Anlagebetrug Schweiz: Wendelspiess Partners AG, ASE Investment AG und Quid Pro Quo Association
Die Schweiz gilt weltweit als sicherer und gut regulierter Finanzplatz. Dennoch kommt es immer wieder zu Fällen von Anlagebetrug, bei denen Investor:innen erhebliche Vermögensverluste erleiden. Hier stellen wir drei reale Beispiele vor.
Unseriöse Anbieter treten häufig mit dem Versprechen hoher und vermeintlich sicherer Renditen auf. Viele dieser Akteure operieren ohne die erforderliche Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Dieser Beitrag beleuchtet dokumentierte Anlagebetrugsfälle in der Schweiz, zeigt regulatorische Massnahmen auf und erklärt, wie sich Anleger:innen effektiv schützen können.
Der Beitrag konzentriert sich auf Investitionsbetrug durch institutionelle oder scheinbar professionelle Anbieter. Wer sich darüber hinaus mit anderen Formen von finanziellem Betrug – etwa im Alltag, Onlinebanking oder durch Identitätsmissbrauch – auseinandersetzen möchte, findet in unserem Artikel Betrugsmaschen erkennen hilfreiche Informationen und Präventionstipps.
Fall 1: ASE Investment AG – Scheininvestitionen im Devisenhandel
Die ASE Investment AG mit Sitz in Frick (Kanton Aargau) war über Jahre hinweg im Schweizer Markt aktiv und versprach Anleger:innen hohe Renditen durch professionellen Devisenhandel. Tatsächlich wurden keine realen Transaktionen getätigt. Stattdessen basierten Auszahlungen an Investor:innen auf internen Mitteln – ein Geschäftsmodell, das zu erheblichen Verlusten führte. Tatsächlich war die ASE ein Ponzi-Schema (Schneeballsystem).
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Geschätzter Schaden: 170 Millionen Schweizer Franken
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Anzahl betroffener Anleger:innen: 2'000
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FINMA-Massnahmen: Die FINMA leitete ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein und veröffentlichte dazu eine Mitteilung, in der sie mögliche Verstösse gegen das Bankengesetz prüfte. Die Untersuchungen wurden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Aargau geführt.
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FINMA-Bericht: Mitteilung vom 14. Mai 2012
Fall 2: Quid Pro Quo Association – Kryptowährung ohne Substanz
Die Quid Pro Quo Association, ein Verein mit Sitz in der Schweiz, bot über eine Internetplattform die selbst entwickelte Kryptowährung «E-Coin» an. Diese sollte als digitales Zahlungsmittel fungieren. In Wahrheit handelte es sich um ein System, das ohne Bankbewilligung agierte und Kundengelder ohne Absicherung entgegennahm.
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Geschätzter Schaden: mindestens 4 Millionen Schweizer Franken
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Anzahl betroffener Nutzer:innen: mehrere Hundert.
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FINMA-Massnahmen: Die FINMA stellte eine verbotene Banktätigkeit fest, schloss die Plattform und ordnete die Liquidation des Vereins sowie der involvierten Unternehmen an.
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FINMA-Bericht: Mitteilung vom 19. September 2017
Fall 3: Wendelspiess Partners AG – Reguliert, aber riskant
Die Wendelspiess Partners AG mit Sitz in Zürich verfügte über eine Bewilligung der FINMA und wurde von der Aufsichtsorganisation Fincontrol Suisse beaufsichtigt. Trotz dieser Regulierung investierte das Unternehmen Kundengelder fast vollständig in den hauseigenen WP Multi-Strategy Fund. Dieser wiederum investierte in schwer durchschaubare Projekte, unter anderem in Firmen mit Sitz in Zug, die mehrmals den Namen wechselten und deren wirtschaftliche Substanz zweifelhaft war.
Im Januar 2025 berichtete das Schweizer Fernsehen über diesen Fall. Die FINMA eröffnete daraufhin ein Enforcementverfahren gegen die Wendelspiess Partners AG. Im März 2025 wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Die Schadenssumme und die Anzahl Geschädigter sind noch unbekannt.
Warnliste der FINMA für Prävention von Investmentbetrug
Um Anleger:innen frühzeitig zu schützen, veröffentlicht die FINMA eine Warnliste mit Anbietern, die in der Schweiz mutmasslich ohne Bewilligung tätig sind. Die Liste wird laufend aktualisiert und ist öffentlich zugänglich.
> Zur offiziellen FINMA-Warnliste
Die Aufnahme auf dieser Liste bedeutet nicht automatisch, dass eine strafbare Handlung vorliegt, sie dient jedoch als starkes Warnsignal für Investor:innen und Berater:innen.
Fünf Anzeichen für potenziell unseriöse Finanzangebote
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Versprechen überdurchschnittlicher oder «garantierter» Renditen bei gleichzeitig niedrigem Risiko
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Mangelhafte Transparenz über die Anlagestrategie oder den Unternehmenssitz
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Zeitdruck oder angeblich exklusive Investmentchancen
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Keine Eintragung im FINMA-Register oder aufsichtspflichtige Tätigkeiten ohne Bewilligung
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Unklare oder fehlende Kontaktmöglichkeiten, insbesondere bei internationalen Angeboten
Kurz gesagt
Anlagebetrug ist auch in einem regulierten Umfeld wie der Schweiz eine reale Gefahr. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten suchen viele Menschen nach stabilen und renditestarken Investitionsmöglichkeiten – und sind dadurch anfälliger für betrügerische Angebote. Eine sorgfältige Prüfung, die Konsultation der FINMA-Warnliste sowie eine gesunde Skepsis gegenüber unrealistischen Versprechen gehören zu den wirksamsten Schutzmechanismen.
Für alle, die in Finanzprodukte investieren möchten, gilt: Vertrauen ist gut – regulatorische Kontrolle ist besser.