Teilpensionierung: Schrittweise in den Ruhestand – und Steuern optimieren

Von 100% Erwerbsleben auf 100% Ruhestand.Kann man machen. Muss man aber nicht.

Bei einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum schrittweise und beziehen entsprechend einen Teil Ihrer Altersleistung. Das kann den Übergang in die Pensionierung angenehmer machen und bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse steuerliche Vorteile ermöglichen.

Der Grund ist einfach: Statt einen grossen Betrag in einem einzigen Steuerjahr zu beziehen, kann Vorsorgekapital unter bestimmten Voraussetzungen auf mehrere Jahre verteilt werden.

Das kann die Progression bei der Kapitalleistungssteuer reduzieren.

Eine Teilpensionierung ist deshalb nicht nur eine Frage der Arbeitszeit. Sie kann auch Teil einer durchdachten Pensionierungs- und Steuerplanung sein.

Kurz zusammengefasst

  • Bei einer Teilpensionierung wird das Arbeitspensum schrittweise reduziert.

  • Gleichzeitig kann ein entsprechender Teil der Altersleistung aus der Pensionskasse bezogen werden.

  • Kapitalleistungen aus der Pensionskasse werden separat vom übrigen Einkommen besteuert.

  • Die Kapitalleistungssteuer ist je nach Kanton progressiv ausgestaltet.

  • Werden Kapitalbezüge auf mehrere Steuerjahre verteilt, kann dadurch die Steuerbelastung tiefer ausfallen.

  • Bei Kapitalbezügen aus der Pensionskasse sind höchstens drei Schritte vorgesehen.

  • Die konkrete Umsetzung hängt vom Reglement der Pensionskasse und von der tatsächlichen Reduktion des Arbeitspensums ab.

  • Weitere Vorsorgebezüge wie Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben sollten in die Steuerplanung einbezogen werden.

  • Wer kurz zuvor freiwillige PK-Einkäufe vorgenommen hat, muss bei geplanten Kapitalbezügen insbesondere die dreijährige Sperrfrist beachten.

  • Eine Teilpensionierung sollte mehrere Jahre vor dem vollständigen Ruhestand geplant werden.

Was ist eine Teilpensionierung?

Bei einer Teilpensionierung verabschieden Sie sich nicht an einem einzigen Tag vollständig aus dem Erwerbsleben.

Stattdessen reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum schrittweise.

Aus beispielsweise 100% werden 80%, später 60% und irgendwann 0%.

Parallel dazu kann ein entsprechender Teil der Altersleistung aus der Pensionskasse bezogen werden.

Die Idee ist attraktiv, weil sie zwei Dinge miteinander verbindet:

mehr freie Zeit und weiterhin Erwerbseinkommen.

Gleichzeitig bleibt die berufliche Vorsorge für den weiterhin versicherten Lohn grundsätzlich bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie eine Teilpensionierung konkret ausgestaltet werden kann, hängt allerdings vom Arbeitsverhältnis und vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab.

Teilpensionierung ist deshalb keine Schablone.

Sie ist ein Plan.

Warum kann eine Teilpensionierung Steuern sparen?

Interessant wird die Teilpensionierung insbesondere dann, wenn Sie Altersleistungen aus der Pensionskasse als Kapital beziehen möchten.

Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden separat vom übrigen Einkommen besteuert.

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt unter anderem vom Wohnkanton und von der Höhe der Kapitalleistung ab. In vielen Fällen wirkt eine Progression: Ein grosser Kapitalbezug kann relativ stärker besteuert werden als mehrere kleinere Bezüge in unterschiedlichen Steuerjahren.

Genau hier kann die Teilpensionierung ansetzen.

Wird das Arbeitspensum in mehreren tatsächlichen Schritten reduziert und jeweils ein entsprechender Teil des PK-Kapitals bezogen, können sich die Kapitalleistungen auf mehrere Steuerjahre verteilen.

Nicht weniger Vorsorgekapital. Aber möglicherweise weniger Steuerprogression auf einmal.

