Individualbesteuerung in der Schweiz: Was sich für Ehepaare und die Vorsorge ändert

Die Individualbesteuerung kommt definitiv. Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Damit steht ein grundlegender Wechsel des Schweizer Steuersystems bevor: Verheiratete Paare werden künftig nicht mehr gemeinsam, sondern grundsätzlich wie unverheiratete Personen individuell besteuert.

Die Umstellung erfolgt allerdings nicht sofort. Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Bis dahin müssen insbesondere die Kantone ihre Steuergesetze und Systeme anpassen.

Für Ehepaare lohnt es sich dennoch, sich frühzeitig mit den Veränderungen, insbesondere in Bezug auf Einkommen, Vorsorge und Pensionierung, auseinanderzusetzen.

Kurz zusammengefasst

  • Die Individualbesteuerung ist beschlossen und tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft.

  • Ehepaare werden künftig nicht mehr gemeinsam, sondern jede Person separat besteuert.

  • Tendenziell profitieren vor allem Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen.

  • Einverdiener-Haushalte und Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen können je nach Situation stärker belastet werden.

  • Säule 3a, Pensionskasse und Kapitalbezüge bleiben grundsätzlich individuell zu planen.

  • Für Wohneigentümer ist zusätzlich die Abschaffung des Eigenmietwerts ab 1. Januar 2029 relevant.

  • Wer in den nächsten Jahren pensioniert wird, sollte beide Reformen bereits heute in die langfristige Finanzplanung einbeziehen.

Was ändert sich mit der Individualbesteuerung?

Heute werden verheiratete Paare gemeinsam besteuert. Einkommen und Vermögen beider Ehepartner werden zusammengerechnet. Um die dadurch entstehende Progression zu reduzieren, bestehen bei der direkten Bundessteuer und in den Kantonen besondere Tarife und Entlastungsmechanismen für Ehepaare.

Mit der Individualbesteuerung ändert sich dieses Prinzip.

Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert. Ehepartner reichen jeweils eine eigene Steuererklärung ein und versteuern die ihnen zuzurechnenden Einkommen und Vermögenswerte individuell.

Damit soll insbesondere die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren beseitigt werden.

Weitere Informationen zum beschlossenen Systemwechsel finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Tendenziell profitieren insbesondere verheiratete Paare, bei denen beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen.

Der Grund liegt in der Steuerprogression. Mit steigendem steuerbarem Einkommen steigt grundsätzlich auch die Steuerbelastung. Werden zwei Einkommen separat statt gemeinsam besteuert, kann dies insbesondere bei zwei höheren Einkommen zu einer tieferen direkten Bundessteuer führen.

Die Modellrechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen entsprechend, dass die Auswirkungen stark von der Einkommensverteilung innerhalb eines Haushalts abhängen.

Die konkreten Auswirkungen finden Sie in den Berechnungen der ESTV zur Individualbesteuerung.

Wie gross die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe und Verteilung der Einkommen

  • Kinder und anwendbare Abzüge

  • weitere Einkünfte und Vermögenswerte

  • Wohnkanton und Wohngemeinde

  • konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Kanton

Gerade bei den Kantons- und Gemeindesteuern können deshalb heute noch keine allgemeingültigen Aussagen über die zukünftige Steuerbelastung gemacht werden.

Wer könnte stärker belastet werden?

Nicht alle Ehepaare profitieren vom Systemwechsel.

Bei Einverdiener-Ehepaaren oder Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen kann die Situation anders aussehen. In diesen Konstellationen fällt der Vorteil der getrennten Progression geringer aus.

Gleichzeitig werden die heutigen Entlastungsmechanismen der gemeinsamen Ehepaarbesteuerung durch das neue System ersetzt.

Je nach Einkommen, Kindern, Abzügen und kantonaler Umsetzung kann dies dazu führen, dass solche Haushalte im Vergleich zum heutigen System stärker belastet werden.

