Schenkungssteuer bei Patenkindern in der Schweiz
Gotte oder Götti zu sein, ist eine Herzensangelegenheit. Steuerlich zählt allerdings nicht allein, wie nahe Sie Ihrem Patenkind stehen. Entscheidend sind der zuständige Kanton, der Wert des Geschenks und eine allfällige Verwandtschaft.
Geld, Wertschriften und andere Vermögenswerte können der Schenkungssteuer unterliegen. Für Patenkinder gelten dabei nicht automatisch dieselben Befreiungen wie für eigene Kinder. Es gibt aber kantonale Vergünstigungen, die Sie kennen sollten.
Kurz zusammengefasst
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Schenkungssteuern sind kantonal geregelt. Eine eidgenössische Schenkungssteuer gibt es nicht.
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Bei Geld und Wertschriften ist grundsätzlich der Wohnsitzkanton der schenkenden Person zuständig. Bei Grundstücken zählt deren Lage.
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Eine Patenschaft führt nicht automatisch zur Steuerbefreiung. Einzelne Kantone gewähren besondere Freibeträge.
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Zürich sieht für Patenkinder grundsätzlich einen Freibetrag von 15'000 Franken vor. Dieser erneuert sich nicht jedes Jahr.
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Steuerfrei bedeutet nicht automatisch meldefrei.
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Solange Sie auf Ihren eigenen Namen für ein Patenkind sparen, bleibt das Vermögen grundsätzlich bei Ihnen.
Welcher Kanton ist zuständig?
Bei einer Geld- oder Wertschriftenschenkung ist innerhalb der Schweiz grundsätzlich der Kanton zuständig, in dem die schenkende Person im Zeitpunkt der Übertragung wohnt. Der Wohnort des Patenkindes ist dafür normalerweise nicht ausschlaggebend.
Wohnen Sie in Zürich und Ihr Patenkind in Schwyz, gelten für Ihr Geldgeschenk somit grundsätzlich die Zürcher Regeln. Bei einer geschenkten Liegenschaft ist dagegen der Kanton zuständig, in dem sie liegt. Die Zürcher Steuerverwaltung erläutert diese Zuständigkeit.
Der Kanton Schwyz erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das hilft jedoch nicht allein deshalb, weil das Patenkind dort wohnt.
Patenkind ist nicht gleich eigenes Kind
Eine Patenschaft begründet für sich allein keine steuerliche Gleichstellung mit direkten Nachkommen. Trotzdem wäre die Aussage «Patenkinder erhalten keine Vergünstigungen» falsch.
Zürich gewährt beispielsweise einen besonderen Freibetrag. Ist Ihr Patenkind zugleich Ihre Nichte oder Ihr Neffe, kann zusätzlich das tatsächliche Verwandtschaftsverhältnis für den Tarif relevant sein. Freibeträge lassen sich dabei nicht einfach beliebig addieren.
Eine pauschale Steuerquote für alle Patenkinder wäre deshalb wenig hilfreich. Die konkrete Belastung ergibt sich aus dem anwendbaren kantonalen Recht und Ihrer Situation.
Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich
Sie wohnen in Zürich und schenken Ihrem nicht mit Ihnen verwandten Patenkind 30'000 Franken. Die Patenschaft ist nachgewiesen. Es gab keine früheren anrechenbaren Zuwendungen, und es bestehen keine weiteren Abzüge oder Befreiungen.
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Berechnung |
Betrag |
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Geldgeschenk |
30'000 Franken |
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Freibetrag für das Patenkind |
15'000 Franken |
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Verbleibende Bemessungsgrundlage |
15'000 Franken |
Die 15'000 Franken in der letzten Zeile sind nicht die Steuer, sondern der Betrag, auf den der entsprechende Tarif angewendet wird.
Mehrere Zuwendungen derselben Person werden für die Zürcher Berechnung zusammengerechnet. Der Freibetrag wird insgesamt nur einmal gewährt. Jährlich kleinere Beträge zu überweisen, setzt ihn also nicht zurück. Massgebend ist das Merkblatt zur Zürcher Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Wer bezahlt und wer meldet die Schenkung?
Grundsätzlich schuldet die beschenkte Person die Schenkungssteuer. Bei Minderjährigen kümmern sich die gesetzlichen Vertretungen um die erforderlichen Schritte. Wer die Steuer übernimmt, sollte deshalb vor der Übertragung besprochen werden.
Auch Meldefristen verdienen Aufmerksamkeit. Im Kanton Zürich ist die Schenkungssteuererklärung grundsätzlich innert drei Monaten einzureichen. Laut kantonalem Merkblatt gilt dies auch, wenn eine entsprechende Zuwendung den Freibetrag nicht übersteigt.
Übernehmen Sie zusätzlich die Steuer, kann dies die steuerlich massgebende Zuwendung erhöhen. «Du bekommst den ganzen Betrag, die Steuer zahle ich» ist grosszügig, muss aber entsprechend berechnet werden.
Für das Patenkind sparen oder bereits schenken?
Beim Anlegen für Kinder bei Descartes läuft das Portfolio auf Ihren Namen. Sie bleiben Eigentümerin oder Eigentümer der Anlagen, bis Sie die Vermögenswerte tatsächlich übertragen.
Die monatliche Einzahlung in dieses eigene Portfolio ist daher grundsätzlich noch keine Schenkung an das Patenkind. Bei der späteren Übertragung ist die steuerliche Behandlung anhand der dann geltenden Verhältnisse und des übertragenen Werts zu prüfen.
Dokumentieren Sie den Übergang klar. Solange das Vermögen Ihnen gehört, gehört es im Todesfall grundsätzlich auch zu Ihrem Nachlass. Eine Patenschaft allein schafft kein gesetzliches Erbrecht. Die erbrechtliche Einordnung erläutert unser Blog zu Erbvorbezug und Schenkung.
Häufige Fragen
Muss jedes Geburtstagsgeschenk versteuert werden?
Nein. Für übliche Gelegenheitsgeschenke bestehen kantonale Ausnahmen. Ein grosser Geldbetrag wird aber nicht allein deshalb steuerfrei, weil er am Geburtstag überwiesen wird. Anlass, Wert und kantonale Regeln müssen zusammenpassen.
Kann ich meinem Patenkind jedes Jahr 15'000 Franken steuerfrei schenken?
Der Zürcher Freibetrag ist kein jährlicher Freibetrag. Mehrere Zuwendungen derselben Person werden zusammengerechnet. In anderen Kantonen gelten eigene Regeln.
Gilt für Wertschriften dasselbe wie für Geld?
Grundsätzlich können auch Wertschriftengeschenke steuerpflichtig sein. Für die Bewertung ist der massgebende Wert bei der Übertragung relevant. Bewahren Sie Übertragungsbelege und Bewertungsunterlagen auf.
Muss eine steuerfreie Schenkung gemeldet werden?
Das kann erforderlich sein. Steuerbefreiung und Meldepflicht sind unterschiedliche Fragen. Prüfen Sie die Vorgaben des zuständigen Kantons vor der Übertragung.
Disclaimer: Dieser Blog informiert allgemein über Schenkungen in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Das Beispiel ist vereinfacht und gilt nur unter den genannten Annahmen für Zürich. Bei grösseren oder grenzüberschreitenden Schenkungen sollten Sie Zuständigkeit, Bewertung und Meldepflichten fachlich prüfen lassen. Descartes bietet Anlagelösungen an und hat daran ein kommerzielles Interesse. Anlagen können an Wert verlieren. Trotz sorgfältiger Recherche besteht keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.