Scheidung & Säule 3a – was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben?
Eine Scheidung betrifft nicht nur das Herz, sondern auch den Geldbeutel. Hier erfährst du, was in der Schweiz bei einer Scheidung mit dem Säule-3a-Geld aus gebundenen Selbstvorsorge passiert.
Anders als bei der Pensionskasse (2. Säule), bei der bei einer Scheidung eine gesetzlich vorgesehene Teilung erfolgt, unterliegt die Säule 3a anderen Regeln. Im Folgenden erläutern wir, was rechtlich gilt und wie man sich vorbereiten sollte.
Wird die Säule 3a bei einer Scheidung geteilt?
Nein, eine automatische Teilung wie bei der beruflichen Vorsorge (BVG) erfolgt bei der Säule 3a nicht. Stattdessen wird das Guthaben im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt – je nach geltendem Güterstand.
Welche Rolle spielt der Güterstand?
Der Güterstand entscheidet, ob und in welchem Umfang das Säule-3a-Guthaben in die Teilung fällt.
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Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Standard):
Das während der Ehe angesparte Säule-3a-Vermögen zählt zur Errungenschaft und wird hälftig geteilt, sofern kein Ehevertrag anderes bestimmt. Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war, gilt als Eigengut und bleibt ungeteilt. -
Gütergemeinschaft:
Auch hier kann das während der Ehe gebildete Säule-3a-Vermögen zur gemeinsamen Masse gehören und wird geteilt. -
Gütertrennung (mit Ehevertrag):
Jede Ehepartnerin oder jeder Ehepartner behält sein Eigentum. Es erfolgt keine Teilung des Säule-3a-Guthabens, unabhängig davon, wann es aufgebaut wurde.
Was passiert, wenn Säule-3a-Guthaben für Wohneigentum bezogen wurde?
Wurde während der Ehe ein Bezug aus der Säule 3a für den Erwerb von Wohneigentum vorgenommen (WEF-Bezug), so ist dieser Betrag ebenfalls im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen. Dabei spielt auch eine Rolle, wem die Liegenschaft gehört und wer im Grundbuch eingetragen ist.
Wird das Säule-3a-Guthaben bei einer Scheidung geteilt?
Güterstand |
Wird die Säule 3a geteilt? |
Bemerkung |
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Errungenschaftsbeteiligung |
Ja, teilweise |
Guthaben aus der Ehezeit wird hälftig geteilt (Errungenschaft) |
Gütergemeinschaft |
Ja, vollständig oder anteilig |
Je nach Vertragsgestaltung wird das 3a-Vermögen als gemeinschaftliches Gut behandelt |
Gütertrennung |
Nein |
Jeder Ehepartner behält sein eigenes Säule-3a-Guthaben |
Wie dokumentiere ich mein Säule-3a-Vermögen bei einer Scheidung korrekt?
Im Idealfall sollten aktuelle Konto- oder Depotauszüge sowie Einzahlungsübersichten vorhanden sein. Wichtig ist vor allem der Vergleich zwischen dem Stand bei Eheschluss und dem aktuellen Stand. Anbieter von Säule-3a-Lösungen stellen auf Anfrage meist entsprechende Übersichten zur Verfügung.
Benötige ich rechtliche Unterstützung?
Ja, insbesondere bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder unterschiedlichen Vorstellungen empfiehlt sich die Konsultation einer Fachperson. Anwälte für Familienrecht oder Scheidungsmediatoren können helfen, eine faire und rechtlich tragfähige Lösung zu finden – auch in Bezug auf die Säule 3a.
Was sollte nach der Scheidung beachtet werden?
Nach Abschluss der Scheidung sollte die persönliche Vorsorgeplanung überprüft werden. Dazu zählt die Anpassung von Sparzielen, neuen Beitragsstrategien sowie – falls erforderlich – die Eröffnung eines neuen Säule-3a-Kontos.
Kurz gesagt
Die Säule 3a fällt bei einer Scheidung nicht unter die gesetzlich zwingende Teilung wie die 2. Säule. Dennoch kann sie im Rahmen des Güterrechts relevant sein. Wer während der Ehe in die Säule 3a eingezahlt hat, sollte frühzeitig klären, welcher Anteil als Errungenschaft gilt. Eine saubere Dokumentation und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind unerlässlich, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.