Rente oder Kapitalbezug? Ihre Entscheidung für den Ruhestand
Die Wahl zwischen einer Rente oder einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben – und sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Hier sind einige Aspekte, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.
Viele scheuen sich vor der Entscheidung, sich ein Kapital statt eine Rente auszahlen zu lassen. Ein Kapitalbezug bietet aber auch die Freiheit, den Ruhestand nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Welche Option für Sie die beste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von Ihrer Lebenssituation, von Ihrer Pensionskasse, von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand und vom sonstigen Vermögen.
Sicherheitsbedürfnis
Eine Rente bietet Ihnen mehr finanzielle Sicherheit, da sie Ihnen ein lebenslanges Einkommen garantiert. Ein Kapitalbezug gibt Ihnen hingegen mehr Freiheit und Unabhängigkeit, erfordert aber mehr Eigenverantwortung und die Fähigkeit, das Kapital gewinnbringend anzulegen. Wenn Sie mit den Schwankungen der Kapitalmärkte umgehen können, kann der Kapitalbezug attraktive Renditen bieten.
Finanzielles Know-how
Fühlen Sie sich in der Lage, Ihr Vermögen selbst zu verwalten und anzulegen? Wenn Sie sich mit Anlagen, Risikomanagement und Budgetplanung auskennen, kann ein Kapitalbezug vorteilhaft sein. Mit einer durchdachten Anlagestrategie kann ein Kapitalbezug ein höheres Einkommen bringen. Bei einer Rente müssen Sie sich nicht um die Anlage des Pensionskassenguthabens kümmern.
Ausgaben
Planen Sie nach der Pensionierung grössere Ausgaben, zum Beispiel für eine Amortisation der Hypothek, eine längere Kreuzfahrt oder eine Schenkung an Ihre Liebsten? Ein Kapitalbezug gibt Ihnen die nötige Flexibilität, um über grössere Summen zu verfügen, erfordert aber eine sorgfältige Finanzplanung, um Ihren Lebensstandard langfristig zu sichern. Denken Sie auch an die (mögliche) Langlebigkeit.
Erbschaft
Bei einem Rentenbezug fällt das nicht bezogene Kapital nach Ihrem Tod an die Pensionskasse, sofern keine Hinterlassenenleistungen fällig werden. Bei einem Kapitalbezug geht ein allfälliges Restguthaben an Ihre Erben über. Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie aktiv werden und zum Beispiel ein Testament aufsetzen. Werden dabei Pflichtteile verletzt, kann der Betroffene eine Herabsetzungsklage einreichen.
Ausgleich
Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner andere Vorsorgeleistungen, ein anderes Alter oder einen anderen Gesundheitszustand hat, kann es sinnvoll sein, die Entscheidung gemeinsam zu treffen, um für beide die bestmögliche Lösung zu finden.
Mischform
Wenn Sie sich nicht entscheiden können, kann eine Kombination aus Kapital und Rente sinnvoll sein. Sie beziehen einen Teil des Guthabens als Kapital für mehr Flexibilität und einen Teil als Rente für mehr Sicherheit. Der Teil, den Sie als Rente beziehen, deckt im Idealfall Ihren Ausgabenüberschuss nach Berücksichtigung der AHV-Rente. Bei den Ausgaben berücksichtigen Sie die Ausgaben, die aus Ihrer Sicht für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind.
Beispiel Ausgabenüberschuss:
Was? |
Betrag in Franken |
AHV-Rente |
30'000 |
Wohnkosten |
18'000 |
Lebenshaltungskosten |
12'000 |
Versicherungen (inkl. Krankenkasse) |
12'000 |
Steuern |
4'000 |
Freizeit |
6'000 |
Puffer |
4'000 |
Defizit |
24'000 |
Wendet Ihre Pensionskasse beispielsweise einen Umwandlungssatz von 5 Prozent an, werden vom gesamten Pensionskassenguthaben 480'000 Franken (24'000 / 0,05) verrentet. Das restliche Guthaben wird einmalig bezogen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.