Die 4-Prozent-Regel: Wie viel darf ich in der Pension entnehmen?
Sie haben jahrzehntelang gespart. Und dann sollen Sie plötzlich damit anfangen, das Geld auszugeben. Klingt einfacher, als es ist.
Denn mit der Pensionierung dreht sich die finanzielle Logik um. Während des Erwerbslebens lautet die Frage:
Wie viel kann ich sparen?
Im Ruhestand lautet sie:
Wie viel kann ich ausgeben, ohne dass mir später das Geld ausgeht?
Genau hier kommt die 4-Prozent-Regel ins Spiel.
Sie übersetzt ein Vermögen in eine mögliche jährliche Entnahme und macht damit aus einer abstrakten Zahl eine ziemlich konkrete Frage des Lebensstandards.
Eine Garantie liefert sie nicht.
Aber einen brauchbaren Startpunkt.
Kurz zusammengefasst
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Die 4-Prozent-Regel sieht vor, im ersten Jahr der Pensionierung 4 Prozent des dafür vorgesehenen Anlagevermögens zu entnehmen. Danach wird der anfängliche Betrag grundsätzlich an die Inflation angepasst.
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Bei 1 Million Franken Anlagevermögen entsprechen 4 Prozent einer anfänglichen Entnahme von 40'000 Franken pro Jahr.
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Die Regel basiert auf historischen US-Kapitalmarktdaten. Sie ist deshalb eine Orientierung und keine Garantie für die Schweiz.
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Entscheidend ist nicht nur die durchschnittliche Rendite. Schlechte Börsenjahre unmittelbar nach der Pensionierung können das Vermögen besonders stark belasten. Dieses Risiko nennt man Sequenzrisiko.
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AHV, Pensionskassenrente und andere planbare Einkommen reduzieren den Betrag, der aus dem eigenen Anlagevermögen finanziert werden muss.
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Flexible Entnahmen können robuster sein als ein starrer Bezug, der unabhängig von der Entwicklung des Vermögens jedes Jahr erhöht wird.
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Pensionierung bedeutet nicht Anlageende. Ein Teil des Vermögens kann auch mit 65 noch einen Anlagehorizont von 15 oder 20 Jahren haben.
Was besagt die 4-Prozent-Regel?
Die Grundidee ist einfach.
Sie entnehmen im ersten Jahr Ihrer Pensionierung 4 Prozent des investierten Vermögens, das für Ihre laufenden Entnahmen vorgesehen ist.
Danach wird nicht jedes Jahr erneut 4 Prozent des aktuellen Portfoliowerts berechnet. Stattdessen wird der ursprüngliche Entnahmebetrag grundsätzlich an die Inflation angepasst.
Ein Beispiel.
Sie starten mit 1'000'000 Franken Anlagevermögen.
Im ersten Jahr entnehmen Sie 40'000 Franken.
Steigt die Inflation anschliessend um 2 Prozent, erhöht sich die Entnahme im zweiten Jahr auf 40'800 Franken.
Bei nochmals 2 Prozent Inflation wären es im dritten Jahr 41'616 Franken.
Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar.
Ihr Lebensstandard soll nicht jedes Jahr davon abhängen, ob die Börse gerade gute oder schlechte Laune hat.
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Anlagevermögen |
Anfängliche Entnahme bei 4% |
|---|---|
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500'000 Franken |
20'000 Franken |
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750'000 Franken |
30'000 Franken |
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1'000'000 Franken |
40'000 Franken |
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1'500'000 Franken |
60'000 Franken |
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2'000'000 Franken |
80'000 Franken |
Die Tabelle ist allerdings keine Empfehlung. Sie ist Mathematik. Ob eine Entnahme von 4 Prozent langfristig tragbar ist, ist eine andere Frage.
Warum ausgerechnet 4 Prozent?
Die 4-Prozent-Regel geht auf Untersuchungen historischer US-Kapitalmarktdaten zurück.
Der US-Finanzberater William Bengen untersuchte 1994, welche anfänglichen Entnahmeraten ein Portfolio in verschiedenen historischen Marktphasen über einen langen Ruhestand verkraftet hätte.
Später griff die sogenannte Trinity Study diesen Ansatz auf und untersuchte unterschiedliche Entnahmeraten, Aktienquoten und Anlagezeiträume.
Vier Prozent etablierten sich daraus als bekannte Faustregel für einen Ruhestand von ungefähr 30 Jahren.
Das Wort, auf das es ankommt, ist allerdings: historisch.
Die Kapitalmärkte schicken Ihnen mit 65 keinen Brief mit der Zusicherung, sich während der nächsten 30 Jahre an historische Durchschnittswerte zu halten.
Die 4-Prozent-Regel ist deshalb keine Naturkonstante.
Sie ist eine Faustregel.
Und Faustregeln sind nützlich, solange man nicht vergisst, dass man einen Kopf hat.
1 Million Franken bedeutet nicht automatisch 40'000 Franken sorgenfreies Einkommen
Nehmen wir an, Sie gehen mit 1 Million Franken investiertem Vermögen in Pension.
Nach der klassischen Regel starten Sie mit 40'000 Franken Entnahme pro Jahr.
Dazu kommen vielleicht AHV und eine Pensionskassenrente.
Auf dem Papier sieht das komfortabel aus.
In der Realität hängt die Tragbarkeit Ihrer Entnahmen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
der Anlagestrategie, den Anlagekosten, der Inflation, den Steuern, der Lebenserwartung und der Entwicklung der Finanzmärkte.
Und von einem Faktor, der besonders leicht unterschätzt wird.
Der Reihenfolge der Renditen.
Warum die Reihenfolge der Börsenjahre so wichtig ist
Nehmen wir zwei Pensionierte.
Beide erzielen über einen längeren Zeitraum dieselbe durchschnittliche Rendite.
Person A erlebt die guten Börsenjahre zuerst und die schlechten später.
Person B hat Pech. Direkt nach der Pensionierung fallen die Märkte stark.
Der Durchschnitt kann am Ende derselbe sein.
Das Ergebnis trotzdem nicht.
Denn Person B muss während der Kursverluste weiterhin Geld aus dem Portfolio beziehen. Dafür müssen mehr Anteile verkauft werden. Dieses Kapital fehlt später, wenn sich die Märkte erholen.
Dieses Phänomen nennt man Sequence of Returns Risk oder Sequenzrisiko.
Gerade die ersten Jahre nach der Pensionierung können deshalb überproportional wichtig sein.
Die durchschnittliche Rendite erzählt nur die halbe Geschichte.
Die Reihenfolge schreibt die andere.
Wie viel Vermögen brauchen Sie für Ihre Pensionierung?
Die 4-Prozent-Regel lässt sich auch rückwärts rechnen.
Angenommen, Sie möchten nach der Pensionierung monatlich 8'000 Franken zur Verfügung haben.
AHV und Pensionskassenrente decken zusammen 5'000 Franken.
Es bleibt eine Lücke von 3'000 Franken pro Monat beziehungsweise 36'000 Franken pro Jahr.
Bei einer anfänglichen Entnahme von 4 Prozent ergibt das rechnerisch:
36'000 Franken ÷ 4% = 900'000 Franken
Bei einer Entnahmerate von 3 Prozent wären es dagegen:
36'000 Franken ÷ 3% = 1'200'000 Franken
Eine einzige Annahme verändert den rechnerischen Kapitalbedarf also um 300'000 Franken.
Genau deshalb sollte die Frage nicht lauten:
«Gilt die 4-Prozent-Regel?»
Sondern:
«Welche Entnahmestrategie passt zu meiner Situation?»
AHV und Pensionskasse gehören zuerst in die Rechnung
In der Schweiz startet die Entnahmeplanung nicht beim Wertschriftendepot.
Sie startet bei den planbaren Einkommen.
Dazu gehören insbesondere AHV und eine allfällige Pensionskassenrente. Hinzukommen können beispielsweise Mieteinnahmen oder andere regelmässige Einkünfte.
Erst danach wird berechnet, welche Ausgaben noch aus dem eigenen Vermögen finanziert werden müssen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Wer monatlich 8'000 Franken benötigt, muss nicht zwingend 8'000 Franken aus dem Portfolio beziehen.
Decken AHV und Pensionskassenrente bereits 5'000 Franken, muss das Vermögen nur die verbleibende Lücke finanzieren.
Die Frage «Wie viel Vermögen brauche ich?» beginnt deshalb eigentlich mit einer anderen:
«Wie gross ist meine Einkommenslücke?»
Und was ist mit Säule 3a und Freizügigkeit?
Auch Vorsorgevermögen verschwindet mit der Pensionierung nicht aus der Finanzplanung.
