Säule 3a und Freizügigkeit bei der Pensionierung: Was passiert mit meinen Anlagen?
Wer sein Vorsorgevermögen über Jahre in Aktien und andere Wertschriften investiert hat, möchte kurz vor der Pensionierung eines möglichst vermeiden: ausgerechnet nach einem Börsenrückgang verkaufen zu müssen.
Genau dieses Risiko wird häufig unterschätzt.
Das Problem ist allerdings nicht, dass Sie mit 65 plötzlich zu alt für Aktien wären.
Das Problem entsteht, wenn der Zeitpunkt des Bezugs näher rückt, das Vorsorgevermögen weiterhin stark schwankt und kein Plan dafür besteht, was danach mit dem Geld geschehen soll.
Denn mit der Pensionierung endet zwar irgendwann die gebundene Vorsorge.
Ihr Anlagehorizont kann noch Jahrzehnte weitergehen.
Das Wichtigste in Kürze
Investierte Säule-3a- und Freizügigkeitsguthaben sollten nicht automatisch einige Jahre vor der Pensionierung vollständig in Cash umgeschichtet werden.
Entscheidend ist, wann Sie welchen Teil des Kapitals nach dem Bezug tatsächlich benötigen.
Geld für die ersten Jahre nach der Pensionierung sollte weniger Schwankungsrisiken ausgesetzt sein als Vermögen, das möglicherweise noch 10, 15 oder 20 Jahre investiert bleiben kann.
Ein Börsenrückgang kurz vor dem geplanten Bezug kann problematisch werden, wenn Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden müssen.
Wer mehrere 3a-Gefässe besitzt, kann deren Bezüge über verschiedene Steuerjahre verteilen. Das kann je nach Kanton und persönlicher Situation steuerlich interessant sein.
Bei Freizügigkeitsguthaben gelten eigene Bezugsregeln. Seit der AHV-Reform 21 ist insbesondere für einen Aufschub über das Referenzalter hinaus grundsätzlich eine weitere Erwerbstätigkeit erforderlich.
Planen Sie deshalb nicht nur den Bezug Ihrer Vorsorgegelder. Planen Sie auch, was am Tag danach mit dem Kapital geschieht.
Muss ich meine Vorsorgefonds bei der Pensionierung verkaufen?
Nicht in jedem Fall ist ein Verkauf sämtlicher Anlagen die wirtschaftlich sinnvolle Konsequenz.
Rechtlich muss das gebundene Vorsorgevermögen beim Bezug aus der Säule 3a oder Freizügigkeit aus dem entsprechenden Vorsorgegefäss herausgelöst werden.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihr gesamtes Vermögen danach jahrelang auf einem Bankkonto liegen sollte.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Benötigen Sie dieses Geld nach der Auszahlung überhaupt sofort?
Wenn ja, sollte dieser Teil des Vermögens rechtzeitig weniger schwankungsanfällig strukturiert werden.
Wenn nein, kann ein Teil des Kapitals auch nach dem Bezug langfristig investiert bleiben.
Die Pensionierung ist deshalb kein natürlicher Endpunkt für eine Anlagestrategie.
Sie ist ein Übergang von gebundenem Vorsorgevermögen zu frei verfügbarem Privatvermögen.
Das eigentliche Risiko liegt kurz vor dem Bezug
Stellen Sie sich vor, Sie haben 300'000 Franken in einem Säule-3a-Depot investiert.
Der geplante Bezug steht in wenigen Monaten an.
Kurz davor verlieren die Aktienmärkte deutlich an Wert.
Wenn Sie nun sämtliche Anlagen verkaufen müssen und das Geld unmittelbar benötigen, wird aus einem vorübergehenden Kursverlust ein realisierter Verlust.
Genau dieses sogenannte Sequenzrisiko wird rund um die Pensionierung besonders relevant.
Dabei ist allerdings wichtig, zwei Situationen auseinanderzuhalten.
Wer das gesamte Kapital kurz nach der Pensionierung für Lebenshaltungskosten, eine Hypothekenamortisation oder eine grössere Ausgabe benötigt, hat einen kurzen Anlagehorizont.
Wer das Kapital dagegen erst mit 75 oder 80 braucht, hat für diesen Teil des Vermögens weiterhin einen langen Anlagehorizont.
Beide Personen sind gleich alt.
