Individualbesteuerung: Das Ende der steuerlichen Ehe
Die Individualbesteuerung kommt. Was wie eine technische Anpassung klingt, ist in Wahrheit ein fundamentaler Systemwechsel, von dem nicht alle profitieren.
Bisher wurden Verheiratete gemeinsam besteuert. Neu bezahlt jede Person für sich. Das bedeutet nichts weniger als das Ende der steuerlichen Ehegemeinschaft.
Was sich konkret ändert
Jede Person füllt künftig ihre eigene Steuererklärung aus. Das gemeinsame Einkommen wird nicht mehr zusammengerechnet. Stattdessen wird jede Person separat besteuert.
Das ist wichtig, weil in der Schweiz mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Wer 200'000 Franken verdient, bezahlt pro zusätzlichem Franken mehr Steuern als jemand mit 100'000 Franken.
Verdienen in einem Ehepaar beide Partner je 100'000 Franken, werden diese Einkommen künftig getrennt betrachtet. Dadurch bleiben beide in einer tieferen Steuerstufe, als wenn die 200'000 Franken gemeinsam besteuert würden.
Die Gewinner: Die Doppelverdiener
Wer zwei ähnliche Einkommen hat, profitiert von der Änderung, weil hohe gemeinsame Einkommen heute progressiv besteuert werden (siehe auch Eidgenössische Steuerverwaltung). Getrennt betrachtet rutschen beide Partner in tiefere Steuersätze. Das Resultat: weniger Steuern ohne weniger Einkommen. Die Individualbesteuerung ist damit ein klarer Vorteil für das Doppelverdiener-Modell.
Die Verlierer: Klassische Familienmodelle
Einverdiener-Haushalte geraten unter Druck. Wenn ein Einkommen hoch ist und das andere tief oder null, fällt der Vorteil der getrennten Besteuerung weitgehend weg. Im Gegenteil: Einverdiener-Haushalte profitieren künftig nicht mehr von den steuerlichen Entlastungen, die heute mit der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren verbunden sind.
Der Staat justiert nach
Die Individualbesteuerung schafft neue Gewinner und Verlierer. Der Bund versucht, diese Verschiebungen politisch und sozial abzufedern. Geplant sind:
-
höhere Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer (12'000 Franken pro Kind, hälftig aufgeteilt)
-
Entlastung für mittlere Einkommen
-
punktuelle Mehrbelastung für Topverdiener
Das Ziel ist, Familien und mittlere Einkommen zu entlasten, ohne die Reform finanziell aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ob das gelingen wird, bleibt offen.
Was bedeutet die Individualbesteuerung für Ihre Vorsorge?
Weniger Steuerersparnisse durch Abzug der Säule 3a
Die Steuerersparnis aus Einzahlungen in die Säule 3a wirkt künftig nur noch auf die individuelle Steuerbelastung der jeweiligen Person. Bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen kann bei der Säule 3a nicht mehr im gleichen Ausmass gemeinsam optimiert werden wie heute. Insbesondere wenn eine Person ein sehr hohes Einkommen hat und die andere ein niedriges Einkommen, fällt ein Teil des bisherigen steuerlichen Effekts weg.
Keine gemeinsame Progression beim Bezug der Vorsorgegelder
Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden die Einkommen und Kapitalbezüge von Ehe- und eingetragenen Partnern nicht mehr zusammen besteuert. Jeder Partner versteuert seine Vorsorgegelder bei der Auszahlung eigenständig. Das hat direkte Auswirkungen auf die Bezugsstrategie: Während bisher eine Abstimmung der Auszahlungszeitpunkte – etwa bei Geldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a – steuerlich sinnvoll war, verliert die Abstimmung zwischen den Ehepartnern an Bedeutung. Neu kann jeder Partner seine Bezüge unabhängig planen, ohne steuerliche Nachteile durch eine gemeinsame Progression befürchten zu müssen.
Die Individualbesteuerung erhöht damit die Flexibilität, verlangt aber gleichzeitig eine individuelle Optimierung der jeweiligen Vorsorgestrategie.
Beide Ehepartner brauchen eine individuelle Strategie
Individuelle Strategien wie Renten- vs. Kapitalbezug, gestaffelte Auszahlungen und steueroptimierter Vermögensaufbau gewinnen durch die Änderung an Bedeutung, da künftig jede Person individuell besteuert wird.
Die Umsetzung der Individualbesteuerung dauert noch einige Jahre. Sie können sich also ohne unmittelbaren Handlungsdruck an eine fundierte Planung machen.
Individualbesteuerung und Wohneigentum
Beim selbstbewohnten Wohneigentum rückt mit der Individualbesteuerung eine zentrale Frage in den Fokus: Wer ist rechtlicher Eigentümer? Wer muss die Liegenschaft versteuern?
In den meisten Fällen ist der Eintrag im Grundbuch massgeblich. Er bestimmt, wem die Liegenschaft steuerlich zugerechnet wird und wer die entsprechenden Vermögenswerte und Erträge deklarieren muss.
Ist nur eine Person eingetragen, wird das gesamte Objekt ausschliesslich dieser Person zugerechnet und entsprechend von ihr versteuert. Sind hingegen beide Partner im Grundbuch aufgeführt, erfolgt die Besteuerung anteilsmässig gemäss der jeweiligen Eigentumsquote. Jeder Partner deklariert somit seinen Anteil am Vermögen separat.
Was die Individualbesteuerung für Sie bedeutet
Die Individualbesteuerung verändert Anreize: Arbeiten lohnt sich stärker, insbesondere für Zweitverdiener. Teilzeitmodelle werden neu bewertet. Die Steuerplanung wird zur persönlichen Strategie, nicht zur Paarentscheidung.
|
FAQ zur Individualbesteuerung in der Schweiz Was ist die Individualbesteuerung? Jede Person wird unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Einkommen werden nicht mehr zusammengelegt. Warum wird die Individualbesteuerung eingeführt?Um die sogenannte Heiratsstrafe abzuschaffen und das Steuersystem neutraler gegenüber verschiedenen Lebensmodellen zu machen. Wer profitiert am meisten von der Individualbesteuerung?Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen. Sie zahlen in der Regel weniger Steuern durch die getrennte Progression. Wer gehört eher zu den Verlierern der Individualbesteuerung?Einverdiener-Haushalte oder Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen. Sie profitieren künftig weniger von den steuerlichen Vorteilen der gemeinsamen Besteuerung. Was passiert mit der Heiratsstrafe?Sie verschwindet weitgehend, da Ehepaare nicht mehr gemeinsam besteuert werden. Ändert sich etwas bei den Kinderabzügen?Ja, der Staat plant mit der Einführung der Individualbesteuerung höhere oder angepasste Abzüge, um Familien gezielt zu entlasten. Muss ich als Verheiratete:r künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen?Ja. Jede Person reicht ihre eigene Steuererklärung ein. Wird die Individualbesteuerung die Erwerbstätigkeit von Verheirateten verändern?Das ist gut möglich. Besonders Zweitverdiener (oft Teilzeit) haben stärkere finanzielle Anreize zu arbeiten oder ihr Pensum zu erhöhen. Ab wann gilt die Individualbesteuerung?Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht endgültig fest – die Umsetzung erfolgt schrittweise nach politischem Entscheid. Die Reform tritt aber spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. |
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.