Höhere 3a-Einzahlungen: Die dritte Säule als Retterin der Vorsorge?

Vielleicht wird es bald möglich sein, jährlich bis zu 15'000 Schweizer Franken in die Säule 3a einzuzahlen. Das Parlament hat gerade eine entsprechende Initiative gutgeheissen.

Das bedeutet, dass der Maximalbetrag, der derzeit bei 7'056 Franken liegt (Stand: 2024), mehr als verdoppelt wird. Für selbstständig Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss will die Initiative das Maximum auf 45'000 Franken pro Jahr erhöhen. Die Summen sollen dann auch entsprechend vollständig in der Steuererklärung zum Abzug gebracht werden können. Der Steuerzahler kann dank dem höheren 3a-Abzug seine Steuerlast senken

Im Hintergrund kriseln AHV und Pensionskassen

Der Schritt zur Erhöhung des Maximalbetrags für die dritte Säule geschieht vor dem Kontext der AHV-Krise und des Reformstaus bei der 2. Säule. Der Ursprung ist der demografische Wandel in der Schweiz. Eine Prognose sieht voraus, dass sich die Bevölkerung bis 2040 aus mehr Senioren als Erwerbstätige zusammen setzt. Daher befürchtet der Bundesrat, dass die Einnahmen der AHV bis 2030 zu klein ausfallen werden, um alle Renten zu finanzieren.

Das Parlament hat im Dezember 2021 eine AHV-Reform verabschiedet. Gegen diese wurde das Referendum ergriffen, welches auch zustande gekommen ist. Voraussichtlich am 25. September 2022 kann das Volk über diese Vorlage abstimmen. Unabhängig von einer Annahme oder Ablehnung dieser AHV-Reform: Die nächste AHV-Reform muss zwingend der demographischen Entwicklung Rechnung tragen und die Finanzierung dieses enorm wichtigen Sozialwerkes nachhaltig sichern. 

Die AHV ist jedoch nicht die einzige Säule mit besorgniserregender Zukunft. Die Umverteilungsmechanismen in den Pensionskassen hinkt der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen hinterher, und sorgen somit für eine schiefe Umverteilung zwischen Jung und Alt.

Kurzum: Aus der ersten und zweiten Säule werden zu hohe Leistungen zu Lasten der Jungen bezahlt. Das muss endlich gestoppt werden. 

Stärkung der dritten Säule

Die Erhöhung des Maximalbetrags für die dritte Säule wird die Probleme der ersten zwei Säulen nicht lösen. Aber mit der dritten Säule – ob in der Säule 3a als steuerprivilegiertes Ansparen oder in der Säule 3b wie beispielsweise einem Aktiendepot – kann man seine Eigenverantwortung wahrnehmen und sich Kapital für einen späteren Lebenszeitpunkt auf die Seite legen. Im Rahmen der dritten Säule profitiert die Sparerin und der Sparer von mehr Freiraum in der Gestaltung ihrer Vorsorge: Zum Beispiel kann in der Säule 3a eine nachhaltige ESG-Anlage gewählt werden. 

Kritische Stimmen

Kritiker hinterfragen die Wirksamkeit dieses Vorschlags. Eines ihrer Hauptargumente liefert die Statistik, dass bereits heute nur ungefähr 10 Prozent das maximale Potenzial der Säule 3a nutzen. Ein anderes Argument der Gegner dieser Gesetzesänderung ist, dass mit der geplanten Erhöhung grosse Steuerausfälle zu erwarten sind. Schon 2014 wurde eine Erhöhung des Abzugs für unselbstständig Erwerbende auf 12’000 Franken gefordert, doch dies scheiterte im Ständerat – weil Kantone um ihre Steuereinnahmen fürchteten. Kurzfristig mag die Überlegung korrekt sein, langfristig spart der Staat aber dank geringerer Ausrichtung von Ergänzungsleistungen.

Es stimmt sicher, dass es für viele Schweizerinnen und Schweizer schwierig ist, den heutigen Maximalbetrag zu leisten. Oft ist aber auch kein Sparwille vorhanden, weil man den unmittelbaren Konsum höher gewichtet, als das Sparen für das Alter. Dabei könnte man mit kleinen Einschränkungen nahe an den Maximalbeitrag kommen. 
 

Unsere Einschätzung

Wir gehen nicht davon aus, dass diese Idee grosse Chancen hat. Interessant ist jedoch die Motion von Ständerat Erich Ettlin, welche vom Parlament angenommen wurde. Dabei geht es um nachträgliche 3a-Einzahlungen für verpasste Jahre. Das Geschäft ist pendent beim Bundesrat.