Wie gross der Vorteil tatsächlich ist, lässt sich allerdings nicht mit einer allgemeinen Prozentzahl beantworten.

Dafür unterscheiden sich die kantonalen Steuertarife und persönlichen Situationen zu stark.

Mehr zur Gesamtplanung lesen Sie in unserem Artikel Steuern bei der Pensionierung: So planen Sie Ihre Bezüge richtig.

Ein vereinfachtes Beispiel

Nehmen wir an, eine Person verfügt bei Beginn der schrittweisen Pensionierung über 1'000'000 Franken PK-Kapital und möchte dieses vollständig als Kapital beziehen.

Variante A:

Die gesamten 1'000'000 Franken werden im gleichen Steuerjahr bezogen.

Variante B:

Im Rahmen einer zulässigen Teilpensionierung werden beispielsweise 300'000 Franken in einem ersten, weitere 300'000 Franken in einem zweiten und die restlichen 400'000 Franken in einem dritten Schritt bezogen.

Ob Variante B tatsächlich weniger Steuern verursacht und wie gross die Differenz ist, hängt insbesondere vom Wohnkanton, Zivilstand, den konkreten Bezugsjahren und weiteren Vorsorgeleistungen ab.

Das Beispiel zeigt deshalb keine Steuerersparnis in Franken.

Es zeigt das Prinzip.

Bei progressiver Besteuerung kann der Kalender einen Unterschied machen.

Und genau deshalb sollte eine Teilpensionierung nicht isoliert geplant werden.

Wie viele Schritte sind bei einer Teilpensionierung möglich?

Bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse sind im Rahmen der gesetzlichen Regeln höchstens drei Schritte vorgesehen.

Das bedeutet nicht, dass jede Pensionskasse jede denkbare Kombination automatisch anbietet.

Das jeweilige PK-Reglement bleibt wichtig.

Zudem muss die Pensionierung tatsächlich stattfinden. Eine rein steuerlich motivierte Aufteilung auf dem Papier reicht nicht.

Vor dem Referenzalter muss die Reduktion des Beschäftigungsgrades grundsätzlich mit dem Anteil der bezogenen Altersleistung zusammenpassen.

Oder einfacher:

Wer weniger arbeitet und deshalb einen Teil der Altersleistung bezieht, kann teilpensioniert sein. Wer nur Steuern sparen möchte, ohne tatsächlich teilweise in Pension zu gehen, nicht.

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Ab welchem Alter ist eine Teilpensionierung möglich?

Hier lohnt sich ein Blick ins Reglement der eigenen Pensionskasse.

Das BVG setzt den gesetzlichen Rahmen, doch Vorsorgeeinrichtungen können innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche Möglichkeiten für eine vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung vorsehen.

Deshalb wäre eine pauschale Aussage wie «Teilpensionierung ist immer ab Alter X möglich» zu einfach.

Relevant sind unter anderem:

  • das Reglement der Pensionskasse

  • das gewünschte Pensionierungsalter

  • die Reduktion des Arbeitspensums

  • die gewählte Form der Altersleistung

  • das Referenzalter

  • eine allfällige Weiterbeschäftigung darüber hinaus

Wer eine Teilpensionierung plant, sollte deshalb Arbeitgeber und Pensionskasse frühzeitig einbeziehen.

Nicht erst beim Abschiedsapéro.

Was passiert mit der Pensionskasse?

Bei einer Teilpensionierung wird ein Teil der Altersleistung fällig.

Für den verbleibenden Beschäftigungsgrad läuft die berufliche Vorsorge grundsätzlich weiter, sofern die Voraussetzungen für die Versicherung in der Pensionskasse erfüllt bleiben.

Dadurch wird nicht das gesamte PK-Guthaben auf einmal bezogen.

Ein Teil dient der ersten Pensionierungsstufe, während auf dem verbleibenden versicherten Lohn weiterhin Vorsorgekapital aufgebaut werden kann.

Wie genau das technisch umgesetzt wird, bestimmt das Reglement der Pensionskasse.