Deshalb ist die einfache Einteilung in Gewinner und Verlierer mit Vorsicht zu geniessen. Entscheidend ist immer die individuelle Situation.

Was ändert sich für Familien mit Kindern?

Der Systemwechsel wird bei der direkten Bundessteuer durch Anpassungen bei Tarifen und Abzügen begleitet.

Unter anderem wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer auf 12'000 Franken pro Kind erhöht.

Damit sollen Familien im neuen System gezielt entlastet werden.

Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung einer Familie nach Einführung der Individualbesteuerung ausfällt, hängt aber weiterhin stark von der Einkommensverteilung und der jeweiligen kantonalen Umsetzung ab.

Was bedeutet die Individualbesteuerung für Ihre Vorsorge?

Die Reform betrifft in erster Linie die Besteuerung von Einkommen und Vermögen. Sie verändert damit auch den steuerlichen Rahmen, in dem Ehepaare ihre Vorsorge planen.

Wichtig ist allerdings eine Unterscheidung: Viele Vorsorgeinstrumente sind bereits heute personengebunden. Die Individualbesteuerung erfindet also keine vollkommen neue individuelle Vorsorgeplanung.

Sie macht deren Bedeutung aber noch deutlicher.

Säule 3a bleibt individuell

Einzahlungen in die Säule 3a sind bereits heute individuell.

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann innerhalb der geltenden Höchstbeträge in die Säule 3a einzahlen und den entsprechenden Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Auch bei verheirateten Paaren richtet sich der zulässige Abzug grundsätzlich nach der Situation jedes Ehepartners.

Die Individualbesteuerung ändert an diesem Grundprinzip nichts.

Was sich verändert, ist der steuerliche Kontext: Da künftig jede Person separat besteuert wird, muss auch die Wirkung von Vorsorgeabzügen konsequent auf Ebene der einzelnen Person betrachtet werden.

Wie attraktiv eine Einzahlung steuerlich ist, hängt damit unter anderem vom individuellen steuerbaren Einkommen und vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.

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Kapitalbezug oder Rente: Die individuelle Planung wird wichtiger

Eine der wichtigsten Entscheidungen vor der Pensionierung bleibt die Frage, wie das Guthaben aus der Pensionskasse bezogen werden soll: als Rente, als Kapital oder als Kombination aus beidem.

Die Individualbesteuerung sollte dabei als ein Faktor berücksichtigt werden. Die Entscheidung darf jedoch nicht allein aufgrund der Steuern getroffen werden.

Ebenso wichtig sind beispielsweise:

  • gewünschte finanzielle Sicherheit

  • erwartete Lebenshaltungskosten

  • vorhandenes Vermögen

  • Lebenserwartung

  • Hinterlassenenschutz

  • Anlageerfahrung und Risikofähigkeit

  • geplante Erbschaften

  • Wohneigentum und Hypotheken

Eine optimale Lösung kann deshalb bei zwei Ehepartnern unterschiedlich aussehen.

Bleibt die Staffelung von Vorsorgebezügen sinnvoll?

Ja. Die zeitliche Planung von Kapitalbezügen bleibt relevant.

Das betrifft insbesondere Guthaben aus:

  • mehreren Säule-3a-Konten

  • Freizügigkeitskonten

  • der Pensionskasse

Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die konkrete Steuerbelastung unterscheidet sich jedoch zwischen den Kantonen.

Mehrere Kapitalbezüge derselben Person können deshalb weiterhin steuerliche Auswirkungen haben.

Es wäre daher falsch, aus der Individualbesteuerung abzuleiten, dass eine Staffelung von Vorsorgebezügen künftig grundsätzlich nicht mehr notwendig ist.

Vielmehr sollte die Bezugsstrategie für jeden Ehepartner individuell berechnet und anschliessend mit der gemeinsamen Pensionierungsplanung abgestimmt werden.