Nach dem Bezug stellt sich die nächste Frage:
Was geschieht mit dem Kapital?
Wer das Geld kurzfristig benötigt, sollte anders investieren als jemand, der einen Anlagehorizont von 15 oder 20 Jahren hat.
Gerade grössere Vorsorgevermögen sollten deshalb nicht erst am Tag der Pensionierung neu strukturiert werden.
Hinzu kommen steuerliche Fragen.
Pensionskasse, Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben können bei der Pensionierung zu erheblichen Kapitalbezügen führen. Wann diese Gelder bezogen werden und welche Bezüge im gleichen Steuerjahr zusammenfallen, kann die Steuerbelastung beeinflussen.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog «Steuern bei der Pensionierung: So planen Sie Ihre Bezüge richtig».
Das Geld muss mit 65 nicht plötzlich aufhören zu arbeiten
Ein häufiger Denkfehler bei der Pensionierung besteht darin, das gesamte Vermögen so zu behandeln, als würde es morgen benötigt.
Das stimmt selten.
Einen Teil brauchen Sie vielleicht während der nächsten zwölf Monate.
Einen anderen Teil in fünf Jahren.
Und weiteres Kapital möglicherweise erst mit 80 oder 85.
Diese unterschiedlichen Zeithorizonte lassen sich in der Vermögensplanung berücksichtigen.
Ein Teil dient der Liquidität für kurzfristige Ausgaben und Reserven.
Ein weiterer Teil kann für mittelfristige Entnahmen mit geringeren Schwankungen strukturiert werden.
Und Kapital, das erst langfristig benötigt wird, kann entsprechend länger investiert bleiben.
Der entscheidende Gedanke: Auch mit 65 kann ein Teil Ihres Geldes noch einen Anlagehorizont von 20 Jahren haben.
Mit der Pensionierung endet Ihr Erwerbsleben.
Ihr Anlagehorizont nicht.
Eine starre Regel für ein bewegliches Leben?
Hier liegt eine der grössten Schwächen der klassischen 4-Prozent-Regel.
Das Leben verläuft nicht linear.
Vielleicht reisen Sie während der ersten zehn Jahre nach der Pensionierung mehr.
Später sinken diese Ausgaben.
Dafür können Gesundheits- oder Pflegekosten steigen.
Vielleicht verkaufen Sie eine Immobilie, erhalten eine Erbschaft oder unterstützen Ihre Kinder.
Auch die Finanzmärkte liefern nicht jedes Jahr dieselbe Rendite.
Warum sollte also ausgerechnet Ihre Entnahme stur demselben Schema folgen?
Eine Alternative sind dynamische Entnahmestrategien.
Dabei werden im Voraus Leitplanken definiert. Entwickelt sich das Portfolio gut, entsteht mehr finanzieller Spielraum. Fällt das Vermögen deutlich, können Entnahmen vorübergehend reduziert werden.
Das ist weniger elegant als eine einzige magische Zahl.
Dafür ähnelt es mehr dem echten Leben.
Wie ein strukturierter Bezug funktionieren kann, erklären wir ausführlicher im Blog «Entnahmeplan: Die flexible Alternative zur Leibrente».
Die Psychologie des Kapitalverzehrs
Jahrzehntelang lautet die finanzielle Botschaft: Sparen. Investieren. Vermögen aufbauen.
Dann kommt die Pensionierung und plötzlich sollen Sie das Gegenteil tun.
Vermögen abbauen.
Das fällt vielen Menschen schwerer als erwartet.
Selbst Personen mit beträchtlichem Vermögen können Angst haben, zu viel auszugeben und später nicht mehr genügend Geld zu besitzen.
Das Problem ist deshalb nicht nur mathematisch.
Es ist psychologisch.
Wer aus Angst dauerhaft deutlich weniger ausgibt, als finanziell möglich wäre, trägt ebenfalls ein Risiko.
Nicht das Risiko, dass das Geld ausgeht.
Sondern das Risiko, dass am Ende sehr viel Geld und erstaunlich viel ungelebtes Leben übrig sind.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog «Angst vor Kapitalverzehr in der Pensionierung».
Die 4-Prozent-Regel ist ein Startpunkt. Kein Autopilot.
Die grosse Stärke der 4-Prozent-Regel ist ihre Einfachheit.
