Vermögenssteuer in der Schweiz: Was zählt und wie wird sie berechnet?

Ein hohes Vermögen hat viele angenehme Seiten. Die Vermögenssteuer gehört eher nicht dazu.

In der Schweiz erheben die Kantone und Gemeinden eine Steuer auf das Vermögen natürlicher Personen. Anders als bei der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen gibt es auf Bundesebene keine Vermögenssteuer für natürliche Personen.

Besteuert wird grundsätzlich nicht alles, was Sie jemals gekauft haben.

Ausgangspunkt ist das steuerbare Nettovermögen.

Vereinfacht gesagt:

steuerbares Vermögen = steuerpflichtige Vermögenswerte minus abzugsfähige Schulden minus anwendbare Freibeträge beziehungsweise Abzüge

Einfach klingt das nur so lange, bis Immobilien, Wertschriften, Kryptowährungen, Vorsorgeguthaben und der Weinkeller ins Spiel kommen.

Schauen wir genauer hin.

Kurz zusammengefasst

  • Die Vermögenssteuer wird in der Schweiz von Kantonen und Gemeinden erhoben.

  • Grundlage ist grundsätzlich das steuerbare Nettovermögen.

  • Bankguthaben, Wertschriften, Kryptowährungen, Immobilien und verschiedene weitere Vermögenswerte sind grundsätzlich zu deklarieren.

  • Schulden wie Hypotheken und Privatkredite können das steuerbare Nettovermögen reduzieren.

  • Guthaben der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a sind während der gebundenen Vorsorgephase grundsätzlich nicht vermögenssteuerpflichtig.

  • Die konkrete Belastung unterscheidet sich je nach Kanton, Gemeinde, persönlicher Situation und Höhe des Vermögens.

  • Weniger Vermögenssteuer ist nicht automatisch ein gutes finanzielles Geschäft. Zusätzliche Schulden verursachen beispielsweise Zinsen.

  • Für Wertschriftendepots erleichtert ein E-Steuerauszug die Deklaration erheblich.

Was ist die Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer auf das Vermögen natürlicher Personen.

Wer seinen steuerrechtlichen Wohnsitz in einem Schweizer Kanton hat, ist dort grundsätzlich vermögenssteuerpflichtig.

Massgebend ist das Nettovermögen zu einem bestimmten Stichtag, in der Regel am Ende der Steuerperiode.

Dabei werden die steuerpflichtigen Vermögenswerte bewertet und abzugsfähige Schulden berücksichtigt.

Je nach Kanton gelten zudem unterschiedliche Freibeträge beziehungsweise steuerfreie Mindestbeträge und Tarife.

Deshalb gibt es auf die Frage

«Wie hoch ist die Vermögenssteuer in der Schweiz?»

keine einzige schweizweite Antwort.

Die Schweiz hat eine Vermögenssteuer.

Aber nicht die eine Vermögenssteuer.

Was gehört zum steuerpflichtigen Vermögen?

Grundsätzlich gehören Vermögenswerte mit einem wirtschaftlichen Wert zum steuerbaren Vermögen, sofern keine Ausnahme greift.

Dazu zählen insbesondere:

  • Bank- und Sparkontoguthaben

  • Bargeld

  • Aktien, Anleihen, Fonds und ETF

  • Kryptowährungen wie Bitcoin

  • Edelmetalle

  • Darlehensforderungen

  • Immobilien und Grundstücke

  • Fahrzeuge

  • bestimmte wertvolle Sammlungen, Kunstwerke, Schmuck und Uhren

  • Rückkaufswerte bestimmter Lebensversicherungen

Entscheidend ist dabei nicht zwingend, was Sie ursprünglich für einen Vermögenswert bezahlt haben.

Relevant ist seine steuerliche Bewertung zum massgebenden Zeitpunkt.

Wie werden Aktien, ETF und Fonds besteuert?

Für Anlegerinnen und Anleger ist die Vermögenssteuer besonders einfach zu übersehen.

Denn ein Wertschriftendepot löst nicht erst beim Verkauf steuerliche Fragen aus.

Aktien, Anleihen, Fonds und ETF gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen und werden mit dem steuerlich massgebenden Wert deklariert.

Dabei sollte man drei Steuerarten auseinanderhalten.

Erstens die Vermögenssteuer.

Sie betrifft den Wert der Anlagen.

Zweitens die Einkommenssteuer.

Zinsen und Dividenden sind grundsätzlich steuerbares Einkommen.

Auch bei thesaurierenden Fonds verschwinden Erträge steuerlich nicht einfach, nur weil sie nicht auf dem Konto landen.

