Individualbesteuerung Schweiz: Das ändert sich für Ehepaare und Ihre Vorsorge

Die Individualbesteuerung kommt in die Schweiz. Was zunächst nach einer technischen Änderung des Steuersystems klingt, ist für Ehepaare ein grundlegender Systemwechsel: Künftig wird jede Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert.

Damit verändert sich nicht nur die Steuerrechnung vieler Ehepaare. Die Reform kann auch Auswirkungen auf die persönliche Finanz- und Vorsorgeplanung haben.

Was ändert sich mit der Individualbesteuerung?

Heute werden die Einkommen und Vermögen von verheirateten Paaren grundsätzlich gemeinsam veranlagt. Um die daraus entstehende höhere Progression abzufedern, gelten bei der direkten Bundessteuer besondere Tarife und Abzüge für Ehepaare. Auch die Kantone kennen unterschiedliche Entlastungsmechanismen.

Mit der Individualbesteuerung fällt diese gemeinsame Veranlagung weg. Künftig reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein und versteuert ihr Einkommen und Vermögen grundsätzlich selbst.

Die Reform soll damit insbesondere die sogenannte Heiratsstrafe beseitigen und die steuerliche Behandlung weniger vom Zivilstand abhängig machen.

Mehr zu den finanziellen Auswirkungen und Modellrechnungen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Tendenziell profitieren insbesondere verheiratete Paare, bei denen beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen.

Der Grund dafür ist die Steuerprogression: Mit steigendem steuerbarem Einkommen steigt in der Regel auch die Steuerbelastung pro zusätzlich verdientem Franken. Werden zwei Einkommen nicht mehr gemeinsam, sondern individuell besteuert, kann sich deshalb insbesondere bei zwei höheren Einkommen eine Entlastung ergeben.

Die konkrete Auswirkung lässt sich allerdings nicht allein anhand des Haushaltseinkommens bestimmen. Entscheidend sind unter anderem:

  • die Verteilung der Einkommen zwischen den Partnern,
  • die Höhe der Einkommen,
  • Kinder und mögliche Abzüge,
  • der Wohnkanton und die Wohngemeinde,
  • Vermögen und weitere Einkünfte,
  • sowie die konkrete kantonale Umsetzung der Reform.

Eine pauschale Aussage, wie viel ein bestimmtes Ehepaar sparen wird, ist deshalb nicht möglich.

Wer könnte künftig mehr Steuern bezahlen?

Anders sieht die Ausgangslage bei Einverdiener-Ehepaaren oder Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen aus.

Wenn beispielsweise eine Person den überwiegenden Teil des Haushaltseinkommens erzielt, ist der Effekt der getrennten Besteuerung geringer. Gleichzeitig fallen bisherige Elemente der gemeinsamen Ehepaarbesteuerung weg beziehungsweise werden durch das neue System ersetzt.

Je nach persönlicher Situation können solche Haushalte deshalb stärker belastet werden.

Die Reform kennt somit nicht nur Gewinner. Entscheidend ist die individuelle Einkommens- und Familiensituation.

Kinder und Familien: Der Staat schafft einen Ausgleich

Der Systemwechsel wird von verschiedenen Anpassungen begleitet. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei Tarifen und Abzügen sowie eine stärkere Berücksichtigung von Kindern.

Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Familienkonstellationen durch den Wechsel unverhältnismässig stark belastet werden.

Für Familien ist deshalb nicht nur die getrennte Besteuerung der Einkommen entscheidend. Ebenso wichtig ist, wie Kinderabzüge und weitere Entlastungen im neuen System ausgestaltet werden.

Was bedeutet die Individualbesteuerung für Ihre Vorsorge?

Die Reform betrifft nicht nur die jährliche Einkommenssteuer. Sie verändert auch die Rahmenbedingungen, unter denen Ehepaare ihre langfristige Finanz- und Vorsorgeplanung betrachten sollten.

Dabei ist wichtig: Viele Vorsorgeentscheidungen sind bereits heute personengebunden. Die Individualbesteuerung macht diese individuelle Betrachtung jedoch noch sichtbarer.