1 Million Franken Vermögen klingt beeindruckend.
40'000 Franken jährliche Entnahme sagt wesentlich mehr darüber aus, welchen Lebensstandard dieses Vermögen finanzieren kann.
Ihre Schwäche ist dieselbe.
Die Einfachheit.
Eine reale Pensionierung kennt AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeitsvermögen, Steuern, Inflation, Börsencrashs, Immobilien, unterschiedliche Lebenserwartungen, Erbschaften und gelegentlich auch den Wunsch, das Geld tatsächlich zu geniessen.
Deshalb ist die 4-Prozent-Regel eine gute erste Orientierung.
Mehr nicht.
Rechnen Sie verschiedene Szenarien durch. Berücksichtigen Sie Ihre planbaren Einkommen. Prüfen Sie, wie das Portfolio auf schlechte Börsenjahre reagieren würde. Und definieren Sie möglichst vor der Pensionierung, wann Entnahmen erhöht oder reduziert werden können.
Eine gute Entnahmestrategie beantwortet nämlich nicht nur die Frage:
«Reicht mein Geld?»
Sondern auch die angenehmere:
«Wie viel davon darf ich guten Gewissens ausgeben?»
Wer Anlage- und Entnahmestrategie gemeinsam betrachten möchte, findet weitere Informationen bei Descartes Invest.
Häufige Fragen zur 4-Prozent-Regel
Wie funktioniert die 4-Prozent-Regel?
Im ersten Jahr der Pensionierung werden 4 Prozent des dafür vorgesehenen Anlagevermögens entnommen. In den Folgejahren wird der anfängliche Frankenbetrag grundsätzlich an die Inflation angepasst. Die 4 Prozent werden also nicht jedes Jahr neu auf den aktuellen Portfoliowert angewendet.
Wie viel Vermögen brauche ich bei der 4-Prozent-Regel?
Als grobe Rechnung können Sie den jährlich aus dem Vermögen benötigten Betrag durch 4 Prozent teilen. Müssen beispielsweise 40'000 Franken pro Jahr aus dem Portfolio finanziert werden, ergibt das 1 Million Franken. AHV, Pensionskassenrente und andere planbare Einkommen reduzieren den Betrag, der aus dem Vermögen finanziert werden muss.
Ist die 4-Prozent-Regel auch für die Schweiz geeignet?
Als erste Orientierung kann sie nützlich sein. Als starre Regel ist sie für die persönliche Planung ungeeignet. Die zugrunde liegenden Untersuchungen basieren auf historischen US-Kapitalmarktdaten. In der Schweiz müssen zusätzlich AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeit, Steuern, Anlagekosten und die persönliche Situation berücksichtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen der 3-Prozent- und der 4-Prozent-Regel?
Eine anfängliche Entnahme von 3 Prozent ist konservativer und benötigt für dasselbe gewünschte Einkommen mehr Kapital. Für 40'000 Franken jährliche Entnahmen ergeben sich bei 4 Prozent rechnerisch 1 Million Franken. Bei 3 Prozent sind es rund 1,33 Millionen Franken.
Was passiert mit der 4-Prozent-Regel bei einem Börsencrash?
Besonders problematisch können starke Kursverluste unmittelbar nach der Pensionierung sein. Müssen während einer solchen Phase Anlagen verkauft werden, steht dieses Kapital für eine spätere Erholung nicht mehr zur Verfügung. Dieses Sequenzrisiko ist ein wichtiger Faktor bei der Entnahmeplanung.
Muss ich nach der Pensionierung mein gesamtes Vermögen defensiv anlegen?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, wann welcher Teil des Vermögens benötigt wird und wie viel Risiko finanziell und persönlich tragbar ist. Kapital für kurzfristige Ausgaben hat einen anderen Anlagehorizont als Vermögen, das möglicherweise erst in 15 oder 20 Jahren benötigt wird.
Ist eine dynamische Entnahmestrategie besser als die 4-Prozent-Regel?
Nicht grundsätzlich. Sie ist jedoch flexibler. Dynamische Strategien passen Entnahmen innerhalb definierter Grenzen an die Entwicklung des Vermögens an. Dadurch kann nach schlechten Börsenjahren weniger und nach sehr guten Entwicklungen mehr entnommen werden.
Disclaimer: Dieser Blog dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die dargestellten Berechnungen und Entnahmeraten sind vereinfachte Beispiele und keine Prognosen oder Garantien. Anlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.