Beide Ehepartner brauchen eine eigene Strategie

Die Individualbesteuerung verstärkt einen Grundsatz, der bei einer guten Vorsorgeplanung ohnehin gelten sollte:

Gemeinsam planen, individuell optimieren.

Bei einer Pensionierungsplanung sollten deshalb für beide Ehepartner separat betrachtet werden:

  • AHV-Leistungen

  • Pensionskassenguthaben

  • Säule-3a-Vermögen

  • Wertschriften und weiteres Vermögen

  • Renten- und Kapitalbezüge

  • Pensionierungszeitpunkt

  • Wohneigentum und Hypotheken

  • individuelle Steuerbelastung

Anschliessend werden beide Strategien zu einem gemeinsamen Finanzplan zusammengeführt.

Gerade bei unterschiedlichen Einkommen, Arbeitspensen oder Altersunterschieden zwischen den Partnern kann dies erhebliche Auswirkungen auf die optimale Pensionierungsstrategie haben.

Individualbesteuerung und Wohneigentum

Auch beim Wohneigentum wird die steuerliche Zuordnung zur einzelnen Person wichtiger.

Grundsätzlich werden Vermögen und damit verbundene steuerliche Positionen nach den rechtlichen Verhältnissen den jeweiligen Personen zugerechnet. Bei Immobilien spielen deshalb insbesondere die Eigentumsverhältnisse eine zentrale Rolle.

Sind beide Ehepartner Eigentümer einer Immobilie, müssen die entsprechenden Anteile künftig in den individuellen Steuererklärungen berücksichtigt werden.

Dabei geht es nicht nur um den Immobilienwert, sondern beispielsweise auch um die Zuordnung von Schulden und Schuldzinsen.

Wichtig für Eigentümer: Auch der Eigenmietwert wird abgeschafft

Bei der langfristigen Steuerplanung von Wohneigentümern muss allerdings noch eine zweite grosse Steuerreform berücksichtigt werden.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ebenfalls beschlossen. Der Bundesrat hat entschieden, dass der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung am 1. Januar 2029 in Kraft tritt.

Damit entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum grundsätzlich die Besteuerung des Eigenmietwerts.

Gleichzeitig werden verschiedene bisherige Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt oder abgeschafft. Dazu gehören insbesondere Abzüge für Unterhaltskosten sowie weitreichende Einschränkungen beim Schuldzinsenabzug.

Weitere Informationen finden Sie bei der ESTV zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.

Für Eigentümer bedeutet das: Individualbesteuerung und Abschaffung des Eigenmietwerts sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Wer seine Pensionierung plant und gleichzeitig eine Hypothek besitzt, sollte deshalb auch prüfen, ob die heutige Finanzierungs- und Amortisationsstrategie unter den zukünftigen steuerlichen Rahmenbedingungen noch sinnvoll ist.

Muss ich jetzt etwas unternehmen?

Für die meisten Haushalte besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Die Individualbesteuerung tritt spätestens 2032 in Kraft. Bis dahin müssen Bund, Kantone und Gemeinden die notwendigen Anpassungen umsetzen.

Gerade die zukünftige Belastung durch Kantons- und Gemeindesteuern lässt sich deshalb heute noch nicht für jeden Haushalt abschliessend bestimmen.

Anders sieht es aus, wenn Sie bereits heute langfristige Entscheidungen treffen – beispielsweise wenn Sie:

  • in den nächsten Jahren pensioniert werden

  • einen Kapitalbezug aus der Pensionskasse planen

  • mehrere Säule-3a-Konten besitzen

  • eine Hypothek amortisieren möchten

  • Wohneigentum besitzen

  • Ihre Erwerbstätigkeit vor der Pensionierung reduzieren möchten

Solche Entscheidungen wirken oft über viele Jahre. Die kommenden Änderungen sollten deshalb bereits heute als Szenario in die Planung einfliessen.

