Elternzeit finanziell planen. Mehr Spielraum für die Familie

Ein Kind verändert den Alltag. Und das Budget gleich mit. Zum Kinderwagen kommen laufende Ausgaben, während das Einkommen möglicherweise sinkt. Wer früh rechnet, kann bewusster entscheiden, wie viel Auszeit möglich ist und wie der Wiedereinstieg aussehen soll.

Wir verwenden «Elternzeit» hier als Sammelbegriff für die Zeit rund um die Geburt und eine anschliessende Auszeit. Für Ihre Planung müssen Sie bezahlte Urlaube, Arbeitgeberleistungen und einen zusätzlich vereinbarten unbezahlten Urlaub getrennt betrachten.

Kurz zusammengefasst

  • Planen Sie das Budget für die bezahlte Auszeit, einen unbezahlten Urlaub und den Wiedereinstieg separat.

  • Die gesetzlichen Entschädigungen ersetzen bei erfüllten Voraussetzungen 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens, höchstens 220 Franken pro Tag.

  • Finanzieren Sie die geplante Einkommenslücke zusätzlich zu einer Reserve für Überraschungen.

  • Klären Sie Versicherungen, AHV und Pensionskasse vor einem längeren Unterbruch.

1. Das Familienbudget neu rechnen

Beginnen Sie mit den tatsächlichen Ausgaben der letzten Monate. Ergänzen Sie Kinderkrankenkasse, Windeln, Kleidung und später die Betreuung. Einmalige Anschaffungen gehören separat ins Budget. Ein Kinderwagen wird schliesslich nicht jeden Monat gekauft.

Berücksichtigen Sie auch jährliche Rechnungen und Steuern. Tragen Sie Familienzulagen und mögliche Betreuungssubventionen erst mit dem für Sie bestätigten Betrag ein. Bei den Ausgaben helfen Prioritäten. Gebrauchte Ausstattung und geliehene Gegenstände können das Budget entlasten, ohne dass die Familie auf das Wesentliche verzichtet.

2. Das verfügbare Einkommen klären

Bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen wird die Mutterschaftsentschädigung grundsätzlich während 14 Wochen beziehungsweise 98 Tagen ausgerichtet. Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 220 Franken pro Tag. Sonderfälle können den Anspruch verändern.

Für den berechtigten Vater beziehungsweise die berechtigte Ehefrau der Mutter sieht der Urlaub des andern Elternteils zwei Wochen innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt vor. Die Entschädigung umfasst höchstens 14 Taggelder und beträgt ebenfalls 80 Prozent des massgebenden Einkommens, maximal 220 Franken täglich.

Lassen Sie sich von der Personalabteilung die tatsächlichen Auszahlungen, Abzüge und allfälligen Zusatzleistungen bestätigen. Die gesetzliche Entschädigung ist nicht mit dem Nettolohn gleichzusetzen. Halten Sie Dauer und Bedingungen eines zusätzlichen unbezahlten Urlaubs schriftlich fest.

3. Die Auszeit gezielt vorfinanzieren

Berechnen Sie für jeden Monat die Differenz zwischen verfügbaren Einnahmen und geplanten Ausgaben. Daraus ergibt sich der Betrag, den Sie für die Auszeit bereitstellen müssen. Das folgende Beispiel ist frei gewählt und zeigt drei Monate unbezahlten Urlaub.

Position

Betrag in Franken

Verfügbare Haushaltseinnahmen pro Monat, inklusive bestätigter Zulagen

5'000

Monatliche Ausgaben, inklusive Rückstellungen für Steuern und Jahresrechnungen

6'200

Monatliche Lücke

1'200

Lücke für drei Monate

3'600

Einmalige Anschaffungen

1'500

Geplanter Finanzierungsbedarf

5'100

Die 5'100 Franken decken die geplanten Kosten dieses Beispiels. Eine Notfallreserve kommt hinzu. Wie gross sie sein sollte, hängt unter anderem von Fixkosten und Einkommenssicherheit ab. Geld, das Sie in wenigen Monaten benötigen, sollte verfügbar bleiben und keinen starken Kursschwankungen ausgesetzt sein.