Säule 3a: Der individuelle Steuervorteil rückt stärker in den Fokus

Einzahlungen in die Säule 3a können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Schon heute ist dieser Abzug grundsätzlich personengebunden: Wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann in die Säule 3a einzahlen und den zulässigen Betrag steuerlich geltend machen.

Mit der Individualbesteuerung wird die Wirkung dieses Abzugs noch konsequenter auf Ebene der einzelnen Person betrachtet. Entscheidend ist künftig insbesondere, bei welchem Partner welches steuerbare Einkommen anfällt und wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz ist.

Für Ehepaare bedeutet das: Die Vorsorgeplanung sollte noch stärker für beide Personen separat analysiert werden.

Kapital oder Rente: Die Entscheidung bleibt individuell

Auch bei der Pensionierung stellt sich die zentrale Frage, wie Guthaben aus der Pensionskasse bezogen werden sollen: als Rente, als Kapital oder als Kombination aus beidem.

Die Individualbesteuerung kann die steuerlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung verändern. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Berechnung.

Neben Steuern spielen bei der Wahl zwischen Rente und Kapital zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle – beispielsweise Lebenserwartung, gewünschte finanzielle Sicherheit, vorhandenes Vermögen, Hinterlassenenschutz und persönliche Anlageziele.

Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein aufgrund eines möglichen Steuervorteils getroffen werden.

Gestaffelte Bezüge bleiben relevant

Auch künftig kann es sinnvoll sein, Kapitalbezüge aus verschiedenen Vorsorgegefässen zeitlich zu planen.

Das betrifft beispielsweise Guthaben aus:

  • der Pensionskasse,
  • Freizügigkeitskonten,
  • mehreren Säule-3a-Konten.

Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden separat vom übrigen Einkommen besteuert. Da die konkrete Besteuerung kantonal unterschiedlich ausgestaltet ist und mehrere Bezüge derselben Person die Steuerbelastung beeinflussen können, bleibt eine sorgfältige Bezugsplanung wichtig.

Was sich durch die Individualbesteuerung verändert, ist vor allem die Betrachtungsweise: Die optimale Strategie muss noch stärker für jeden Ehepartner einzeln berechnet werden.

Beide Ehepartner brauchen eine eigene Vorsorgestrategie

Die Individualbesteuerung unterstreicht einen Grundsatz, der bei der Vorsorge ohnehin wichtig ist: Ehepaare sollten ihre finanzielle Situation gemeinsam planen, aber die Vorsorgeposition jedes Partners separat kennen.

Dazu gehören unter anderem:

  • AHV-Leistungen,
  • Pensionskassenguthaben,
  • Säule-3a-Vermögen,
  • weitere Anlagen und Vermögenswerte,
  • Hypotheken und Wohneigentum,
  • geplante Pensionierungszeitpunkte,
  • Renten- und Kapitalbezüge.

Gerade bei unterschiedlich hohen Einkommen oder unterschiedlichen Arbeitspensen können sich die Vorsorgesituationen innerhalb einer Ehe erheblich unterscheiden.

Eine gute Pensionierungsplanung betrachtet deshalb sowohl die gemeinsame finanzielle Situation als auch die individuellen Steuer- und Vorsorgepositionen.

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Individualbesteuerung und Wohneigentum

Auch bei selbstbewohntem Wohneigentum wird die individuelle steuerliche Zuordnung wichtiger.

Bei gemeinsam gehaltenen Immobilien spielen insbesondere die Eigentumsverhältnisse eine zentrale Rolle. Vermögenswerte und steuerlich relevante Positionen müssen künftig den einzelnen Personen zugerechnet werden.

Dabei geht es nicht nur um den Wert der Immobilie. Je nach Situation sind beispielsweise auch Hypothekarschulden, Schuldzinsen und weitere mit der Liegenschaft verbundene Positionen zu berücksichtigen.

Für Ehepaare mit Wohneigentum kann es deshalb sinnvoll sein, im Rahmen der Finanzplanung zu prüfen, wie Eigentum und Finanzierung strukturiert sind und welche Folgen sich daraus unter dem neuen Steuersystem ergeben.