Wer sich grundsätzlich zwischen Rente und Kapital entscheiden muss, sollte diese Frage ebenfalls nicht nur steuerlich betrachten.

Mehr dazu: Rente oder Kapital aus der Pensionskasse: Was ist besser?.

Teilpensionierung bedeutet weniger Lohn

Der steuerliche Vorteil ist nur eine Seite.

Wer sein Arbeitspensum von 100% auf beispielsweise 60% reduziert, erhält in der Regel auch weniger Erwerbseinkommen.

Das klingt offensichtlich.

In der Pensionierungsplanung wird es trotzdem gelegentlich vom attraktiven Wort «Steueroptimierung» überstrahlt.

Entscheidend ist deshalb die gesamte Liquiditätsplanung.

Wie hoch ist der verbleibende Lohn?

Welche laufenden Ausgaben bestehen?

Wie viel Kapital wird benötigt?

Welche AHV- und PK-Leistungen kommen später hinzu?

Und wie soll das bezogene Kapital angelegt oder verbraucht werden?

Steuern zu sparen ist schön. Genügend Geld zum Leben zu haben ist schöner.

Was passiert mit der Säule 3a?

Solange Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können Sie grundsätzlich weiterhin in die Säule 3a einzahlen.

Die Höhe des zulässigen Maximalbetrags hängt insbesondere davon ab, ob Sie weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind.

Gerade bei einer Teilpensionierung kann die Säule 3a deshalb weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge- und Steuerplanung sein.

Gleichzeitig sollte bereits an den späteren Bezug gedacht werden.

Denn auch Kapitalleistungen aus der Säule 3a werden beim Bezug separat besteuert.

Mehrere 3a-Gefässe können es ermöglichen, die Bezüge über unterschiedliche Steuerjahre zu verteilen.

Die Planung sollte deshalb nicht lauten:

Pensionskasse hier.

Säule 3a dort.

Sondern:

Wann kommt welches Vorsorgekapital zur Auszahlung?

Pensionskasse, Säule 3a und Freizügigkeit gemeinsam planen

Hier liegt einer der wichtigsten Punkte.

Die Steuerbehörde betrachtet nicht nur den einzelnen PK-Bezug, den Sie gerade optimieren möchten.

Je nach kantonalen Regeln können weitere Kapitalleistungen der Vorsorge im gleichen Steuerjahr für die Besteuerung relevant sein.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kapital aus der Pensionskasse

  • Säule-3a-Guthaben

  • Freizügigkeitsguthaben

Wer also einen PK-Teilbezug plant und im gleichen Jahr zusätzlich ein grosses 3a-Gefäss auflöst, kann einen Teil des gewünschten Progressionsvorteils wieder verlieren.

Deshalb gehört vor einer Teilpensionierung eine Übersicht sämtlicher Vorsorgevermögen auf den Tisch.

Oder besser:

in einen Kalender.

Vorsicht bei freiwilligen PK-Einkäufen

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können steuerlich attraktiv sein.

Wer anschliessend Kapital beziehen möchte, muss aber besonders auf das Timing achten.

Nach einem freiwilligen Einkauf gilt für Kapitalbezüge grundsätzlich eine dreijährige Sperrfrist.

Ein Einkauf kurz vor einem geplanten Teilkapitalbezug kann deshalb steuerlich problematisch werden.

Die Planung sollte also nicht erst mit dem ersten Pensionierungsschritt beginnen.

PK-Einkäufe und spätere Kapitalbezüge gehören auf dieselbe Zeitachse.

Wer beispielsweise in drei Jahren erstmals einen Teil des PK-Kapitals beziehen möchte, sollte einen geplanten Einkauf vorgängig steuerlich prüfen.

Und die AHV?

Seit der AHV-21-Reform ist auch der Übergang bei der AHV flexibler geworden.

Die AHV-Altersrente kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen teilweise vorbezogen oder aufgeschoben werden.

Damit lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand auch auf Ebene der ersten Säule flexibler gestalten.

Das bedeutet aber nicht, dass AHV, Pensionskasse und Arbeitspensum automatisch im gleichen Rhythmus verändert werden müssen.