Drittens die Besteuerung von Kapitalgewinnen.

Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen wie Wertschriften sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Anders kann es insbesondere bei gewerbsmässigem Wertschriftenhandel aussehen.

Das führt zu einer wichtigen Unterscheidung:

Dass ein privater Kursgewinn grundsätzlich nicht als Einkommen besteuert wird, bedeutet nicht, dass der gestiegene Wert der Anlage für die Vermögenssteuer irrelevant wäre.

Steigt Ihr Depot von 500'000 auf 600'000 Franken, kann sich dadurch auch Ihr steuerbares Vermögen erhöhen.

Ein schöneres Steuerproblem als ein Verlust.

Aber trotzdem ein Steuerproblem.

Und wie sieht es bei Kryptowährungen aus?

Auch Kryptowährungen verschwinden nicht im steuerfreien digitalen Nirwana.

Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen.

Für die Steuererklärung ist der massgebende steuerliche Wert relevant. Die konkrete Deklaration und Bewertung richtet sich nach den anwendbaren steuerlichen Vorgaben.

Dasselbe Prinzip gilt wie bei Wertschriften:

Eine Kryptowährung kann steuerlich Vermögen darstellen, unabhängig davon, ob sie verkauft wurde.

Mehr zur Anlageklasse lesen Sie in unserem Blog «Bitcoin: Finanzielle Revolution oder spekulatives Risiko?».

Wie werden Immobilien berücksichtigt?

Immobilien gehören grundsätzlich ebenfalls zum steuerbaren Vermögen.

Allerdings wird nicht einfach automatisch der aktuelle Verkaufspreis eines Hauses oder einer Wohnung in die Steuererklärung geschrieben.

Für Steuerzwecke gelten kantonale Bewertungsregeln.

Der Steuerwert einer Immobilie kann deshalb vom Marktwert abweichen.

Gleichzeitig können mit der Immobilie verbundene Schulden, insbesondere Hypotheken, bei der Ermittlung des Nettovermögens berücksichtigt werden.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine Immobilie hat einen steuerlich massgebenden Wert von 1'000'000 Franken.

Darauf besteht eine Hypothek von 600'000 Franken.

Vereinfacht verbleiben 400'000 Franken Nettovermögen aus dieser Position.

Die tatsächliche steuerliche Behandlung kann komplexer sein, insbesondere bei Immobilien in anderen Kantonen oder im Ausland.

Dann spielen zusätzlich die Regeln zur Steuerausscheidung eine Rolle.

Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Vermögen?

Nicht jeder Vermögenswert wird gleich behandelt.

Typischer Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände gehören grundsätzlich nicht zum steuerpflichtigen Vermögen.

Dazu zählen beispielsweise gewöhnliche Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung.

Die Betonung liegt allerdings auf gewöhnlich.

Eine wertvolle Kunstsammlung ist steuerlich etwas anderes als das gerahmte Ferienfoto über dem Sofa.

Besonders wichtig für die Finanzplanung sind Vorsorgeguthaben.

Guthaben der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Säule 3a sind während der Vorsorgephase grundsätzlich von der Vermögenssteuer ausgenommen.

Das Kapital wird also nicht jährlich zusammen mit dem freien Wertschriftendepot der Vermögenssteuer unterworfen.

Beim späteren Bezug gelten andere steuerliche Regeln.

Dieser Unterschied ist einer der Gründe, warum die Säule 3a steuerlich interessant sein kann.

Sie reduziert bei einer abzugsfähigen Einzahlung nicht nur das steuerbare Einkommen. Das gebundene Vorsorgevermögen wird während der Ansparphase grundsätzlich auch nicht mit der Vermögenssteuer belastet.

Welche Schulden kann man abziehen?

Die Vermögenssteuer basiert auf dem Nettovermögen.

Deshalb werden abzugsfähige Schulden berücksichtigt.

Typische Beispiele sind:

  • Hypotheken

  • Privatkredite

  • andere nachweisbare Schulden

Nehmen wir vereinfacht an, Sie besitzen steuerpflichtige Vermögenswerte von 1'500'000 Franken und haben abzugsfähige Schulden von 500'000 Franken.

Dann verbleibt vor weiteren kantonalen Abzügen beziehungsweise Freibeträgen ein Nettovermögen von:

1'500'000 Franken − 500'000 Franken = 1'000'000 Franken

Das führt allerdings zu einem der häufigsten Denkfehler rund um die Vermögenssteuer.

Sind Schulden wegen der Vermögenssteuer attraktiv?

