Teilpensionierung: So profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen bei Kapitalbezügen

Eine schrittweise Pensionierung (Teilpensioninierung) erleichtert den Übergang in den Ruhestand und bietet bei Kapitalbezügen steuerliche Vorteile.

Bei der  Teilpensionierung sparen Sie weniger Kapital in der zweiten Säule.  Eine Teilpensionierung bietet in der Regel steuerliche Vorteile, vor allem bei Kapitalbezügen. Erfahren Sie, wie Sie mit einer Teilpensionierung Steuern sparen und wie die Teilpensionierung ausgestaltet sein kann.

Bei gestaffelten BVG-Kapitalbezügen in der Teilpensionierung sparen Sie Steuern

Eine Teilpensionierung kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn Sie Ihr Alterskapital als Kapitalbezug erhalten. Die Steuerlast sinkt, wenn Sie das Kapital über mehrere Jahre beziehen, da der Steuersatz mit der Höhe des bezogenen Kapitals in der Regel steigt (Steuerprogression). Hier ein Beispiel aus der Stadt Zürich: verheiratete Person, ohne Kirchensteuer, inkl. Kantons- und Bundessteuern.

  • CHF 500'000 Kapitalbezug: CHF 31'914 bzw. 6,38% Steuern (gemäss ESTV)
  • CHF 1'000'000 Kapitalbezug: CHF 82'414 bzw. 8,24% Steuern
  • CHF 2’000’000 Kapitalbezug: CHF 253'669 bzw. 12,68% Steuern

Im Gegensatz dazu wird eine Rente – nebst den weiteren Einkommen wie AHV-Rente, Wertschriftenerträge, Eigenmietwert oder auch Leibrente – zum gesamten Einkommen hinzugerechnet und erhöht das steuerbare Einkommen.

Gestaltung der Teilpensionierung

Kapitalbezug in maximal drei Schritten

Seit der «AHV 21»-Reform (seit 2024) sind beim Kapitalbezug maximal drei Schritte erlaubt.

Mindestens 20 Prozent beim ersten Teilbezug

Der erste Teilbezug muss mindestens 20 Prozent betragen. Bis Ende 2023 kannte das BVG keine solche Regelung, aber viele Pensionskassen haben solche Regelungen schon lange davor eingeführt.

Der Arbeitgeber muss zustimmen

Die Teilpensionierung ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Sie muss im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. 

Mehrere Kapitalbezüge im gleichen Jahr gelten als ein einziger Schritt

Kapitalbezüge, die in einem Jahr erfolgen, gelten steuerlich als ein einziger Schritt, auch wenn sie aus verschiedenen Pensionskassen stammen. Hier gibt es unterschiedliche Rückmeldungen von den Steuerbehörden. Wie genau das besteuert wird, wird die Zukunft zeigen.

Ab Alter 58 bis 70 ist die Teilpensionierung möglich

Eine Teilpensionierung kann ab 63 Jahren erfolgen, mit einer maximalen Verschiebung bis zum 70. Lebensjahr. Die genaue Umsetzung hängt von der jeweiligen Pensionskasse ab.

Spezielles

Die Reduktion des Arbeitspensums muss mindestens dem Anteil der Altersleistung vor dem Referenzalter entsprechen, um Missbrauch zu verhindern.

Falls Sie unter die Eintrittsschwelle der Pensionskasse fallen, könnten Sie aus der Kasse ausscheiden und das gesamte Kapital auf einmal beziehen.

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Auch die AHV (1. Säule) können Sie schrittweise beziehen

Seit 2024 können auch AHV-Renten schrittweise vorbezogen oder aufgeschoben werden. Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren (für Frauen der Übergangsgeneration ab Alter 62) monatsweise bezogen werden, wobei Sie auch nur einen Teil der AHV-Rente beziehen können (zwischen 20 und 80 Prozent). Der Rentenbezug ist in maximal drei Teilschritten möglich.

Trotz Teilpensionierung weiterhin in die Säule 3a einzahlen

Solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a leisten, auch wenn Sie aus der Pensionskasse ausscheiden. Ohne Anschluss an die Pensionskasse gelten diese Maximalbeiträge Säule 3a, mit Anschluss an die Pensionskasse sind es ab dem Jahr 2025 CHF 7'258.

Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.