Was bedeutet die Individualbesteuerung für Sie?

Die wichtigste Änderung lässt sich einfach zusammenfassen: Steuerlich wird künftig stärker die einzelne Person und weniger das Ehepaar als wirtschaftliche Einheit betrachtet.

Für Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen kann dies eine steuerliche Entlastung bringen. Bei Einverdiener-Ehepaaren oder Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen kann die Rechnung anders aussehen.

Für die Vorsorge bedeutet die Reform vor allem eines: Pauschale Strategien für Ehepaare werden weniger sinnvoll. Säule 3a, Pensionierungszeitpunkt, Kapitalbezüge und Vermögensstruktur sollten für beide Partner individuell analysiert und anschliessend aufeinander abgestimmt werden.

Die Umsetzung erfolgt nicht von heute auf morgen. Es besteht deshalb kein Grund für überstürzte Entscheidungen. Wer einige Jahre vor der Pensionierung steht, sollte die Reform jedoch in die langfristige Planung einbeziehen.

FAQ zur Individualbesteuerung in der Schweiz

Was ist die Individualbesteuerung?

Bei der Individualbesteuerung wird jede Person unabhängig von ihrem Zivilstand separat besteuert. Verheiratete Personen reichen künftig jeweils eine eigene Steuererklärung ein.

Warum wird die Individualbesteuerung eingeführt?

Ein wesentliches Ziel ist die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe. Gleichzeitig soll das Steuersystem neutraler gegenüber unterschiedlichen Lebens- und Erwerbsmodellen werden.

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Tendenziell profitieren insbesondere verheiratete Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen. Wie gross die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von der individuellen Situation und vom Wohnort ab.

Wer könnte durch die Individualbesteuerung stärker belastet werden?

Bei Einverdiener-Ehepaaren und Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen kann die Reform je nach persönlicher Situation zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Verschwindet die Heiratsstrafe?

Die steuerliche Mehrbelastung, die durch das Zusammenrechnen zweier Einkommen entstehen kann, soll durch die getrennte Besteuerung beseitigt werden. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt jedoch weiterhin von Einkommen, Abzügen, Familienkonstellation und Wohnort ab.

Ändert sich etwas bei der Säule 3a?

Die Säule 3a bleibt grundsätzlich eine individuelle Vorsorgelösung. Der steuerliche Abzug wird von derjenigen Person geltend gemacht, welche die Voraussetzungen erfüllt und einzahlt. Durch die Individualbesteuerung wird die persönliche Steuerwirkung dieses Abzugs noch wichtiger für die individuelle Vorsorgeplanung.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Säule 3a.

Müssen Verheiratete künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen?

Ja. Mit der Individualbesteuerung wird grundsätzlich jede Person separat veranlagt und reicht eine eigene Steuererklärung ein.

Lohnt sich ein höheres Arbeitspensum für Zweitverdiener stärker?

Die Reform soll die steuerlichen Erwerbsanreize insbesondere für Zweitverdiener verbessern. Ob und wie stark sich ein höheres Pensum finanziell lohnt, hängt jedoch von der persönlichen Steuer-, Betreuungs- und Vorsorgesituation ab.

Muss ich meine Vorsorge jetzt anpassen?

Nicht allein aufgrund der angekündigten Reform. Die Einführung erfolgt mit einer Übergangs- und Umsetzungsphase. Wer seine Pensionierung plant, sollte die Individualbesteuerung jedoch bereits heute als einen möglichen zukünftigen Rahmenfaktor berücksichtigen.

Wann tritt die Individualbesteuerung in Kraft?

Die Einführung erfolgt nicht unmittelbar. Für Bund und Kantone ist eine mehrjährige Umsetzungsphase vorgesehen. Die Individualbesteuerung soll spätestens 2032 umgesetzt sein. Bis dahin können sich insbesondere bei der kantonalen Umsetzung noch Details ergeben.

Stand: August 2026. Steuerliche Regelungen und deren Umsetzung können sich ändern. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.