Vermögenssteuer in der Schweiz: Was zählt dazu – und was nicht?
Schweizer Kantone und Gemeinden erheben eine Vermögenssteuer. Doch nicht alles, was Sie besitzen, ist steuerpflichtig.
Die Vermögenssteuer ist in der Schweiz ein wesentlicher Bestandteil des Steuersystems. Sie basiert auf dem Nettovermögen – dem Wert Ihrer Vermögenswerte abzüglich Schulden. Aber nicht alles zählt zum steuerpflichtigen Vermögen.
Das gehört zum steuerpflichtigen Vermögen
- Bankguthaben: Lohnkonto, Sparkonten und ähnliche liquide Mittel
- Bargeld: Höhere Summen (Schweizer Franken und Fremdwährungen) ausserhalb von Bankkonten
- Wertpapiere: Aktien, Obligationen, Fonds, ETFs und andere Anlageprodukte
- Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether
- Edelmetalle (auch solche im Safe)
- Darlehen
- Immobilien: Häuser, Wohnungen (inklusive Anteile an Stockwerkgemeinschaften) und Grundstücke – unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland liegen
- Fahrzeuge: Autos, Motorräder, Camper, Wohnwagen und Boote
- Schmuck, Uhren, Bilder und Briefmarken (als Anlagen)
- Versicherungsguthaben: Rückkaufswerte von Lebensversicherungen
Nicht zum steuerpflichtigen Vermögen gehört
- Hausrat: Möbel, Haushaltsgeräte, Handy, Kleidung und persönliche Gegenstände (sofern sie keinen aussergewöhnlich hohen Wert haben)
- Vorsorgeguthaben: Kapital der AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der 3. Säule, solange es nicht ausbezahlt wurde
- Lebensversicherungen ohne Rückkaufswert: Diese fallen nicht unter die Vermögenssteuer
- Persönliche Sammlungen: Briefmarken, Münzen oder Bilder, sofern sie nicht als Investition geführt werden
- Geleastes Auto
Das können Sie vom steuerpflichtigen Vermögen abziehen
Sie können Ihre Schulden, zum Beispiel Hypotheken oder Privatkredite, vom steuerpflichtigen Vermögen abziehen. Ausserdem gibt es kantonal unterschiedlich hohe Freibeträge, die Ihr steuerbares Vermögen reduzieren.
Tipps zur Optimierung der Vermögenssteuer
- Vermögensaufteilung prüfen: Überlegen Sie, ob eine Aufteilung des Vermögens zwischen Ehepartnern sinnvoll ist, um Freibeträge besser auszuschöpfen
- Schulden berücksichtigen: Nutzen Sie zulässige Schulden, wie Hypotheken, um das steuerbare Vermögen zu reduzieren
- Finanz- oder Steuerberatung nutzen: Eine Spezialistin oder ein Spezialist hilft, individuelle Optimierungen umzusetzen und Fehler zu vermeiden
Die Vermögenssteuer ist komplex, bietet aber Spielraum zur Optimierung. Mit einer genauen Planung und professioneller Beratung können Sie nicht nur Ihre Steuerlast reduzieren, sondern auch rechtliche Sicherheit schaffen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Descartes empfiehlt, steuerliche Fragen in jedem Fall vorgängig mit einer Steuerexpertin oder einem Steuerexperten und/oder der kantonalen Steuerbehörde abzuklären. Obwohl Descartes die vorstehenden Inhalte und Informationen sorgfältig recherchiert hat, kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.