4. Den Versicherungsschutz prüfen

Ihr Kind muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der obligatorischen Krankenversicherung angemeldet werden. Bei rechtzeitiger Anmeldung gilt die Deckung rückwirkend ab Geburt. Die Einzelheiten erklärt das Bundesamt für Gesundheit.

Bei unbezahltem Urlaub verdient die Unfallversicherung besondere Aufmerksamkeit. Die Nichtberufsunfalldeckung endet grundsätzlich 31 Tage nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Eine Abredeversicherung kann sie um bis zu sechs Monate verlängern. Klären Sie die Frist mit dem bisherigen Unfallversicherer und schliessen und bezahlen Sie die Verlängerung rechtzeitig.

Prüfen Sie ausserdem, wie die Familie bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod eines Elternteils abgesichert wäre. Entscheidend ist die konkrete finanzielle Lücke, nicht die Anzahl der Policen.

5. Die Vorsorge beider Eltern im Blick behalten

Eine längere Erwerbspause kann Fragen zur AHV-Beitragspflicht aufwerfen. Lassen Sie Ihre Situation bei der Ausgleichskasse prüfen. Informationen dazu enthält das Merkblatt für Nichterwerbstätige.

Fragen Sie Ihre Pensionskasse, wie Sparbeiträge und Risikoschutz während des unbezahlten Urlaubs geregelt sind und welche Kosten Sie selbst tragen. Unser Blog zur zweiten Säule erklärt die Grundlagen.

Einzahlungen in die Säule 3a setzen eine Beitragsberechtigung voraus, grundsätzlich auf Basis eines AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens. Eine vorübergehende Pause schliesst Einzahlungen nicht automatisch aus. Lassen Sie die Berechtigung und den zulässigen Betrag für das betreffende Jahr klären. Die Reserve für den Familienalltag sollte dabei nicht aufgebraucht werden.

6. Den Wiedereinstieg gemeinsam planen

Vergleichen Sie verschiedene Arbeitspensen mit den dazugehörigen Betreuungskosten, Arbeitswegen und Vorsorgefolgen. Weniger Erwerbsarbeit betrifft auch die langfristige finanzielle Unabhängigkeit. Besprechen Sie deshalb, wie beide Eltern Zugang zu Geld behalten und wie Sie die Folgen unbezahlter Betreuungsarbeit fair berücksichtigen.

Ein Budget darf sich ändern. Prüfen Sie es vor der Geburt, vor dem unbezahlten Urlaub und vor dem Wiedereinstieg erneut. Der Alltag mit Kind hält genügend Überraschungen bereit. Die nächste Jahresrechnung muss keine sein.

Häufige Fragen zur finanziellen Planung der Elternzeit

Wie viel muss ich für die Auszeit sparen?

Addieren Sie die monatlichen Finanzierungslücken und die einmaligen Ausgaben. Halten Sie daneben eine separate Notfallreserve. Eine pauschale Summe passt selten zur individuellen Familie.

Erhalte ich während des bezahlten Urlaubs meinen vollen Lohn?

Das hängt von den Arbeitgeberleistungen ab. Die gesetzlichen Entschädigungen sind auf 80 Prozent des massgebenden Einkommens und 220 Franken pro Tag begrenzt. Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Personalreglement.

Sollte ich trotz knappen Budgets in die Säule 3a einzahlen?

Nur wenn Sie beitragsberechtigt sind und genügend frei verfügbares Geld behalten. Die Säule 3a ist grundsätzlich gebunden und kein Ersatz für eine Reserve zur Finanzierung der Auszeit.

Disclaimer: Dieser Blog dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Die Angaben beziehen sich auf den Stand September 2026. Ansprüche und Leistungen hängen insbesondere von der Erwerbssituation, den Versicherungszeiten, dem Arbeitsvertrag, kantonalen Regelungen und den jeweiligen Reglementen ab. Sonderfälle sind nicht abschliessend dargestellt. Das Budgetbeispiel ist frei gewählt und keine Empfehlung für einen bestimmten Sparbetrag. Anlagen können an Wert verlieren; Vorsorgegelder sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen verfügbar. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Descartes keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Klären Sie Ihre Situation mit der Personalabteilung, der Ausgleichskasse, der Pensionskasse und den zuständigen Versicherern.