Ihre sinnvolle Anlagestrategie kann trotzdem völlig unterschiedlich aussehen.
Sollte ich vor der Pensionierung meine Aktienquote reduzieren?
Nicht automatisch.
Die pauschale Regel «Je näher die Pensionierung, desto weniger Aktien» greift zu kurz.
Entscheidend ist nicht nur die Zeit bis zur Pensionierung, sondern die Zeit bis zum tatsächlichen Verbrauch des Geldes.
Angenommen, Sie werden mit 65 pensioniert und verfügen neben AHV und Pensionskassenrente über genügend laufendes Einkommen für Ihre Grundausgaben.
Einen Teil Ihres Vorsorgekapitals benötigen Sie vielleicht während der nächsten drei Jahre.
Einen weiteren Teil erst in zehn Jahren.
Und einen dritten Teil möglicherweise erst mit 85.
Diese drei Vermögensteile haben drei unterschiedliche Anlagehorizonte.
Deshalb kann es sinnvoller sein, das Vermögen nach seinem Verwendungszweck zu strukturieren, statt ab einem bestimmten Alter pauschal das Risiko des gesamten Portfolios zu reduzieren.
Mehr dazu erklären wir im Blog «Pensionierung planen: Wie viel kann ich im Ruhestand aus meinem Vermögen beziehen?».
Drei Zeithorizonte statt einer einzigen Aktienquote
Eine mögliche Struktur besteht aus drei Vermögensteilen.
Der erste Teil finanziert kurzfristige Ausgaben und Reserven. Hier steht Stabilität im Vordergrund.
Der zweite Teil ist für Ausgaben in einigen Jahren vorgesehen. Er kann etwas mehr Schwankungen vertragen, sollte aber nicht so risikoreich angelegt sein wie langfristiges Vermögen.
Der dritte Teil wird voraussichtlich erst deutlich später benötigt. Dieses Kapital hat auch nach der Pensionierung einen langen Anlagehorizont und kann entsprechend anders investiert werden.
Das Entscheidende daran ist nicht die genaue Anzahl der Töpfe.
Es ist die Erkenntnis, dass nicht jeder Franken am Tag Ihrer Pensionierung denselben Anlagehorizont hat.
Was passiert mit meiner Säule 3a bei der Pensionierung?
Die Säule 3a ist gebundene Vorsorge. Das Guthaben kann deshalb nicht beliebig lange im 3a-Gefäss verbleiben.
Altersleistungen aus der Säule 3a können grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden.
Wer nach Erreichen des Referenzalters weiter erwerbstätig ist, kann den Bezug unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufschieben, längstens um fünf Jahre.
Bei einem 3a-Konto oder 3a-Depot wird beim Bezug grundsätzlich das jeweilige Gefäss vollständig aufgelöst.
Genau deshalb kann es sinnvoll sein, bereits während der Ansparphase mehrere 3a-Gefässe aufzubauen.
Nicht weil Sie dadurch mehr einzahlen dürfen. Der jährliche Maximalbetrag gilt über alle Ihre 3a-Lösungen zusammen.
Mehrere Gefässe ermöglichen aber, die einzelnen Guthaben später in unterschiedlichen Steuerjahren zu beziehen.
Mehr zum aktuellen Maximalbetrag und zur Aufteilung auf mehrere Lösungen finden Sie im Blog «Säule 3a Maximalbetrag: Wie viel darf ich einzahlen?».
Was passiert mit meinem Freizügigkeitsguthaben?
Freizügigkeitsvermögen gehört zur 2. Säule und folgt deshalb anderen Regeln als die Säule 3a.
Relevant wird es beispielsweise, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und nicht unmittelbar in eine neue eintreten.
Bis zum Bezug kann das Guthaben je nach Lösung auf einem Freizügigkeitskonto liegen oder in Wertschriften investiert sein.
Für die Pensionierungsplanung ist insbesondere der Zeitpunkt des Bezugs wichtig.
Seit der AHV-Reform 21 kann ein Freizügigkeitsguthaben nicht mehr allein aus steuerlichen Gründen bis fünf Jahre über das Referenzalter hinaus stehen gelassen werden, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr besteht.
Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, kann den Bezug unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin aufschieben.
Die Details erklären wir im Blog «AHV-Reform: Wissenswertes zur Weiterführung der Freizügigkeit nach Erreichen des AHV-Alters».
Was ist mit mehreren Freizügigkeitskonten?
Auch bei der Freizügigkeit kann die Aufteilung des Vorsorgevermögens eine Rolle spielen.
Wer beim Austritt aus einer Pensionskasse eine Freizügigkeitsleistung auf zwei Einrichtungen verteilt, kann dadurch unter bestimmten Voraussetzungen mehr Flexibilität für die spätere Planung erhalten.
Dabei müssen allerdings die Regeln für die Aufteilung und einen späteren Wiedereintritt in eine Pensionskasse berücksichtigt werden.
Die steuerliche Wirkung eines gestaffelten Bezugs hängt zudem vom Kanton und von der persönlichen Situation ab.
Mehr dazu finden Sie im Blog «BVG-Freizügigkeit splitten: Warum Sie zwei Freizügigkeitskonten anlegen sollten».
Was passiert mit den Wertschriften beim Bezug?
Hier lohnt sich ein Blick auf die konkrete Vorsorgelösung.
Je nach Anbieter, Depotstruktur und verwendeten Anlageinstrumenten kann der Übergang ins freie Vermögen unterschiedlich funktionieren.
Bei manchen Lösungen müssen Wertschriften im Zusammenhang mit dem Bezug verkauft werden und das Guthaben wird anschliessend in bar ausbezahlt.
Andere Konstellationen können einen Übergang in eine vergleichbare private Anlagelösung erleichtern.
Deshalb sollten Sie bereits vor der Pensionierung folgende Frage stellen:
Was passiert mit meinen Anlagen, wenn ich das Vorsorgegefäss auflöse?
Relevant sind insbesondere mögliche Verkäufe, Transaktionskosten, Transfermöglichkeiten und die Frage, wie schnell das Kapital anschliessend wieder investiert werden kann.
Gerade bei grösseren Vorsorgevermögen kann dieser Punkt wichtiger sein als ein kleiner Gebührenunterschied während der Ansparphase.
Warum ein Verkauf und späterer Wiedereinstieg problematisch sein kann
Angenommen, Ihre Vorsorgeanlagen werden beim Bezug verkauft.
Sie möchten das Geld langfristig weiter investieren, warten nach der Auszahlung aber sechs Monate mit dem Wiedereinstieg.
Was in diesen sechs Monaten an der Börse passiert, weiss niemand.
Steigen die Kurse stark, kaufen Sie später teurer zurück.
Fallen sie, war das Warten im Nachhinein vorteilhaft.
Das Problem ist, dass sich diese Entwicklung nicht zuverlässig vorhersagen lässt.
Wer langfristig investiert bleiben möchte, sollte deshalb nicht versuchen, den perfekten Ausstiegs- und Wiedereinstiegszeitpunkt zu erraten.
Wichtiger ist ein sauber geplanter Übergang zwischen Vorsorge- und Privatvermögen.
Soll ich meine Anlagen kurz vor dem Bezug verkaufen?
Das hängt davon ab, was Sie nach dem Bezug mit dem Geld vorhaben.
Wenn Sie 100'000 Franken in zwölf Monaten für die Amortisation Ihrer Hypothek benötigen, sollte dieses Geld nicht denselben Risiken ausgesetzt sein wie Kapital, das Sie erst in 15 Jahren brauchen.
Planen Sie dagegen, einen grossen Teil des Vorsorgevermögens nach der Auszahlung langfristig weiter anzulegen, ist ein vollständiger Wechsel in Cash mehrere Jahre vor dem Bezug nicht automatisch sinnvoll.
Der Bezugstag allein definiert den Anlagehorizont nicht.
Der Verwendungszeitpunkt tut es.
Säule 3a und Freizügigkeit nicht isoliert betrachten
Bei der Pensionierung treffen mehrere Geldströme aufeinander.
AHV-Renten beginnen.
Pensionskassenleistungen werden als Rente, Kapital oder Kombination ausbezahlt.
Säule-3a-Guthaben werden aufgelöst.
Freizügigkeitsvermögen wird fällig.
Hinzu kommen freie Wertschriften, Sparkonten, Immobilien und möglicherweise Erwerbseinkommen aus einer Teilzeittätigkeit.
Wenn Sie jedes Gefäss isoliert planen, kann daraus ein unnötiges Durcheinander entstehen.