Steuerlich reduzieren abzugsfähige Schulden das Nettovermögen.

Daraus folgt aber nicht:

Mehr Schulden = bessere Finanzplanung.

Eine Hypothek kostet Zinsen.

Wer beispielsweise zusätzliche Schulden aufnimmt, nur um einige Franken Vermögenssteuer zu sparen, kann wirtschaftlich deutlich mehr Zinsen bezahlen, als steuerlich eingespart werden.

Entscheidend ist deshalb die Gesamtrechnung.

Wie hoch sind die Finanzierungskosten?

Welche Steuerwirkung entsteht?

Wie wird das Kapital verwendet?

Welches Risiko kommt hinzu?

Und wie viel Liquidität bleibt erhalten?

Steuern sind ein Kostenfaktor.

Nicht das Anlageziel.

Oder etwas zugespitzter:

Eine schlechte Investition wird nicht gut, nur weil sie Steuern spart.

Wie stark unterscheidet sich die Vermögenssteuer zwischen den Kantonen?

Deutlich.

Tarife, Freibeträge und Progression werden kantonal geregelt. Hinzu kommen kommunale Unterschiede.

Zwei Personen mit demselben Nettovermögen können deshalb je nach Wohnort unterschiedlich hohe Vermögenssteuern bezahlen.

Auch Zivilstand und familiäre Situation können die Berechnung beeinflussen.

Wer konkrete Beträge vergleichen möchte, sollte deshalb mit den aktuellen Daten der zuständigen kantonalen Steuerbehörde rechnen.

Pauschale Aussagen wie «Ab einer Million zahlt man X Franken Vermögenssteuer» sind für die Schweiz entsprechend wenig hilfreich.

Eine Million in Zürich ist steuerlich nicht automatisch dasselbe wie eine Million in einem anderen Kanton.

Die Zahl ist gleich.

Die Steuerrechnung nicht unbedingt.

Kann man die Vermögenssteuer optimieren?

Ja.

Aber «optimieren» sollte nicht mit «um jeden Preis minimieren» verwechselt werden.

Einige steuerliche Effekte ergeben sich aus ohnehin sinnvollen finanziellen Entscheidungen.

Säule 3a nutzen

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Beiträge an die gebundene Säule 3a im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Gleichzeitig bleibt das gebundene Vorsorgevermögen während der Ansparphase grundsätzlich von der Vermögenssteuer ausgenommen.

Das ist ein echter steuerlicher Vorteil.

Aber auch hier gilt:

Das Geld ist dafür gebunden und nicht jederzeit frei verfügbar.

Schulden korrekt deklarieren

Bestehende abzugsfähige Schulden sollten selbstverständlich vollständig angegeben werden.

Das ist etwas anderes, als neue Schulden nur wegen der Steuerwirkung aufzunehmen.

Vermögensstruktur gesamthaft betrachten

Freies Vermögen, Vorsorge, Immobilien, Hypotheken und Liquidität sollten nicht isoliert geplant werden.

Gerade bei grösseren Vermögen kann ein ganzheitliches Wealth Planning sinnvoll sein.

Denn eine Entscheidung kann gleichzeitig Auswirkungen auf Vermögenssteuer, Einkommenssteuer, Liquidität, Risiko und Altersvorsorge haben.

Nur auf eine einzelne Steuerzahl zu optimieren, greift dann zu kurz.

Soll ich wegen der Vermögenssteuer weniger investieren?

In der Regel ist das die falsche Fragestellung.

Denn Bargeld auf einem Bankkonto gehört grundsätzlich ebenfalls zum steuerbaren Vermögen.

Ob 500'000 Franken auf dem Sparkonto oder in einem Wertschriftendepot liegen, entscheidet also nicht grundsätzlich darüber, ob Vermögenssteuer anfällt.

Relevant sind vielmehr die steuerliche Bewertung und die unterschiedlichen Erträge.

Bei Wertschriften können Dividenden und Zinsen steuerbares Einkommen erzeugen. Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind dagegen grundsätzlich steuerfrei.

Die Anlagestrategie sollte deshalb nicht allein aufgrund der Vermögenssteuer gewählt werden.

Entscheidender sind Anlageziel, Anlagehorizont, Risikofähigkeit, Liquiditätsbedarf, Kosten und die gesamte steuerliche Situation.

Die Steuer sollte zur Strategie passen.

Nicht die Strategie zur Steuer.

Der E-Steuerauszug macht das Leben etwas einfacher

Wer ein grösseres Wertschriftendepot besitzt, kennt das Problem.

