Pensionskassengelder suchen. Ihr Geld ist vielleicht weiter als Ihre Unterlagen.
Beim Stellenwechsel wandern Laptop und Büroschlüssel zuverlässig zurück. Beim Pensionskassenguthaben ist der Weg manchmal weniger klar. Eine fehlende Überweisungsangabe, ein Umzug oder eine Erwerbspause genügt, und Jahre später fragt man sich, wo das Geld geblieben ist. Oft ist es nicht verschwunden. Nur der Kontakt ist verloren gegangen.
Kurz zusammengefasst
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Die Zentralstelle 2. Säule bietet eine kostenlose Suche nach Vorsorgeguthaben an.
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Sie gleicht Ihre Angaben mit den Meldungen der Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen ab.
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Über Ihren Anspruch und eine Übertragung entscheidet die Einrichtung, bei der das Guthaben liegt.
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Bei einer aktuellen Pensionskassenaffiliation gehört das Guthaben grundsätzlich in diese Kasse.
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Ohne neue Pensionskasse kann eine Freizügigkeitslösung den Vorsorgeschutz erhalten. Ein Suchtreffer erlaubt keine freie Auszahlung.
So kommen Sie Ihrem Guthaben auf die Spur
Beginnen Sie mit alten Vorsorgeausweisen, Austrittsabrechnungen und Lohnunterlagen. Ist die frühere Pensionskasse bekannt, fragen Sie dort nach, wann und wohin Ihre Austrittsleistung überwiesen wurde. Auch der damalige Arbeitgeber kann bei der Identifikation der zuständigen Kasse helfen.
Bleibt der Verbleib unklar, stellen Sie bei der Zentralstelle 2. Säule eine kostenlose Anfrage. Auf der offiziellen Seite finden Sie Formular und Merkblatt. Benötigt werden insbesondere Personalien, Adresse, Geburtsdatum und AHV-Nummer. Geben Sie auch frühere Namen an, damit die Zuordnung möglichst vollständig erfolgen kann.
Alte Arbeits- und Versicherungsunterlagen können zusätzliche Abklärungen erleichtern, sind für die erste Anfrage aber nicht zwingend. Reichen Sie Kopien statt Originale ein und beachten Sie die aktuellen Hinweise im Formular.
Die Zentralstelle verwaltet selbst kein Vorsorgegeld. Sie zeigt mögliche Verbindungen zu Einrichtungen auf. Anschliessend wenden Sie sich an die genannte Stelle, die den Anspruch und das weitere Vorgehen prüft. Ein Treffer ist also ein guter Anfang, aber noch kein Überweisungsbeleg.
Zentralstelle und Auffangeinrichtung sind nicht dasselbe
Die Zentralstelle 2. Säule gehört zum Sicherheitsfonds BVG und hilft bei der Suche. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG kann dagegen selbst ein Freizügigkeitskonto für Sie führen.
Erhält die bisherige Pensionskasse nach dem Austritt keine Angaben zur weiteren Verwendung, überweist sie die Austrittsleistung samt Zins frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Auffangeinrichtung. Das erklärt, weshalb dort ein Konto bestehen kann, das Sie nicht aktiv eröffnet haben. Die Auffangeinrichtung erläutert diese Abläufe in ihren häufigen Fragen.
Guthaben gefunden. Wohin damit?
Sind Sie inzwischen einer Pensionskasse angeschlossen, müssen vorhandene Freizügigkeitsleistungen grundsätzlich dorthin übertragen werden. Ein wiedergefundenes Guthaben lässt sich nicht einfach nach Belieben ausserhalb der Kasse weiterführen. Einen allfälligen Überschuss nach dem Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen klären Sie mit der neuen Kasse.
Besteht keine neue Pensionskassenaffiliation, kommt eine zulässige Freizügigkeitslösung infrage. Bei einer Freizügigkeitslösung von Descartes können Vorsorgegelder in Wertschriften angelegt werden. Welche Strategie passt, hängt insbesondere vom Anlagehorizont und Ihrer Risikofähigkeit ab. Wertschriften bieten Chancen, können aber auch an Wert verlieren.
Die Übertragung erfolgt zwischen den beteiligten Einrichtungen. Eine Auszahlung auf Ihr Privatkonto ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wiedergefunden bedeutet nicht frei verfügbar.
Ein wenig Ordnung spart die nächste Suche
Geben Sie bei jedem Stellenwechsel die Überweisungsdaten der neuen Pensionskasse weiter und kontrollieren Sie anschliessend den Eingang. Bewahren Sie Austritts- und Übertragungsbestätigungen auf. Melden Sie Adressänderungen auch bestehenden Freizügigkeitseinrichtungen.
Private Suchdienste können bei den Formalitäten unterstützen. Für die direkte Anfrage bei der Zentralstelle brauchen Sie jedoch keinen Vermittler. Prüfen Sie bei einem privaten Auftrag die Kosten und den Umfang einer Vollmacht. Wenn Sie Fragen zum weiteren Umgang mit Ihrem Vorsorgeguthaben haben, können Sie sich an Descartes wenden.
Häufige Fragen zur Suche nach Pensionskassengeldern
Ist die Suche wirklich kostenlos?
Die direkte Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule ist kostenlos. Private Anbieter können eigene Konditionen haben.
Bedeutet eine erfolglose Suche, dass kein Guthaben existiert?
Nicht zwingend. Prüfen Sie die Personalien und ergänzen Sie gegebenenfalls frühere Namen oder alte Versicherungsunterlagen. Fragen Sie auch bei bekannten früheren Pensionskassen nach.
Kann ich aus dem Ausland eine Anfrage stellen?
Ja. Geben Sie Ihre aktuelle Adresse und die Angaben zu Ihrer früheren Versicherung in der Schweiz an. Ob ein gefundenes Guthaben ausgezahlt werden darf, wird davon getrennt nach den gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.
Disclaimer: Dieser Blog dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Vorsorge-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Eine Suchanfrage garantiert weder ein Guthaben noch einen Auszahlungsanspruch. Über Berechtigung, Übertragung und Auszahlung entscheidet die zuständige Einrichtung anhand der gesetzlichen Bestimmungen und Ihrer persönlichen Situation. Wertschriftenanlagen können an Wert verlieren. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Descartes keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.