Säule 3a auszahlen lassen. Was nach den Steuern bleibt
Jahrelang einzahlen, Steuern sparen und dann das Guthaben beziehen. Klingt nach einem runden Abschluss. Nur kommt beim Bezug noch eine Rechnung. Kapital aus der Säule 3a wird separat besteuert. Wie hoch diese Steuer ausfällt, hängt unter anderem vom Wohnort, vom Betrag und vom Bezugsjahr ab.
Der ursprüngliche Anlass dieses Blogs war die Zürcher Steuersenkung von 2022. Sie ist längst in Kraft. Die wichtigere Frage bleibt aktuell. Wie planen Sie den Bezug, damit aus einer guten Vorsorge keine unnötig hohe Steuerrechnung wird?
Kurz zusammengefasst
-
Auszahlungen der Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das gilt auch beim regulären Altersbezug.
-
Mehrere Vorsorgekapitalbezüge im selben Kalenderjahr werden grundsätzlich zusammengerechnet.
-
Eine Verteilung auf verschiedene Jahre kann die Steuerprogression reduzieren. Dafür braucht es frühzeitig getrennte 3a-Vorsorgeverhältnisse.
-
In Zürich gilt seit 2022 ein veränderter Tarifmechanismus. Fünf Prozent Berechnungsbasis bedeuten nicht fünf Prozent Steuer.
-
Eine konkrete Berechnung für Ihren Wohnort ist hilfreicher als eine schweizweite Faustregel.
Warum beim Bezug nochmals Steuern anfallen
Die Säule 3a bietet während des Sparens steuerliche Vorteile. Zulässige Beiträge sind abzugsfähig, und das gebundene Guthaben unterliegt während dieser Zeit nicht der Vermögenssteuer. Bei der Auszahlung wird grundsätzlich die gesamte Kapitalleistung besteuert, nicht nur der Ertrag.
Dafür gilt ein besonderer Vorsorgetarif. Der Bezug wird nicht einfach zum Lohn oder zur AHV-Rente addiert. Zur Belastung gehören die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen und kommunalen Steuern, gegebenenfalls auch Kirchensteuern. Einen einheitlichen Schweizer Prozentsatz gibt es nicht.
Was Zürich seit 2022 anders berechnet
Seit dem 1. Januar 2022 bestimmt Zürich den kantonalen Steuersatz anhand einer rechnerischen Jahresleistung von einem Zwanzigstel des Kapitals. Bei 500'000 Franken sind das 25'000 Franken. Besteuert wird dennoch das gesamte Kapital. Die 25'000 Franken dienen lediglich zur Bestimmung des Satzes.
Die einfache Staatssteuer beträgt mindestens zwei Prozent. Das ist weder die gesamte Steuerbelastung noch ein schweizweiter Mindestsatz. Die Details erläutert der Kanton in seinen Informationen zur Besteuerung von Vorsorgekapital.
Die damalige Mitteilung zur Zürcher Steuersenkung nannte Entlastungen ab 210'000 Franken für Ledige und ab 370'000 Franken für Verheiratete. Das sind historische Angaben zur Reform, keine aktuellen Freigrenzen. Kleinere Bezüge sind deshalb nicht steuerfrei. Auch lässt sich daraus keine heutige Rangliste der günstigsten Kantone ableiten.
Das Bezugsjahr zählt mit
Für die Steuerberechnung zählt grundsätzlich die Summe der im Kalenderjahr bezogenen Vorsorgekapitalien. Dazu können neben der Säule 3a auch Pensionskassen- und Freizügigkeitsgelder gehören. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren sind auch die Bezüge der Partnerin oder des Partners einzubeziehen.
