Pensionskasse nach Kündigung oder Stellenwechsel: Was passiert mit meinem Guthaben?
Haben Sie gekündigt, die Stelle verloren oder wechseln den Arbeitgeber? Dann stellt sich schnell die Frage: Was passiert jetzt mit meinem Pensionskassenguthaben?
Die Antwort hängt vor allem davon ab, was nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses passiert.
Treten Sie direkt eine neue Stelle an, wird Ihre Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Beginnen Sie nicht unmittelbar eine neue Stelle, wird das Vorsorgeguthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
Bei einer Kündigung kurz vor der Pensionierung oder bei einer Entlassung ab Alter 58 gelten zusätzliche Möglichkeiten.
Kurz zusammengefasst
- Direkter Stellenwechsel: Das Pensionskassenguthaben wird grundsätzlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.
- Arbeitslosigkeit oder Auszeit: Ohne unmittelbaren Anschluss an eine neue Pensionskasse wird das Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
- Freizügigkeit ist nicht gleich Auszahlung: Das Vorsorgevermögen bleibt grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden.
- Konto oder Wertschriftenlösung: Welche Variante geeignet ist, hängt insbesondere von Anlagehorizont, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft ab.
- Sonderregel ab 58: Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann unter bestimmten Voraussetzungen die bisherige berufliche Vorsorge weitergeführt werden.
Was passiert mit der Pensionskasse bei einem Stellenwechsel?
Wenn Sie eine neue Stelle antreten und dort einer Pensionskasse angeschlossen sind, wird Ihre sogenannte Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.
Die Freizügigkeitsleistung entspricht vereinfacht gesagt dem Vorsorgeguthaben, das Ihnen beim Austritt aus der bisherigen Pensionskasse zusteht.
Sie sollten Ihrer bisherigen Pensionskasse deshalb mitteilen, wohin das Guthaben überwiesen werden soll. Die neue Pensionskasse stellt Ihnen dafür in der Regel die notwendigen Angaben zur Verfügung.
Die Grundregel ist einfach:
Alte Pensionskasse → neue Pensionskasse
Auch das Bundesamt für Sozialversicherungen hält fest, dass das Altersguthaben bei einem Stellenwechsel an die Pensionskasse der neuen Stelle übertragen wird.
Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen zur beruflichen Vorsorge
Was passiert mit der Pensionskasse nach einer Kündigung ohne neue Stelle?
Beginnen Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar eine neue Stelle, kann Ihr Pensionskassenguthaben nicht einfach in der bisherigen Pensionskasse liegen bleiben.
Die Freizügigkeitsleistung wird stattdessen grundsätzlich an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Dort bleibt das Vorsorgevermögen gebunden, bis es beispielsweise wieder in eine Pensionskasse eingebracht oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen bezogen wird.
Das betrifft beispielsweise:
-
Arbeitslosigkeit
-
eine berufliche Auszeit
-
eine längere Weiterbildung
-
Elternzeit
-
einen längeren Auslandaufenthalt
-
den Wechsel in die Selbstständigkeit
Ein Freizügigkeitskonto ist also keine Auszahlung des Pensionskassengeldes auf Ihr privates Bankkonto. Das Kapital bleibt Teil Ihrer beruflichen Vorsorge.
Mehr über die Grundlagen der 2. Säule erfahren Sie in unserem Beitrag zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz.
Kann ich meine Freizügigkeitsleistung auf zwei Konten aufteilen?
Beim Austritt aus der Pensionskasse kann die Freizügigkeitsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden.
Ein solches Splitting kann insbesondere im Hinblick auf einen späteren gestaffelten Kapitalbezug interessant sein.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Ist das gesamte Guthaben bereits auf eine einzige Freizügigkeitseinrichtung übertragen worden, kann es nicht beliebig nachträglich aufgeteilt werden.
Wie das Splitting funktioniert und welche Vor- und Nachteile es hat, erklären wir ausführlich im Beitrag BVG-Freizügigkeit splitten: Warum Sie zwei Freizügigkeitskonten anlegen sollten.
Was passiert, wenn die neue Pensionskasse nicht die gesamte Freizügigkeitsleistung aufnehmen kann?
Grundsätzlich wird die Freizügigkeitsleistung beim Stellenwechsel in die neue Pensionskasse eingebracht.
Es kann jedoch vorkommen, dass die Freizügigkeitsleistung höher ist als der Betrag, der für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen der neuen Pensionskasse benötigt wird.
Ein solcher Überschuss kann als Freizügigkeitsleistung bestehen bleiben und an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden.
Lassen Sie sich in diesem Fall von der neuen Pensionskasse bestätigen, welcher Betrag eingebracht werden kann und wie mit einem allfälligen Überschuss umzugehen ist.
Was passiert mit meiner Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit ab 58?
Für ältere Arbeitnehmende gibt es eine wichtige Sonderregel.
Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst, können Personen, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Versicherung bei ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung weiterführen.
Dabei bleibt die Austrittsleistung in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung.
Die versicherte Person bezahlt die Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität sowie allfällige Verwaltungskosten selbst. Sie kann zusätzlich die Altersvorsorge durch eigene Beiträge weiter aufbauen.
Ob und unter welchen konkreten Bedingungen eine Weiterführung sinnvoll ist, sollte mit der bisherigen Pensionskasse geprüft werden.
Weitere Informationen enthält die Informationsstelle AHV/IV zur beruflichen Vorsorge.
Kann ich meine Pensionskasse nach einer Kündigung einfach auszahlen lassen?
Nein, eine Kündigung oder Arbeitslosigkeit allein berechtigt grundsätzlich nicht dazu, das Pensionskassenguthaben frei als Bargeld zu beziehen.
Wenn keine neue Pensionskasse vorhanden ist, wird die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
Eine vorzeitige Barauszahlung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Verlassen der Schweiz. Beim Wegzug in einen EU-/EFTA-Staat gelten zusätzliche Einschränkungen.
Auch für selbstgenutztes Wohneigentum kann Vorsorgevermögen unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Pensionskasse auszahlen lassen: Wann geht das?.
Kündigung kurz vor der Pensionierung: Kann ich frühzeitig in Rente gehen?
Wer kurz vor der Pensionierung aus dem Arbeitsleben ausscheidet, sollte genau prüfen, welche Möglichkeiten das Reglement der eigenen Pensionskasse vorsieht.
Eine vorzeitige Pensionierung kann dazu führen, dass die Altersleistungen tiefer ausfallen. Das Altersguthaben wurde über weniger Jahre aufgebaut und bei einem Rentenbezug kann ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommen.
Ob eine Frühpensionierung möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Alter, vom Pensionskassenreglement, vom vorhandenen Vorsorgevermögen und von der persönlichen finanziellen Situation ab.
Deshalb sollte eine Kündigung kurz vor der Pensionierung nicht automatisch mit einer vorzeitigen Pensionierung gleichgesetzt werden.
Freizügigkeitskonto oder Wertschriftenlösung?
Wenn Ihr Pensionskassenguthaben für längere Zeit in einer Freizügigkeitseinrichtung bleibt, stellt sich eine weitere wichtige Frage:
Soll das Geld auf einem Konto liegen oder in Wertschriften investiert werden?
Bei einer Kontolösung steht typischerweise die Stabilität des Guthabens im Vordergrund. Dafür ist das Renditepotenzial begrenzt.
Bei einer Wertschriftenlösung wird ein Teil des Freizügigkeitsvermögens beispielsweise in Aktien und andere Anlageklassen investiert. Dadurch entstehen höhere Renditechancen, gleichzeitig aber auch Wertschwankungs- und Verlustrisiken.
Welche Variante geeignet ist, hängt nicht einfach vom Alter ab.
Entscheidend sind vor allem:
1. Anlagehorizont
Wie lange bleibt das Freizügigkeitsvermögen voraussichtlich investiert?
Ein längerer Anlagehorizont kann es erleichtern, zwischenzeitliche Marktschwankungen auszuhalten. Wer das Geld dagegen voraussichtlich bald wieder in eine neue Pensionskasse einbringen oder beziehen wird, hat eine andere Ausgangslage.
2. Risikofähigkeit
Die Risikofähigkeit beschreibt, wie viel finanzielles Risiko Sie aufgrund Ihrer persönlichen Vermögens- und Einkommenssituation tragen können.
Das Freizügigkeitsvermögen sollte dabei nicht isoliert betrachtet werden. Es ist Teil Ihrer gesamten finanziellen Situation und häufig ein bedeutender Bestandteil des Vorsorgevermögens.
3. Risikobereitschaft
Neben der finanziellen Fähigkeit, Risiken zu tragen, spielt auch die persönliche Risikobereitschaft eine Rolle.
Wie reagieren Sie beispielsweise, wenn Ihr Freizügigkeitsvermögen zwischenzeitlich deutlich an Wert verliert?
Eine hohe Aktienquote ist nur dann sinnvoll, wenn die damit verbundenen Schwankungen sowohl finanziell tragbar als auch persönlich akzeptierbar sind.
4. Aktienquote und Anlagestrategie
Eine höhere Aktienquote bietet langfristig ein höheres Renditepotenzial, ist aber mit stärkeren Wertschwankungen verbunden.
Deshalb gibt es keine Aktienquote, die für alle Anlegerinnen und Anleger richtig ist.
Entscheidend ist, dass die Anlagestrategie zum Anlagehorizont, zur Risikofähigkeit und zur Risikobereitschaft passt.
Was passiert, wenn ich meine Pensionskasse nicht überweisen lasse?
Wer beim Stellenwechsel oder nach einer Kündigung keine Überweisungsinstruktionen erteilt, sollte das Thema nicht einfach vergessen.
Nicht zugeordnete Freizügigkeitsgelder können später bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG landen.
Falls Sie nicht mehr wissen, wo sich frühere Pensionskassenguthaben befinden, können Sie über die Zentralstelle 2. Säule nach diesen Geldern suchen.
Wie das funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt im Beitrag Sie suchen Ihre Pensionskassengelder? So können Sie diese wiederfinden.
Wie funktioniert die Freizügigkeit bei Descartes?
Wenn Sie nach einer Kündigung, einem Stellenwechsel mit Unterbruch oder einer beruflichen Auszeit eine Freizügigkeitslösung benötigen, können Sie Ihr Vorsorgevermögen bei einer Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl platzieren.
Bei Descartes kann das Freizügigkeitsvermögen je nach persönlichem Risiko- und Anlageprofil mit unterschiedlichen Anlagestrategien investiert werden.
Dabei spielen insbesondere Anlagehorizont, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft eine Rolle. Auf dieser Basis wird eine zum Anlageprofil passende Anlagestrategie gewählt.
Mehr über die Funktionsweise und die verfügbaren Anlagelösungen erfahren Sie auf unserer Seite zur Freizügigkeit bei Descartes.
Die aktuell gültigen Kosten finden Sie transparent auf unserer Gebührenseite.
Was sollte ich nach einer Kündigung mit meiner Pensionskasse konkret tun?
Neue Stelle bereits vorhanden? Fordern Sie bei der neuen Pensionskasse die Überweisungsinformationen an und lassen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung von der bisherigen Pensionskasse übertragen.
Noch keine neue Stelle? Wählen Sie eine Freizügigkeitseinrichtung und teilen Sie der bisherigen Pensionskasse mit, wohin das Guthaben überwiesen werden soll.
Längerer Anlagehorizont? Prüfen Sie, ob neben einer Kontolösung auch eine Wertschriftenlösung zu Ihrer Risikofähigkeit und Risikobereitschaft passt.
Splitting gewünscht? Prüfen Sie die Aufteilung auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen, bevor das gesamte Guthaben auf eine einzige Einrichtung übertragen wurde.
Ab 58 vom Arbeitgeber entlassen? Klären Sie mit Ihrer bisherigen Pensionskasse, ob eine Weiterführung der Versicherung für Sie infrage kommt.
Häufige Fragen zur Pensionskasse nach Kündigung und Stellenwechsel
Was passiert mit meiner Pensionskasse, wenn ich kündige?
Treten Sie direkt eine neue Stelle an, wird Ihre Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Beginnen Sie nicht unmittelbar eine neue Stelle, wird das Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen.
Muss ich mein Pensionskassenguthaben beim Arbeitgeberwechsel übertragen?
Ja. Wenn Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind, wird die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht.
Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn keine neue Pensionskasse vorhanden ist, wird die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Für Personen ab 58 Jahren, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Versicherung bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung weiterzuführen.
Kann ich meine Pensionskasse nach der Kündigung auszahlen lassen?
Eine Kündigung allein berechtigt grundsätzlich nicht zur Barauszahlung des Pensionskassenguthabens. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim definitiven Verlassen der Schweiz.
Brauche ich bei einer beruflichen Auszeit ein Freizügigkeitskonto?
Wenn Sie nach dem Austritt aus der bisherigen Pensionskasse nicht unmittelbar einer neuen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden, muss die Freizügigkeitsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden.
Kann ich mein Pensionskassenguthaben auf zwei Freizügigkeitskonten aufteilen?
Beim Austritt aus einer Pensionskasse kann die Freizügigkeitsleistung auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden. Ein nachträgliches Splitting eines bereits vollständig auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragenen Guthabens ist dagegen nicht ohne Weiteres möglich.
Soll ich mein Freizügigkeitsguthaben anlegen oder auf einem Konto lassen?
Das hängt insbesondere von Anlagehorizont, Risikofähigkeit und Risikobereitschaft ab. Eine Wertschriftenlösung bietet höhere Renditechancen, ist aber mit Wertschwankungen und Verlustrisiken verbunden. Bei einem kurzen Anlagehorizont kann eine risikoärmere Lösung geeigneter sein.
Fazit: Die nächste berufliche Station entscheidet über Ihre Pensionskasse
Nach einer Kündigung verschwindet Ihr Pensionskassenguthaben nicht. Entscheidend ist, was als Nächstes passiert.
Treten Sie direkt eine neue Stelle an, wird die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich in die neue Pensionskasse übertragen. Bei einer Auszeit oder Arbeitslosigkeit wird das Vorsorgevermögen dagegen auf einer Freizügigkeitseinrichtung weitergeführt.
Bleibt das Kapital dort für längere Zeit, lohnt es sich, die Wahl der Freizügigkeitseinrichtung und der Anlagestrategie bewusst zu treffen. Anlagehorizont, Risiko, Kosten und Renditechancen können langfristig einen erheblichen Unterschied machen.
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Im Descartes Finanzglossar
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