Sinnvoller ist eine gemeinsame Liquiditäts-, Steuer- und Anlagestrategie.
Erst wenn klar ist, welches Einkommen Sie jährlich benötigen, lässt sich beurteilen, welcher Teil des Vorsorgekapitals kurzfristig verfügbar sein sollte und welcher langfristig investiert bleiben kann.
Welche Rolle spielen die Steuern?
Beim Bezug von Vorsorgekapital fällt grundsätzlich eine separate Besteuerung der Kapitalleistung an.
Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem vom Wohnort, vom bezogenen Betrag und von weiteren Vorsorgebezügen ab.
Gerade deshalb sollte der Zeitpunkt von Bezügen aus Pensionskasse, Säule 3a und Freizügigkeit nicht unabhängig voneinander festgelegt werden.
Mehrere grössere Kapitalbezüge im gleichen Steuerjahr können je nach kantonalem Steuersystem zu einer höheren Belastung führen als eine sinnvolle Verteilung über mehrere Jahre.
Wie Sie die verschiedenen Vorsorgegefässe aufeinander abstimmen, erklären wir ausführlich im Blog «Steuern bei der Pensionierung: So planen Sie Ihre Bezüge richtig».
Und was ist mit Rente oder Kapital aus der Pensionskasse?
Diese Entscheidung beeinflusst auch den Umgang mit Ihren übrigen Vorsorgegeldern.
Wer einen grossen Teil der Pensionskasse als lebenslange Rente bezieht, verfügt möglicherweise bereits über ein relativ stabiles Grundeinkommen.
Dadurch kann bei anderem Vermögen ein längerer Anlagehorizont entstehen.
Wer dagegen einen grossen Teil der Pensionskasse als Kapital bezieht, muss auch dieses Vermögen in die Anlage- und Entnahmeplanung integrieren.
Deshalb gibt es keine sinnvolle Strategie für Säule 3a und Freizügigkeit, ohne zumindest einen Blick auf die Pensionskasse zu werfen.
Die Unterschiede zwischen den Bezugsformen erklären wir im Blog «Pensionskasse: Rente oder Kapitalbezug – was ist besser?».
Ein Beispiel
Nehmen wir eine Person, die mit 65 pensioniert wird.
Sie verfügt nach den geplanten Vorsorgebezügen über 600'000 Franken frei verfügbares Vermögen.
Von diesem Geld werden voraussichtlich 80'000 Franken während der ersten drei Jahre benötigt.
Weitere 120'000 Franken sollen in den darauffolgenden Jahren für grössere Ausgaben und als Reserve dienen.
Die verbleibenden 400'000 Franken werden voraussichtlich langfristig nicht benötigt.
Es wäre wenig überzeugend, alle 600'000 Franken gleich anzulegen.
Die ersten 80'000 Franken haben einen kurzen Anlagehorizont.
Die nächsten 120'000 Franken einen mittleren.
Die übrigen 400'000 Franken möglicherweise einen sehr langen.
Die Pensionierung verändert also nicht zwingend die gesamte Anlagestrategie auf einmal.
Sie verändert die Aufgabe, die einzelne Teile des Vermögens erfüllen müssen.
Der häufigste Fehler ist nicht zu viel oder zu wenig Risiko
Der häufigste Fehler besteht darin, keinen Übergangsplan zu haben.
Manche Anlegerinnen und Anleger reduzieren das Risiko ihres gesamten Vorsorgevermögens Jahre vor der Pensionierung, obwohl sie einen grossen Teil des Geldes noch jahrzehntelang nicht benötigen.
Andere bleiben bis unmittelbar vor einer geplanten grossen Auszahlung vollständig investiert und sind dann von der kurzfristigen Börsenentwicklung abhängig.
Beides kann problematisch sein.
Die bessere Frage lautet nicht:
Wie viel Risiko darf ich mit 65 noch eingehen?
Sondern:
Wann benötige ich welchen Teil meines Vermögens?
Aus dieser Antwort lässt sich die Anlagestrategie ableiten.
Was sollten Sie fünf Jahre vor der Pensionierung prüfen?
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über sämtliche Vorsorgegefässe.
Wie viele 3a-Konten oder Depots besitzen Sie?
Gibt es Freizügigkeitsguthaben?
Wie hoch ist Ihr Pensionskassenguthaben?
