Ja. Ihre Vorsorgegelder sind bei Descartes in Wertschriften angelegt und Wertschriften gelten – im Gegensatz zu Vorsorge-Bankguthaben – als Sondervermögen. Das Sondervermögen ist in einem Konkursfall gesichert, weil es nicht in die Konkursmasse fällt. Geht das Finanzinstitut also bankrott, sind Ihre Gelder vollumfänglich geschützt.
Dies ist auch ein Grund, warum wir bei unseren Anlagen auf Obligationen statt Bargeld setzen.
Was viele nicht wissen: Gelder auf herkömmlichen Freizügigkeits- und Säule-3a-Konten (also reine Banklösungen ohne Wertschriften) gelten nicht als Sondervermögen und fallen nicht unter diese Einlagensicherung. Ginge die Bank also Konkurs, würde das Vorsorgegeld nicht so schnell ausgezahlt, sondern – wenn überhaupt – erst nach einem jahrelangen Liquidationsverfahren. Bis zum Betrag von 100'000 Franken sind die Gelder immerhin konkursrechtlich privilegiert. Das heisst, es würde ausbezahlt, bevor andere Gläubiger an der Reihe sind.
Sie sind also mit einer Wertschriftenlösung wie die von Descartes wesentlich besser abgesichert als mit einer reinen Sparlösung bei der Bank.