Gerade deshalb lohnt sich eine koordinierte Planung.

Die Frage ist nicht nur:

Wann höre ich auf zu arbeiten?

Sondern:

Wann reduziere ich mein Pensum, wann beziehe ich welche Vorsorgeleistung und wie finanziere ich die einzelnen Phasen?

Teilpensionierung oder Frühpensionierung?

Die beiden Begriffe werden gelegentlich vermischt.

Bei einer Frühpensionierung endet die Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen Referenzalter vollständig.

Bei einer Teilpensionierung arbeiten Sie mit reduziertem Pensum weiter.

Das hat finanzielle Konsequenzen.

Bei der Teilpensionierung fliesst weiterhin Erwerbseinkommen. Je nach Situation werden weiterhin Vorsorgebeiträge geleistet und die vollständige Finanzierung des Lebensunterhalts aus dem Vermögen beginnt später.

Bei einer vollständigen Frühpensionierung fällt der Lohn dagegen weg.

Dadurch muss die Zeit bis zu später einsetzenden Renten oder Vorsorgeleistungen anderweitig finanziert werden.

Wer wissen möchte, wie viel Kapital dafür ungefähr notwendig sein kann, findet die Zusammenhänge in Frühpensionierung in der Schweiz: Wie viel Vermögen braucht es?.

Für wen kann eine Teilpensionierung interessant sein?

Eine Teilpensionierung kann insbesondere interessant sein, wenn Sie:

  • Ihr Arbeitspensum schrittweise reduzieren möchten

  • nicht von einem Tag auf den anderen vollständig aufhören möchten

  • weiterhin Erwerbseinkommen erzielen möchten

  • einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse planen

  • grössere Vorsorgevermögen über mehrere Jahre koordinieren möchten

  • genügend zeitlichen Vorlauf für die Planung haben

Sie ist dagegen nicht automatisch sinnvoll, nur weil dadurch möglicherweise Steuern gespart werden können.

Wer mit 100% Pensum gerne weiterarbeitet, muss nicht auf 60% reduzieren, um eine schönere Steuerrechnung zu erhalten.

Die Lebensplanung kommt zuerst.

Die Steueroptimierung folgt ihr.

Ein möglicher Zeitplan

Eine Teilpensionierung sollte idealerweise mehrere Jahre im Voraus geplant werden.

Ein vereinfachter Ablauf könnte beispielsweise so aussehen:

Fünf Jahre vorher: Überblick über Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeitsguthaben und freies Vermögen erstellen.

Vier Jahre vorher: Gewünschtes Arbeitspensum und Pensionierungsmodell mit Arbeitgeber und Pensionskasse klären.

Drei Jahre vorher: Geplante PK-Einkäufe und spätere Kapitalbezüge auf die dreijährige Sperrfrist abstimmen.

Zwei Jahre vorher: Steuerfolgen verschiedener Bezugsjahre im Wohnkanton berechnen und 3a- sowie Freizügigkeitsbezüge koordinieren.

Ein Jahr vorher: Ersten Teilpensionierungsschritt und die gewünschte Form der Altersleistung definitiv festlegen.

Das ist kein allgemeingültiger Fahrplan.

Aber es zeigt etwas Wichtiges:

Eine gute Teilpensionierung beginnt lange vor dem ersten freien Freitag.

Fünf typische Fehler bei der Teilpensionierung

Nur auf die Steuerersparnis schauen

Weniger arbeiten bedeutet in der Regel weniger Lohn. Liquidität, Vorsorgeleistungen und Lebenshaltungskosten sind mindestens ebenso wichtig wie die Steuerrechnung.

Das PK-Reglement zu spät lesen

Die konkrete Ausgestaltung der Teilpensionierung hängt wesentlich von der eigenen Vorsorgeeinrichtung ab.

Andere Kapitalbezüge vergessen

Säule 3a und Freizügigkeitsvermögen können im gleichen Steuerjahr die Gesamtsteuerbelastung beeinflussen.