Welche Leistungen erwarten Sie aus AHV und Pensionskasse?
Danach folgt die Liquiditätsplanung.
Wie viel Geld benötigen Sie in den ersten Jahren nach der Pensionierung zusätzlich zu Ihren Renteneinnahmen?
Erst danach sollte die Anlagefrage beantwortet werden.
Welcher Teil des Kapitals wird kurzfristig gebraucht?
Welcher Teil kann mittelfristig investiert bleiben?
Und welches Vermögen besitzt auch nach der Pensionierung noch einen Anlagehorizont von 10, 15 oder 20 Jahren?
Anschliessend sollten Sie den Bezugskalender und die steuerlichen Auswirkungen prüfen.
So entsteht aus mehreren Vorsorgekonten eine gemeinsame Pensionierungsstrategie.
Was sollten Sie beim Anbieter Ihrer Vorsorgelösung prüfen?
Nicht nur Performance und Gebühren während der Ansparphase sind relevant.
Fragen Sie auch, was am Ende geschieht.
Müssen die Anlagen beim Bezug verkauft werden?
Welche Kosten entstehen dabei?
Wie lange dauert die Auszahlung?
Kann eine vergleichbare Strategie danach im freien Vermögen weitergeführt werden?
Entstehen zusätzliche Transaktions- oder Wechselkosten?
Und wie flexibel können Sie Ihre Anlagestrategie vor dem geplanten Bezug anpassen?
Gerade bei einem Freizügigkeitsdepot kann sich ein Blick auf den späteren Ausstieg lohnen.
Im «Freizügigkeitskonto Vergleich» berücksichtigen wir deshalb neben Anlagehorizont, Kosten und Strategie auch die Frage, was mit dem Vermögen bei der Pensionierung geschieht.
Muss ich nach der Pensionierung überhaupt noch investieren?
Nicht zwingend.
Wer genügend sichere und planbare Einkünfte hat, keine Rendite benötigt und Wertschwankungen vermeiden möchte, kann einen entsprechend defensiven Ansatz wählen.
Für viele Menschen dauert die finanzielle Planung nach der Pensionierung aber noch 20 Jahre oder länger.
Das bedeutet, dass Inflation und Kaufkraft ebenfalls Risiken darstellen.
Geld, das sehr lange unverzinst oder schwach verzinst bleibt, schwankt zwar nominal kaum. Seine reale Kaufkraft kann aber sinken.
Auch nach der Pensionierung geht es deshalb nicht darum, möglichst viel oder möglichst wenig Risiko einzugehen.
Es geht darum, für jeden Teil des Vermögens das Risiko zu wählen, das zu seinem Anlagehorizont und seiner Aufgabe passt.
Fazit: Mit der Pensionierung endet die Vorsorge, nicht zwingend das Investieren
Wer investierte Säule-3a- oder Freizügigkeitsguthaben besitzt, sollte den Bezug nicht erst wenige Wochen vor der Pensionierung planen.
Aber genauso wenig sollte das gesamte Portfolio allein aufgrund des Alters vorsorglich verkauft werden.
Entscheidend ist, wann Sie das Kapital tatsächlich benötigen.
Kurzfristig benötigtes Geld sollte anders strukturiert sein als Vermögen, das noch 15 oder 20 Jahre investiert bleiben kann.
Dazu kommt die steuerliche Planung.
Mehrere 3a-Gefässe, Freizügigkeitsvermögen und ein allfälliger Kapitalbezug aus der Pensionskasse sollten zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht nur:
Wann beziehe ich mein Vorsorgegeld?
Sondern auch:
Was mache ich am Tag danach damit?
Wer beide Fragen gemeinsam beantwortet, reduziert das Risiko, dass ausgerechnet der Übergang in die Pensionierung zum schlechtesten Zeitpunkt für die langfristige Anlagestrategie wird.
Häufige Fragen zu Vorsorgeanlagen bei der Pensionierung
Muss ich meine Säule-3a-Fonds bei der Pensionierung verkaufen?
Beim Bezug muss das entsprechende 3a-Gefäss aufgelöst werden. Ob die zugrunde liegenden Wertschriften verkauft werden müssen oder ein anderer Übergang möglich ist, hängt von der konkreten Vorsorgelösung und den eingesetzten Anlagen ab. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Anbieters rechtzeitig vor dem Bezug.
