrechner können Sie verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Aktienquoten simulieren. Dabei werden Sie sehen, dass man sogar mit einer Aktienquote von 20 Prozent bessere Resultate erzielten kann, als mit einer reinen Sparlösung auf der Bank, ohne das Risiko massiv zu erhöhen.
2. Vermögenssituation
Das Freizügigkeitsguthaben ist EIN Puzzlestück im Gesamtvermögen – oft macht es darin aber den grössten Teil aus. Um zu entscheiden, wie viel Sie vom Gesamtvermögen in schwankungsanfällige Anlagen wie Aktien investieren, müssen Sie Ihr Gesamtvermögen betrachten und die einzelnen Puzzleteile gut aufeinander abstimmen. Je mehr Gesamtvermögen und damit finanziellen Spielraum man hat, desto mehr kann man grundsätzlich in Aktien investieren.
3. Finanzkenntnisse
Haben Sie bereits Erfahrungen mit Anlageprodukten wie Aktien- oder Obligationenfonds gesammelt, können Sie besser abschätzen, wie viel Risiko Sie eingehen wollen oder können.
4. Marktsituation
Freizügigkeitskonten bei Banken sind heutzutage relativ risikolos, entsprechend auch renditearm. Und wer den kennt und nutzen will, sollte eine Wertschriftenlösung mit einer Aktienquote in Betracht ziehen. Mit unserem Vorsorgerechner können Sie den Effekt des Zinseszinseffekts auf Ihr Vermögen simulieren.
Oftmals keine Rentenlösung bei der Freizügigkeit
Behalten Sie die Freizügigkeit bis zur Pensionierung, müssen Sie das Vermögen in der Regel als Kapital beziehen. Es gibt jedoch Freizügigkeitsanbieter, die den Bezug als Rente anbieten. Klären Sie dies ab, wenn eine Rentenlösung für Sie wichtig ist.