Das Bundesamt für Statistik definiert den Tieflohn als zwei Drittel des Bruttomedianlohns. Dies entspricht 4'443 Franken pro Monat (Stand 2020).
Das Bundesamt für Statistik definiert den Tieflohn als zwei Drittel des Bruttomedianlohns. Dies entspricht 4'443 Franken pro Monat (Stand 2020).