Sollte ich fünf Jahre vor der Pensionierung alle Aktien verkaufen?
Nein, nicht pauschal. Entscheidend ist, wann Sie das Geld tatsächlich benötigen. Kapital für kurzfristige Ausgaben sollte weniger Schwankungen ausgesetzt sein. Vermögen mit einem Anlagehorizont von 10, 15 oder 20 Jahren kann anders strukturiert werden.
Kann ich mein Säule-3a-Geld nach der Auszahlung wieder investieren?
Nach der Auszahlung gehört das Kapital grundsätzlich zu Ihrem freien Vermögen. Sie können es entsprechend Ihrer finanziellen Situation, Risikofähigkeit und Ihrem Anlagehorizont neu anlegen.
Kann ich ein Säule-3a-Konto teilweise beziehen?
Beim Altersbezug wird ein einzelnes 3a-Gefäss grundsätzlich vollständig aufgelöst. Mehrere separate 3a-Konten oder Depots ermöglichen es, die einzelnen Gefässe in unterschiedlichen Jahren zu beziehen.
Kann ich meine Säule 3a nach dem Referenzalter weiterführen?
Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, kann der Bezug unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis maximal fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufgeschoben werden.
Kann ich Freizügigkeitsguthaben nach dem Referenzalter stehen lassen?
Seit 2024 ist für einen Aufschub des Bezugs über das Referenzalter hinaus grundsätzlich eine weitere Erwerbstätigkeit erforderlich. Die konkrete Situation sollte rechtzeitig mit der Freizügigkeitseinrichtung geprüft werden.
Sollte ich mehrere 3a-Konten haben?
Mehrere 3a-Gefässe erhöhen den jährlichen Einzahlungsbetrag nicht. Sie können aber bei der späteren Bezugsplanung mehr Flexibilität bieten, weil einzelne Gefässe in unterschiedlichen Steuerjahren aufgelöst werden können.
Was passiert mit meinem investierten Freizügigkeitsguthaben bei der Auszahlung?
Das hängt von der jeweiligen Freizügigkeitslösung ab. Prüfen Sie vor dem Bezug, ob Wertschriften verkauft werden müssen, welche Gebühren entstehen und wie Sie das Kapital anschliessend weiter anlegen können.
Werden Säule 3a und Freizügigkeit beim Bezug besteuert?
Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden grundsätzlich separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die konkrete Belastung hängt unter anderem vom Wohnort, vom Betrag und von weiteren Kapitalbezügen ab.
Wann sollte ich mit der Planung beginnen?
Idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Bezug. Dadurch bleibt genügend Zeit, die Anlagestrategie, verschiedene Vorsorgegefässe, Steuern und den späteren Kapitalbedarf aufeinander abzustimmen.
Quellen und Methodik
Dieser Blog behandelt den Übergang von investiertem Vorsorgevermögen aus Säule 3a und Freizügigkeit in die Pensionierung.
Für die Bezugsplanung sind insbesondere die gesetzlichen Regeln zur gebundenen Selbstvorsorge, die Bestimmungen zur Freizügigkeit sowie die steuerliche Behandlung von Kapitalleistungen relevant.
Altersleistungen aus der Säule 3a können grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden. Bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit kann der Bezug unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis höchstens fünf Jahre über das Referenzalter hinaus aufgeschoben werden.
Für Freizügigkeitsleistungen gelten eigene Bestimmungen. Seit Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen im Rahmen der AHV-Reform 21 ist ein Aufschub über das Referenzalter hinaus grundsätzlich an eine fortgesetzte Erwerbstätigkeit geknüpft.
Die Aussagen zur Anlagestrategie beruhen auf dem Grundsatz, dass Risikofähigkeit und Anlagehorizont gemeinsam betrachtet werden sollten. Das Erreichen des Referenzalters allein bestimmt nicht, wie ein Vermögen angelegt werden sollte.
Die Beispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeempfehlung dar.
Stand der Informationen: September 2026.
Disclaimer: Dieser Blog dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung dar. Die geeignete Anlagestrategie und der optimale Bezugszeitpunkt hängen von Ihrer persönlichen finanziellen Situation, Ihrem Wohnort, Ihrer Risikofähigkeit, Ihrem Anlagehorizont und den Bedingungen Ihrer Vorsorgeeinrichtungen ab.