Umverteilung in der zweiten Säule neu eingeordnet
Über Jahre floss in der beruflichen Vorsorge viel Geld zugunsten der Rentenbeziehenden. Daraus wurde eine eingängige Erzählung. Die Jungen bezahlen, die Pensionierten profitieren. Doch die Zahlen haben sich verändert. Wer über Umverteilung spricht, sollte deshalb auch das Jahr dazusagen.
Kurz zusammengefasst
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Die zweite Säule baut Alterskapital auf und trägt zugleich Risiken gemeinschaftlich.
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Ungenügend finanzierte Rentenversprechen können zu Lasten der aktiven Versicherten gehen.
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Für 2025 schätzt die OAK BV hingegen 2,9 Milliarden Franken Umverteilung zugunsten der aktiven Versicherten.
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Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium beträgt weiterhin 6,8 Prozent.
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Für persönliche Entscheide zählen die eigene Kasse, ihre Leistungen und Ihre Vorsorgeplanung.
Was die aktuellen Zahlen zeigen
Im Bericht zur finanziellen Lage 2025 schätzt die OAK BV die Umverteilung zum vierten Mal in Folge zugunsten der aktiven Versicherten. Die Werte sind Modellschätzungen für die untersuchten Einrichtungen, keine individuelle Abrechnung.
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Jahr |
Geschätzter Betrag in Milliarden Franken |
Richtung |
|---|---|---|
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2015 |
8,1 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2016 |
8,4 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2017 |
6,6 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2018 |
5,1 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2019 |
7,2 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2020 |
4,4 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2021 |
0,2 |
Zugunsten der Rentenbeziehenden |
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2022 |
0,2 |
Zugunsten der aktiven Versicherten |
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2023 |
0,3 |
Zugunsten der aktiven Versicherten |
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2024 |
2,3 |
Zugunsten der aktiven Versicherten |
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2025 |
2,9 |
Zugunsten der aktiven Versicherten |
Die Berechnung vergleicht die tatsächlichen Zuweisungen mit einer proportionalen Verteilung nach Vorsorgekapital. Sie berücksichtigt unter anderem Verzinsung, Pensionierungsverluste und die Finanzierung laufender Renten. Ein Ergebnis zugunsten der Aktiven bedeutet nicht, dass laufende Renten entsprechend gekürzt wurden.
Aus dem Durchschnitt lässt sich weder eine Entwarnung für jede Kasse noch ein persönlicher Verlust ableiten. Dafür unterscheiden sich Finanzierung und Versichertenstruktur zu stark.
Wie Umverteilung entsteht
Anders als bei der AHV wird in der zweiten Säule Kapital für spätere Leistungen aufgebaut. Trotzdem ist eine Pensionskasse kein persönliches Sparkonto mit Rentenetikett. Sie versichert gemeinsam Risiken wie Invalidität, Tod und ein langes Leben. Diese Solidarität gehört zum System.
Problematisch wird es, wenn eine zugesagte Rente mehr Kapital benötigt, als bei der Pensionierung vorhanden ist. Die Finanzierungslücke muss dann anderweitig gedeckt werden. Auch eine zusätzliche Finanzierung bestehender Rentenverpflichtungen kann Mittel beanspruchen. Für aktive Versicherte kann dadurch weniger für die Verzinsung ihrer Guthaben übrig bleiben.
Die Rechnung «100 geteilt durch Umwandlungssatz gleich Lebenserwartung» erklärt das nicht. Eine Rentenberechnung berücksichtigt auch künftige Erträge, Überlebenswahrscheinlichkeiten und Hinterlassenenleistungen.
Warum 6,8 Prozent nicht für das ganze Guthaben gelten müssen
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent betrifft das obligatorische BVG-Altersguthaben beim regulären Rentenbeginn. Bei 100'000 Franken ergibt das eine jährliche Rente von 6'800 Franken. Die geplante Senkung auf 6,0 Prozent trat nicht in Kraft. Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 abgelehnt.
Für überobligatorische Leistungen bestehen andere Spielräume. Eine umhüllende Kasse kann auf das gesamte Guthaben einen tieferen Satz anwenden, sofern die gesetzlichen Mindestleistungen insgesamt eingehalten werden. Das Überobligatorium ist deshalb kein rechtsfreier Raum. Ein tieferer Satz allein beweist auch keine Umverteilung von hohen zu tiefen Einkommen.
Was Sie konkret prüfen können
Lesen Sie Vorsorgeausweis, Reglement und Jahresbericht zusammen. Relevant sind die Verzinsung Ihres Guthabens, die vorgesehenen Rentenleistungen, der Deckungsgrad und die vorhandenen Reserven. Ein hoher Deckungsgrad ist hilfreich, erzählt aber ohne die Bewertungsannahmen nicht die ganze Geschichte.
Einen freiwilligen Einkauf sollten Sie anhand der zusätzlichen Leistungen, der Steuerwirkung, der Kapitalbindung und Ihrer Bezugsplanung beurteilen. Umverteilung ist ein Aspekt, kein pauschales Argument gegen Einkäufe. Vor einem geplanten Kapitalbezug sind insbesondere die gesetzlichen und steuerlichen Sperrfristen zu prüfen.
Die Säule 3a kann die Vorsorge ergänzen, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen. Eine Wertschriftenlösung bietet Chancen, trägt aber Marktrisiken. Zusätzliche Eigenverantwortung bedeutet auch zusätzliche Verantwortung für Verluste.
Wer die Pensionskasse ohne direkten Eintritt in eine neue verlässt, muss sich um eine Freizügigkeitslösung kümmern. Bei Eintritt in eine neue Kasse ist die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich dorthin zu übertragen. Sie lässt sich nicht beliebig als Alternative zur obligatorischen Versicherung behalten.
Häufige Fragen
Wird heute jedes Jahr Geld von Jung zu Alt umverteilt?
Nein. Die Schätzungen für 2022 bis 2025 fallen zugunsten der aktiven Versicherten aus. Einzelne Kassen können vom Gesamtergebnis abweichen.
Ist jede Solidarität in der Pensionskasse ungerecht?
Nein. Die gemeinsame Absicherung von Risiken ist Teil der beruflichen Vorsorge. Davon zu unterscheiden ist die Finanzierung ungenügend gedeckter Leistungsversprechen.
Sollte ich deshalb mein Guthaben als Kapital beziehen?
Das lässt sich daraus nicht ableiten. Eine Rente deckt das Langlebigkeitsrisiko ab. Beim Kapitalbezug übernehmen Sie die Anlage- und Entnahmeplanung selbst. Der Entscheid gehört in eine umfassende Pensionierungsplanung.
Disclaimer: Dieser Blog informiert allgemein über Vorsorgefragen. Datenstand ist der Bericht der OAK BV für 2025, Rechtsstand Oktober 2026. Die Angaben ersetzen keine individuelle Vorsorge-, Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Schätzungen zur Umverteilung erlauben keine direkte Aussage über einzelne Versicherte. Reglemente, persönliche Verhältnisse und steuerliche Vorgaben sind zu berücksichtigen. Anlagen können an Wert verlieren. Massgebend sind die geltenden Vorschriften und Vertragsunterlagen.