Positionen.

Erträge.

Steuerwerte.

Verrechnungssteuer.

Alles möchte korrekt in die Steuererklärung.

Der E-Steuerauszug bündelt die steuerrelevanten Bankdaten digital und kann den Übertrag in die elektronische Steuererklärung deutlich vereinfachen.

Auch bei Descartes Invest wird der elektronische Steuerauszug für Kundinnen und Kunden im Kundenportal bereitgestellt.

Mehr praktische Tipps zur jährlichen Deklaration finden Sie in unserem Blog «Steuererklärung ausfüllen: effizient und stressfrei».

Fazit: Vermögenssteuer ist wichtig. Vermögensentwicklung wichtiger.

Wer Vermögen aufbaut, sollte seine Steuerbelastung kennen.

Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien und andere Vermögenswerte können die Vermögenssteuer beeinflussen. Schulden reduzieren grundsätzlich das steuerbare Nettovermögen. Vorsorgevermögen wird während der gebundenen Phase anders behandelt.

Die konkrete Rechnung hängt jedoch stark vom Kanton und der persönlichen Situation ab.

Deshalb lohnt es sich, steuerliche Auswirkungen in die Finanzplanung einzubeziehen.

Nur sollte daraus nicht die falsche Priorität entstehen.

Das Ziel ist nicht, möglichst wenig Vermögenssteuer zu bezahlen. Das Ziel ist, nach Steuern ein möglichst sinnvoll strukturiertes Vermögen zu besitzen.

Denn null Vermögenssteuer lässt sich erstaunlich einfach erreichen.

Man braucht nur kein Vermögen.

Das dürfte für die meisten Anlegerinnen und Anleger kaum die attraktivste Optimierungsstrategie sein.

Wie freies Vermögen langfristig und systematisch angelegt werden kann, erfahren Sie bei Descartes Invest.

Häufige Fragen zur Vermögenssteuer in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine Vermögenssteuer?

Ja. Natürliche Personen unterliegen in der Schweiz grundsätzlich der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Der Bund erhebt dagegen keine Vermögenssteuer auf dem Vermögen natürlicher Personen.

Ab welchem Vermögen muss ich Vermögenssteuer bezahlen?

Das lässt sich nicht schweizweit mit einem einzigen Betrag beantworten. Freibeträge, Tarife und weitere Regeln unterscheiden sich zwischen den Kantonen. Entscheidend sind zudem persönliche Faktoren wie Zivilstand und familiäre Situation.

Gehören Aktien und ETF zum steuerbaren Vermögen?

Ja. Aktien, Anleihen, Fonds und ETF gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen und müssen in der Steuererklärung mit dem steuerlich massgebenden Wert deklariert werden.

Muss ich Bitcoin und andere Kryptowährungen als Vermögen deklarieren?

Ja. Kryptowährungen wie Bitcoin gehören grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen. Für die Deklaration gelten die steuerlich massgebenden Werte und Vorgaben der zuständigen Steuerbehörden.

Ist die Säule 3a vermögenssteuerpflichtig?

Während der gebundenen Vorsorgephase ist das Guthaben der Säule 3a grundsätzlich nicht vermögenssteuerpflichtig. Auch die Anlageerträge innerhalb der Säule 3a werden während dieser Phase nicht laufend als Einkommen besteuert. Beim späteren Kapitalbezug fällt eine separate Besteuerung an.

Kann ich meine Hypothek von meinem Vermögen abziehen?

Abzugsfähige Schulden wie Hypotheken werden bei der Ermittlung des steuerbaren Nettovermögens grundsätzlich berücksichtigt. Ob eine höhere Hypothek wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Finanzierungskosten und übrige Auswirkungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Sind private Kapitalgewinne auf Aktien steuerfrei?

Private Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Eine wichtige Ausnahme kann insbesondere vorliegen, wenn die Tätigkeit steuerlich als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel qualifiziert wird.

Wird mein Auto bei der Vermögenssteuer berücksichtigt?

Fahrzeuge können grundsätzlich zum steuerbaren Vermögen gehören. Für Bewertung und konkrete Deklaration sind die Vorgaben des jeweiligen Kantons massgebend.

Disclaimer: Dieser Blog dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder eine Steuer-, Rechts- noch Anlageberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Situation und vom anwendbaren kantonalen Recht ab. Steuerrecht und kantonale Praxis können sich ändern. Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einer qualifizierten Steuerexpertin oder einem qualifizierten Steuerexperten beziehungsweise der zuständigen Steuerbehörde geklärt werden.