Fazit: Gemeinsam planen, künftig individueller besteuern

Die Individualbesteuerung ist beschlossen. Das Schweizer Stimmvolk hat der Reform am 8. März 2026 zugestimmt.

Damit wird die steuerliche Behandlung von Ehepaaren grundlegend verändert: Künftig steht steuerlich stärker die einzelne Person im Mittelpunkt.

Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen können tendenziell profitieren. Bei Einverdiener-Ehepaaren und Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen kann die Rechnung anders aussehen.

Für die Vorsorge bedeutet das nicht, dass sämtliche bisherigen Strategien überholt sind. Säule 3a, Kapitalbezüge und Pensionskassenguthaben waren bereits bisher stark personengebunden.

Wichtiger wird jedoch, die steuerliche und finanzielle Situation jedes Partners einzeln zu analysieren und daraus eine gemeinsame Pensionierungsstrategie zu entwickeln.

Und für Wohneigentümer kommt eine zusätzliche Dimension hinzu: Bereits ab 2029 verändert die Abschaffung des Eigenmietwerts die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Wer heute für die nächsten zehn oder zwanzig Jahre plant, sollte deshalb nicht nur das aktuelle Steuersystem betrachten, sondern auch die bereits beschlossenen Veränderungen berücksichtigen.

FAQ zur Individualbesteuerung

Ist die Individualbesteuerung definitiv beschlossen?

Ja. Das Schweizer Stimmvolk hat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026 mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Wann kommt die Individualbesteuerung?

Das Bundesgesetz sieht die Einführung spätestens auf den 1. Januar 2032 vor.

Müssen Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen?

Ja. Mit der Individualbesteuerung wird grundsätzlich jede Person separat veranlagt.

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Tendenziell profitieren insbesondere verheiratete Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen. Die tatsächliche Auswirkung hängt jedoch von Einkommen, Kindern, Abzügen, Wohnort und kantonaler Umsetzung ab.

Wer könnte mehr Steuern bezahlen?

Einverdiener-Ehepaare und Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen können je nach Situation stärker belastet werden als heute.

Was passiert mit dem Kinderabzug?

Bei der direkten Bundessteuer wird der Kinderabzug im Rahmen der Reform auf 12'000 Franken pro Kind erhöht.

Ändert sich die Säule 3a?

Die Säule 3a bleibt grundsätzlich personengebunden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann weiterhin innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge einzahlen und den entsprechenden Abzug geltend machen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Säule 3a.

Muss ich meine 3a-Konten wegen der Individualbesteuerung neu organisieren?

Nicht allein wegen der Individualbesteuerung. Die Anzahl der Konten und die geplanten Bezugszeitpunkte sollten vielmehr im Rahmen der gesamten Pensionierungs- und Steuerplanung beurteilt werden.

Ist eine Staffelung von Vorsorgebezügen künftig noch sinnvoll?

Sie kann weiterhin sinnvoll sein. Insbesondere mehrere Kapitalbezüge derselben Person können je nach Kanton steuerliche Auswirkungen haben. Die optimale Staffelung sollte deshalb individuell berechnet werden.

Was ändert sich für Wohneigentümer?

Neben der Individualbesteuerung ist insbesondere die Abschaffung des Eigenmietwerts relevant. Diese Reform tritt am 1. Januar 2029 in Kraft und verändert gleichzeitig verschiedene Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer.

Sollte ich meine Pensionierungsplanung bereits anpassen?

Überstürzte Änderungen sind nicht notwendig. Wer jedoch in den kommenden Jahren pensioniert wird oder langfristige Entscheidungen zu Pensionskasse, Säule 3a, Kapitalbezügen, Hypothek oder Wohneigentum trifft, sollte die beschlossenen Reformen bereits in die Planung einbeziehen

 

Stand: August 2026. Steuerliche Regelungen und deren Umsetzung können sich ändern. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.