Kurz vorher in die Pensionskasse einkaufen

Bei einem anschliessenden Kapitalbezug kann die dreijährige Sperrfrist relevant werden.

Zu spät planen

Wenn der erste Teilbezug unmittelbar bevorsteht, sind manche Gestaltungsmöglichkeiten bereits verloren.

Fazit: Weniger arbeiten. Mehr planen.

Eine Teilpensionierung kann zwei attraktive Dinge miteinander verbinden:

mehr freie Zeit und einen sanfteren Übergang in den Ruhestand.

Wer PK-Kapital beziehen möchte, erhält möglicherweise einen dritten Vorteil dazu: Kapitalleistungen können unter den gesetzlichen und reglementarischen Voraussetzungen auf mehrere Steuerjahre verteilt werden und dadurch steuerlich günstiger ausfallen.

Aber die Steuerersparnis sollte nie allein bestimmen, wie Sie in Pension gehen.

Arbeitspensum, Einkommen, Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeitsvermögen, AHV und die persönliche Lebensplanung gehören zusammen betrachtet.

Die beste Teilpensionierung ist deshalb nicht jene mit der tiefsten Steuerrechnung.

Sondern jene, bei der Zeit, Geld und Ruhestand zusammenpassen.

Häufige Fragen zur Teilpensionierung

Was ist eine Teilpensionierung?

Bei einer Teilpensionierung reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum schrittweise und beziehen gleichzeitig einen entsprechenden Teil Ihrer Altersleistung. Die konkrete Ausgestaltung hängt insbesondere vom Arbeitsverhältnis und vom Reglement der Pensionskasse ab.

Kann ich mit einer Teilpensionierung Steuern sparen?

Bei Kapitalbezügen kann eine Teilpensionierung steuerlich vorteilhaft sein, wenn dadurch Vorsorgekapital zulässig auf mehrere Steuerjahre verteilt wird. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt insbesondere vom Wohnkanton, den Bezugssummen und weiteren Vorsorgeleistungen ab.

Wie viele Kapitalbezüge sind bei einer Teilpensionierung möglich?

Für Kapitalbezüge aus der Pensionskasse sind im Rahmen der gesetzlichen Regeln höchstens drei Schritte vorgesehen. Zusätzlich sind das Reglement der Pensionskasse und die steuerlichen Voraussetzungen zu beachten.

Muss ich mein Arbeitspensum tatsächlich reduzieren?

Ja. Eine Teilpensionierung setzt eine tatsächliche Reduktion der Erwerbstätigkeit voraus. Vor dem Referenzalter muss der Bezug der Altersleistung mit der Reduktion des Beschäftigungsgrades zusammenpassen.

Kann ich während der Teilpensionierung weiterhin in die Säule 3a einzahlen?

Grundsätzlich ja, solange Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Der zulässige Maximalbetrag hängt insbesondere davon ab, ob Sie weiterhin einer Pensionskasse angeschlossen sind.

Was passiert mit freiwilligen PK-Einkäufen?

Wenn Sie nach einem freiwilligen PK-Einkauf einen Kapitalbezug planen, ist insbesondere die dreijährige Sperrfrist zu beachten. Einkäufe und geplante Teilkapitalbezüge sollten deshalb gemeinsam geplant werden.

Sollte ich Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben ebenfalls berücksichtigen?

Ja. Kapitalleistungen aus verschiedenen Vorsorgegefässen können die Steuerbelastung beeinflussen, wenn sie im gleichen Steuerjahr bezogen werden. Eine Teilpensionierung sollte deshalb Teil eines gesamtheitlichen Bezugsplans sein.

Disclaimer: Dieser Blog dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuer-, Finanz-, Vorsorge- oder Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere vom steuerlichen Wohnsitz, der persönlichen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen und kantonalen Bestimmungen ab. Auch die konkrete Ausgestaltung einer Teilpensionierung hängt vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Vor einer Teilpensionierung, grösseren Kapitalbezügen oder freiwilligen PK-Einkäufen empfiehlt sich eine individuelle steuerliche und vorsorgerechtliche Prüfung.