Wer mehrere 3a-Konten im selben Jahr auflöst, hat steuerlich deshalb nicht automatisch mehrere kleine Bezüge. Die Steuerverwaltung kann durchaus zusammenzählen.
|
Beispiel |
Bezüge |
Für die Planung relevant |
|---|---|---|
|
Alles im selben Jahr |
Drei 3a-Konten mit je 50'000 Franken |
Insgesamt 150'000 Franken im betreffenden Kalenderjahr |
|
Auf drei Jahre verteilt |
Pro Kalenderjahr ein 3a-Konto mit 50'000 Franken |
Je 50'000 Franken, sofern keine weiteren anzurechnenden Kapitalbezüge hinzukommen |
|
3a und Pensionskasse gemeinsam |
50'000 Franken aus 3a und 300'000 Franken aus der Pensionskasse |
Insgesamt 350'000 Franken im selben Kalenderjahr |
Vereinfachtes Planungsbeispiel ohne Wertveränderungen. Es setzt voraus, dass die jeweiligen Bezüge rechtlich zulässig sind. Eine Staffelung kann bei progressiven Tarifen Steuern sparen. Wie viel, hängt von den konkreten Verhältnissen und den im jeweiligen Jahr geltenden Regeln ab.
Früh aufteilen, später gezielt beziehen
Beim Altersbezug wird ein einzelnes 3a-Vorsorgeverhältnis grundsätzlich vollständig aufgelöst. Ein grosses bestehendes Konto lässt sich nicht nach Belieben auf mehrere neue 3a-Konten verteilen. Wer sich mehrere Bezugsjahre offenhalten möchte, sollte deshalb bereits beim Sparen getrennte Vorsorgeverhältnisse aufbauen.
Der Altersbezug ist frühestens fünf Jahre vor dem persönlichen AHV-Referenzalter möglich. Wer darüber hinaus erwerbstätig bleibt, kann ihn unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, längstens aber fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufschieben. Für Vorbezüge, etwa für selbst genutztes Wohneigentum, gelten eigene Bedingungen.
Planen Sie die Auszahlungen zusammen mit dem Haushaltsbudget und weiteren Vorsorgebezügen. Vergleichen Sie die zulässigen Varianten im Steuerrechner der ESTV. Berücksichtigen Sie auch, wann Sie das Geld benötigen. Die tiefste Steuerrechnung ist wenig hilfreich, wenn zwischendurch das Geld für den Alltag fehlt.
Bei einer Wertschriftenlösung zählt zusätzlich der Anlagehorizont bis zum geplanten Bezug. Das gilt auch für die Säule 3a von Descartes. Steuerplanung und Anlagerisiko gehören auf denselben Tisch.
Häufige Fragen
Wird nur ein Vorbezug besteuert?
Nein. Auch der reguläre Altersbezug löst eine Kapitalleistungssteuer aus. «Ordentlich» bedeutet hier nicht «steuerfrei».
Spare ich mit mehreren Konten automatisch Steuern?
Nein. Entscheidend sind die Bezugsjahre, die gesamten Kapitalleistungen und der anwendbare Tarif. Mehrere Konten allein verändern die Steuerrechnung nicht.
Sind die fünf Prozent in Zürich der Steuersatz?
Nein. Ein Zwanzigstel des Kapitals dient als rechnerische Jahresleistung zur Bestimmung des kantonalen Satzes. Die endgültige Belastung ergibt sich erst aus der vollständigen Steuerberechnung.
Was gilt bei einem Wegzug ins Ausland?
Bei Wohnsitz im Ausland können Quellensteuern und die Regeln eines Doppelbesteuerungsabkommens relevant werden. Lassen Sie den Bezug vorab für beide Länder prüfen. Ein Schweizer Steuervergleich allein reicht dafür nicht.
Disclaimer: Dieser Blog informiert allgemein, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine persönliche Steuer-, Rechts-, Vorsorge- oder Anlageberatung. Steuerfolgen und Bezugsmöglichkeiten hängen von Wohnsitz, persönlichen Verhältnissen und den geltenden Vorschriften ab. Beispiele sind vereinfacht und garantieren keine Steuerersparnis. Wertschriftenanlagen können an Wert verlieren. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen.